«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 199 von 251

 

aber sicherlich nicht um Naturereignisse in diesem Sinne.

 

Das ist übrigens auch ein Thema, auf das wir noch zu sprechen kommen sollten. Denn ihr Gesetz, und das muss man auch in dieser Deutlichkeit sagen, ermöglicht es, ohne irgendjemand fragen zu müssen, zum Beispiel so Geschichten wie diese Zieselpopulation nunmehr endlich ersatzlos ausrotten zu können, was Ihnen bisher auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht gelungen ist. Und auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist einer der Skandale dieses Gesetzes, das uns hier vorliegt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Die „mikrobiologischen Erscheinungen“ erspar ich mir jetzt: Bodenfauna, Auftreten von Bakterien, Mikroben, und so weiter. „Energie- und Atomphysik“ - das wäre vielleicht nicht uninteressant, daher wäre es vielleicht auch passend. Also Energie- und Atomphysik ist sicherlich ein Punkt, der auch wahrscheinlich wieder Sinn hätte, bloß steht er da nicht drinnen. Sie sehen schon, Punkt für Punkt schafft eine ganze Liste an zusätzlichen Beschreibungen - nicht Interpretationen, sondern Beschreibungen, denn wenn da „Naturereignisse“ steht, nehme ich natürlich den wissenschaftlichen Katalog der Naturereignisse hier heran und sage, okay, für all diese Fälle gilt es. Das fängt eben bei der Weihnachtsgeschichte an und endet eben jetzt bei der aktuellen Zuwanderung. Die ist aber nicht bei den Naturereignissen dabei, sondern beim nächsten Punkt. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

 

Damit kommen wir jetzt zum nächsten Punkt, nämlich zu dem, was nach dem „oder“ steht. Also den einen Teil des Grundes haben wir. (Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) - Wie war die Frage? (Abg. Armin Blind: Klimawandel war schon?) - Ja, den Klimawandel haben wir schon besprochen. Diesen Punkt habe ich bewusst jetzt nicht genannt. (Abg. Kathrin Gaal: Das war ein Witz!) - Ja, Sie haben ja recht. Ich habe den Klimawandel ganz bewusst nicht genannt, denn den hat mir Kollege Blind schon vorher irrtümlich zugeworfen, denn, das muss ich dir jetzt schon sagen, da hast nicht aufgepasst. Ich habe nämlich ganz klar gesagt: Naturereignisse sind nur „dem Menschen erscheinende Ereignisse, die auf natürliche Ursachen zurückgehen, und nicht anthropogen ausgelöste Erscheinungen, die direkt auf menschliche Aktivität zurückgehen“.

 

Da sind wir allerdings in der Interpretation, das muss man auch sagen; denn es ist nicht ganz klar, ob der Klimawandel von Menschenhand ausgelöst wurde oder nicht. Ich glaube, er ist es, muss ich auch dazusagen. (Beifall bei FPÖ und Grünen.) Ich weiß, es gibt durchaus kontroversielle Meinungen dazu. Daher wäre das, einigen wir uns darauf, ein Punkt, über den man diskutieren kann. Ein Unentschieden. Gut. Wenn der Klimawandel nicht von Menschenhand ausgelöst wäre, fiele er da hinein.

 

Also „vorübergehende Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen“: Die vorübergehende Unterbringung ist ja grundsätzlich undefiniert, das haben wir schon gehört. Dieser Begriff ist möglicherweise mit den 15 Jahren nachher entsprechend eingeschränkt, aber mit dem wesentlichen Unterschied, dass in der Überschrift „vorübergehend“ steht und dass in der weiteren Folge eben von 15 Jahren die Rede und nicht von der vorübergehenden Unterbringung. Die „größere Anzahl von Personen“ ist, wie wir schon kritisiert haben, nicht näher beschrieben, dafür aber die Naturereignisse. Die sind zwar hier nicht näher beschrieben, stehen aber im Lexikon, das finden wir.

 

Dann geht es eben weiter: „oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen“ - Schön der Reihe nach: Die völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen, das sind ja schon wieder zwei riesengroße Begriffe! Jetzt möchte ich allerdings der Rede meines Kollegen nicht vorgreifen, denn er wird insbesondere diesen Teil ganz besonders behandeln, wo es um das Völkerrecht und das Unionsrecht geht. So gesehen lasse ich, wenn Sie einverstanden sind, diesen Punkt jetzt aus und komme gleich zum Ende dieses Absatzes, in dem es eben heißt: In all diesen Fällen „ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.“

 

So. Und jetzt kommen wir zu den folgenden ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) - Ja, die haben wir schon gehabt, da haben Sie nicht aufgepasst. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) - Die Makrophytenplage, Herr Kollege, haben wir schon gehabt. Aber danke, dass Sie das bringen. Sie haben nicht aufgepasst! Sie war nämlich im vorletzten Punkt der Naturerscheinungen. Da hat es geheißen: Zu Naturerscheinungen gehören auch „mikrobiologische Erscheinungen wie“, und dann werden sie der Reihe nach aufgezählt. Also da haben Sie das drinnen gehabt, da haben Sie halt nicht aufgepasst. Aber bitte ersparen Sie mir, dass wir jetzt den ganzen Mugel noch einmal durchgehen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wissen Sie, seien Sie mir nicht böse, ich verstehe schon, dass Sie das jetzt unnötig verzögern wollen. (Allgemeine Heiterkeit. - Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Aber meine Aufgabe hier ist es, dafür zu sorgen, dass die Leute verstehen, was da drinnensteht. Deswegen gehen wir es Punkt für Punkt durch. Wenn Sie es dann noch verzögern wollen, dann machen Sie das bitte selber nachher.

 

Wir gehen hier weiter im Text und schauen uns jetzt an, was wir hier haben: Die „Maßgabe der folgenden Absätze“, dann sind nämlich die Durchführung von Baumaßnahmen zulässig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

 

Und zwar geht das hier einmal munter los: „Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise“.

 

Diese Geschichte mit der Leichtbauweise lasse ich an dieser Stelle einmal weg. Die haben wir uns vorher schon angeschaut, nämlich im Rahmen des Überblicksteils, bevor ich dann in diesen detaillierten Teil meiner Wortmeldung gegangen bin. Aber wir werden das später bei den technischen Bestimmungen ohnehin noch einmal

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular