Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 206 von 251
wechseln alles!) - Nein, ich verwechsle das nicht. Das ist ein wesentlicher Punkt. Ich lese es Ihnen gleich vor. (Zwischenruf von Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig.) - Sie kommen ja gleich dran.
Nein, es war nicht im Antrag, sondern es war in einer Pressemeldung. Ich komme gleich zum Gesetzestext. Die Verkehrsbänder sind nämlich eine ganz besondere Widmungskategorie. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) - Verkehrsband, wir reden bitte nicht von Verkehrsflächen! Wäre dort „Verkehrsfläche“ gestanden, dann hätte ich das ja verstanden. Es stand aber ausdrücklich „Verkehrsband“. Es gibt sogar eine dazugehörige OTS-Presseaussendung aus dem Büro des Herrn StR Ludwig, in der er das noch präzisiert und zum Verkehrsband dann in Klammer schreibt: U-Bahnen und dergleichen. Das heißt, das ist wirklich über jeden Zweifel erhaben, es ist tatsächlich so, dass da von Verkehrsbändern die Rede war.
„Als Verkehrsbänder“ - so heißt das allerdings hier in der Flächenwidmung, deswegen habe ich es am Anfang für einen Irrtum gehalten - „können Straßenzüge und Verkehrswege von übergeordneter Bedeutung ausgewiesen werden; als solche können auch die durch Akte der Vollziehung des Bundes auf dem Gebiet des Verkehrswesens - Art. 10 Abs. 1 Z 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes - in Anspruch genommene Grundflächen ausgewiesen werden.“
Was da jetzt so kompliziert klingt, heißt sinngemäß Folgendes: Überall dort, wo es eine übergeordnete Widmung gibt wie zum Beispiel die einer Eisenbahn, wo also ohnehin völlig irrelevant ist, was im Flächenwidmungsplan oder im Bebauungsplan drinnensteht, weil im Art. 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes ein paar Bestimmungen stehen, die unmittelbar im Bereich Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes liegen und wo daher völlig wurscht ist, was die Gemeinden und Länder dazu sagen, gilt Bundesrecht. Und im Bereich der Flächenwidmungspläne bezieht sich das eben auf jene Bereiche, wo zwar das Land eine Idee hätte, wo aber eben ein übergeordnetes Rechtsinstitut, in dem Fall jenes des Bundes, das überlagert; wo also egal ist, was im Flächenwidmungsplan drinnensteht. Beispielsweise gilt der Flächenwidmungsplan nicht, wenn das Eisenbahnrecht gilt, weil es verfassungsmäßig „stärker“ ist. Man könnte selbst eine Wohnhausanlage widmen, es würde nicht gelten, weil das Bundesrecht stärker ist, weil das in dem Fall von einer Eisenbahn bei diesem Beispiel überlagert wurde. Das gilt auch für Kasernen und ähnliche Geschichten.
Und damit solche Flächen im Flächenwidmungsplan auf einen Blick erkannt werden können, hat Wien als eines der wenigen Bundesländer - wenn mich nicht alles täuscht, ist es sogar das einzige Bundesland - diese Widmung des Verkehrsbandes geschaffen. Wenn man sich in den anderen Bundesländern die Flächenwidmungspläne oder die Raumordnungspläne anschaut, sieht man auf diesen Plänen immer so weiße Flächen. Dort sind die weißen Flächen, also das, was einfach ausgelassen worden ist, jene, wo dann - das kann man sich dann dazudenken - darunter eine Autobahn oder eine Eisenbahn liegt.
Wien hat dafür eine eigene Widmungskategorie sozusagen sich selbst gegeben, die sie ja nicht gebraucht hätte, weil das ohnehin vom Bundesrecht überlagert wird, aber es hat sich selbst eine eigene Widmungskategorie gegeben, nämlich jene des Verkehrsbandes, unter anderem, damit man eben auf einen Blick genau diese Flächen, wo das Landesrecht sowieso nicht gilt, auf einen Blick erkennen kann. So, das ist der Sinn und Zweck des Verkehrsbandes. Und zusätzlich, wie es hier steht, kann man eben auch Straßenzüge übergeordneter Bedeutung als solche auswerfen - dort, wo es zwar nicht Bundesrecht ist, wo es aber unsere Verkehrsflächen von übergeordneter Bedeutung sind.
Genau auf diesen Verkehrsbändern, sagt jetzt der StR Ludwig in der Presseaussendung, beziehungsweise unter anderem dort, das ist eines der von ihm genannten Beispiele, sollen diese Container errichtet werden. Da müsste man sich - ich glaube, ich habe es jetzt nicht da, man würde es auch nicht erkennen auf die Entfernung - die generalisierte Flächenwidmung der Stadt Wien anschauen. Jeder von Ihnen kann das auch im Internet nachvollziehen, das ist auf der Seite der Stadt Wien abzurufen: „wien.gv.at“. Dort drückt man dann direkt auf der Hauptseite auf den Stadtplan. Wenn man den Stadtplan offen hat, gibt es dann einen Button „Flächenwidmung“, und wenn man auf den draufdrückt, kommt eben die Flächenwidmung. Dort gibt es dann auf der linken Seite ein Knopferl „Generalisierte Flächenwidmung“. (Heiterkeit bei Abg. Martina Ludwig-Faymann.) - So lustig ist das gar nicht. Es ist also durchaus ein Bürgerservice. Aber dass Sie Bürgerservice auch lustig finden, passt zumindest zu der Geschichte mit Ihren eingeschränkten Nachbarrechten.
Dort finden Sie die generalisierte Flächenwidmung, und diese generalisierte Flächenwidmung weist eben unter anderem alle Verkehrsbänder aus. Und damit komme ich wieder zurück zum eigentlichen Thema: Auf den Verkehrsbändern sind ausdrücklich - nicht laut Gesetz, sondern laut Aussagen des Herrn Stadtrats - solche Containerbauten möglich und auch angedacht, und diese Verkehrsbänder sind Flächen mit übergeordneter Bedeutung.
Also was heißt das jetzt? Wo? Entlang der Eisenbahngrundstücke? Gut, das hat ja noch halbwegs einen Sinn, Bahnhofsgelände beispielsweise, das lasse ich mir noch einreden; aber andere Verkehrsbänder sind zum Beispiel sämtliche U-Bahn-Trassen. Was heißt das in der Praxis? Dass wir in Zukunft „insbesondere“ - da sind wir wieder beim schönen Wort -, „im Speziellen“ damit rechnen muss, dass wir solche Containerbauten in Zukunft entlang der U4 zum Beispiel haben, auf jenen Flächen, die Sie überplatten ließen, um die Bezirke miteinander zu verbinden. Dann bekommt das gleich eine ganz andere Bedeutung: Völkerverbindung. Oder entlang der Gürteltrasse, auch da gibt es einen ganzen Schippel an Grünflächen, zwischen dem 12. und dem 5. Bezirk, zum Beispiel, genau in der Mitte des Gürtels.
Oder jene Fläche entlang der Stadtbahnbögen: Der Gürtel ist ein hochwertiges Verkehrsnetz im Sinne der Stadt Wien, die U-Bahn ist ein höherwertiges, denn die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular