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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 200 von 251

 

ausführlich hören. „Leichtbauweise“ sind eben, wie ich vorher schon gesagt habe, all jene Bauwerke, die eben nicht - das ist verkehrt herum definiert - in Massivbauweise errichtet worden sind. (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. betritt den Sitzungssaal und nimmt Platz.) - Guten Morgen! - Das heißt, Leichtbauweise sind eben all jene Bauwerke, die nicht in Massivbauweise errichtet worden sind, meine sehr verehrten Damen und Herren.

 

Bei diesen Bauwerken in Leichtbauweise „bedarf es für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten“ - und das gehört zum nächsten Punkt, da sind wir nämlich wieder bei den Nachbarrechten, die ich mir vorher schon so genau angeschaut habe - „weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige“.

 

Ich weiß jetzt nicht, wie viele von Ihnen sich mit dem Baurecht detaillierter auskennen. Diejenigen von Ihnen, die heute Nacht da waren - es waren aber bei Ihnen nicht sehr viele -, wissen wahrscheinlich jetzt schon, was Baurecht und Bauanzeige ist, die anderen werden es wahrscheinlich nur eingeschränkt wissen. Aber schauen wir es uns ganz kurz einmal an.

 

Keine Sorge, ich lese jetzt nicht stundenlang vor, ich mach nur eine kurze Zusammenfassung. Die Bauanzeige und die Baubewilligung finden wir nämlich ziemlich genau in der Mitte der Wiener Bauordnung: „Formelle Erfordernisse bei Bauvorhaben“, und dann eben … (Der Redner blättert in seinen Unterlagen.) Aha, da sind leider so viele Ergänzungsbestimmungen! Es gibt mittlerweile so viel Judikatur zu diesem Gesetz, weil da ununterbrochen etwas passiert ist, das nicht funktioniert hat.

 

Das ist ja das nächste Problem: Da wissen wir doch ohnehin, dass dauernd etwas nicht funktioniert, und dann machen wir schon wieder so ein Gesetz. Aber okay, soll sein. Hier gibt es einen langen Katalog beginnend bei § 60 bis hinauf zum § 62 „Bauanzeige“, bis hin zu § 62a „Bewilligungsfreie Bauten“. Und hier steht, vereinfacht gesagt, das Procedere, das für eine Baubewilligung erforderlich ist. Und ich erspare mir jetzt die Geschichten für das „einfache Baubewilligungsverfahren“. Reden wir einmal vom ganz normalen Baubewilligungsverfahren. Da sind, vereinfacht gesagt, eben sämtliche Dokumente vorzulegen. Das heißt, in diesem Fall bedarf es einer echten Genehmigung. Die Behörde prüft und sagt dann irgendwann einmal, ja, geht, oder, geht nicht!

 

Im anderen Fall, bei der Bauanzeige, bedarf es eben nicht einmal dieser Prüfung, sondern ein Ziviltechniker sagt: Es ist ausreichend erfüllt, was das Gesetz verlangt, und gibt den Wisch schlichtweg ab. Die Bauanzeige dient also, wie der Name schon sagt, einfach nur dazu, das Vorhaben anzuzeigen. Das heißt, es ist in Wirklichkeit nichts anderes, als dass man eben - das war so eine Maßnahme im Rahmen der Deregulierung - für bestimmte Baumaßnahmen einfach nur gegenüber der Behörde sagt, dass die Pläne stimmen oder, vereinfacht gesagt, damit die Behörde weiß, was da steht. Daher gibt man also so einen Zettel ab. Der muss natürlich von einem Ziviltechniker unterschrieben sein, ist auch klar. Also dass man einfach völlig zwanglos mit dem Vorschlaghammer kommt und daheim einmal eine Wand umnietet, das geht natürlich nicht; es muss ein Ziviltechniker bestätigen, dass alles soweit in Ordnung gelaufen ist.

 

Und diese Bauanzeige, für die man aber immerhin trotzdem einen Ziviltechniker braucht, und wo es dann auch Bestimmungen gibt, wie die Behörde reagieren kann, wenn da der Verdacht besteht, dass etwas nicht eingehalten worden ist, gilt im Wesentlichen für Geschichten, wo es um relativ einfache Bauvorhaben geht - also zum Beispiel der Einbau oder die Abänderung von Badezimmern, wir haben das heute schon einmal gehabt, oder die Inanspruchnahme gemeinsamer Teile eines Bauwerkes, ausreichende Be- und Entlüftung eines Raumes, et cetera.

 

Das war die Geschichte mit dem dichten Dach - ich hoffe, Sie erinnern sich -, als ich von Schimmel in den Gemeindebauten entlang der Hohenbergstraße gesprochen habe. Es ist die Geschichte mit der Loggienverglasung, wo eine Bauanzeige ausreicht - nicht jedoch für den Wintergarten bei den Kleingärten, ein ganz wichtiger Punkt, dann nämlich, wenn das Ding über 50 m² Gesamtnutzfläche auslöst. Auch dazu haben heute schon gehört, dass es dann eben bis zu 598 korrigiere Bauaufträge in den letzten Jahren gegeben hat. Der Austausch von Fenstern bedarf natürlich auch nur einer Bauanzeige, das ist ja ohnehin völlig logisch. Dass man für ein Fenster nicht eigentlich extra ein Verfahren braucht, dass erscheint mir ohnehin jetzt soweit klar.

 

Dann gehen wir weiter, „alle sonstigen Bauführungen, die keine Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerks bewirken“: Da reicht die Bauanzeige normalerweise. Nicht jedoch hier bei dieser Gesetzesnovelle, denn da ist es noch weniger. Bei diesen Leichtbauten gibt es die Bauanzeige eben nicht. Das ist überraschend, denn es gibt ja an sich auch einen Katalog von bewilligungsfreien Bauten. Das heißt, wenn es jetzt nur darum gegangen wäre zu sagen: Na gut, der Container ist bewilligungsfrei. Dann hätte man ja in den Katalog der bewilligungsfreien Bauten diese Container einfach hineinschreiben können. Der Nachteil bei den bewilligungsfreien Bauten ist allerdings, dass die nur auf bestimmten Grundflächen zulässig sind und dass natürlich trotzdem unter bestimmten Umständen auch verschiedene Nachbarn oder auch teilweise die Bezirksvertretungen hier zumindest ein Mitspracherecht haben.

 

Wenn „die Nutzung staatlich organisiert ist“: Das ist dann noch die letzte Einschränkung, die in dem Fall, sage ich jetzt, einerseits zwar wohlwollend klingt, weil es endlich einmal zumindest ein bisschen Einschränkung in diese völlig unspezifische riesige Anzahl hineinbringt. Nur bewirkt sie gleichzeitig natürlich etwas anderes: Wenn „die Nutzung staatlich organisiert ist“, heißt es nämlich automatisch, dass alle, die es nicht staatlich machen, also wenn zum Beispiel auch die Kirche selbst das tut, aber jetzt gerade keinen Auftrag des Staates oder der Stadt Wien hat - das ist durchaus nicht ganz auszuschließen, wenn man weiß, wie gerade das rote Wien mitunter mit der Kirche umgeht - dann muss man sagen, gilt es nicht. Und auch das wäre sicherlich ein Grund, der ganz klar gleichheitswidrig ist, und wo man

 

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