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Landtag, 7. Sitzung vom 25.05.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 43

 

da drinnen gestanden ist, dass nicht mehr als 15 Personen vor dem Lokal stehen dürfen und er ja nicht einmal die rechtliche Möglichkeit hat, jemanden vor dem Lokal zu verweisen, weil jeder darf stehen wo er will. Also das ist schon relativ eigentümlich. In diesem Fall hat eben der Unternehmer alles getan, um es zu ermöglichen.

 

Wir haben jetzt die Gefahr, dass wir eine Priorität setzen dafür, dass eigentlich Investitionen in Wien nicht mehr so gerne gemacht werden, weil man keine Rechtssicherheit für größere Investitionen hat. Auf der anderen Seite auch, wie Sie schon angesprochen haben, gibt es Nachbarbeschwerden, und ich höre, es gibt nur eine Beschwerde von einer Person.

 

Ich frage Sie: Wie werden Sie in diesem konkreten Fall reagieren, um a) den Investitionsschutz und die Rechtssicherheit für Lokale zu gewährleisten, und b) diese knapp 30 Mitarbeiter in Beschäftigung zu erhalten? Diese Frage würde ich Ihnen gerne stellen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Ich hoffe doch sehr, Herr Abgeordneter, dass wir außer Streit stellen, dass wir uns an gesetzliche Grundlagen zu halten haben. Und das war eine Regelung der Bundespolizeidirektion Wien. Na sicher, diese Vorverlegung, ich sagte es vorher, ich bin offensichtlich ein bissel leise oder so, das wirft man mir normalerweise nicht vor, das war keine. Die Vorverlegung und die Kontrolle der Öffnungszeiten ist von der Landespolizeidirektion Wien erfolgt und ist natürlich auf Grund von gesetzlichen Regelungen passiert. Das ist, wie ich ebenfalls vorher schon sagte, extremst selten. Ich habe versucht, aber nachdem Sie eben nicht wir sind, und habe mich auch hier erkundigt, wie viel Fälle es denn sind. Also man kann sie auf den Fingern einer Hand abzählen. Das ist jetzt nicht der Alltag des Problems der Wirte in dieser Stadt, dass hier eben auf Grund von unzumutbarem Lärm durch Gäste die Schließzeiten vorverlegt werden. Das ist auf den Fingern einer Hand abzuzählen. In diesem konkreten Fall war eben dieses sehr selten von der Polizei genutzte Mittel, aber es ist eine polizeiliche Maßnahme. Ich gehe doch davon aus, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dass Sie genauso wie ich eine polizeiliche Maßnahme respektieren. Ich glaube, da brauchen wir nicht weiter darüber zu diskutieren, das ist so.

 

Was man machen muss, ist, sich für die Zukunft zu überlegen, wie wir mit der grundsätzlichen Frage „Generelles Rauchverbot“ - und die Leute werden logischerweise vor den Lokalen stehen - umgehen. Diese Frage habe ich vorhin versucht zu beantworten.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. und letzte Zusatzfrage wurde zurückgezogen. Danke, Frau Stadträtin.

 

9.15.55†Lhptm Dr. Michael Häupl - Frage|

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP - 01682-2016/0001 - KVP/LM), die von Herrn Abg. Juraczka gestellt und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Wien wird (leider unkoordiniert und ohne bürgerfreundliches Gesamtkonzept) sukzessive immer weiter ausgedehnt. Um mehr Gestaltungsspielräume und mehr Flexibilität u.a. bei den einzelnen Maßnahmen und der Wahl der Gebiete für Wien zu bekommen, wäre ein eigenes Wiener Landesgesetz - abseits der Bestimmungen der StVO - zur umfassenden Regelung der Wiener Parkraumbewirtschaftung (in allen Aspekten) angezeigt. Werden Sie sich für ein derartiges Wiener Landesgesetz einsetzen?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann!

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Eine Vorbemerkung und dann zwei kurze Gedankengänge, warum ich Ihre unmittelbare Frage ausnahmsweise nicht mit Ja oder Nein beantworten kann. Die kurze Vorbemerkung betrifft die Parkraumbewirtschaftung generell. Ich habe weit über 20 Jahre die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dieser Stadt mitverfolgen, mitverantworten, mitgestalten können, und da waren durch die Bank in all der Zeit, als der Rathausplatz autofrei gemacht wurde, die Kärntnerstraße autofrei gemacht wurde, der Graben autofrei gemacht wurde, der Ring als Einbahn geführt wurde, all diese Maßnahmen zunächst immer außerordentlich umstritten und dann durchaus begrüßt und anerkannt. Das gilt genauso für die Parkraumbewirtschaftung vom 1. Bezirk weg, dann bis hin zum Ring, zum Gürtel und dann über die Gürtelausweitung hinaus. Ich erlebe es in meinem eigenen Bezirk, wo zunächst die Einführung der Parkraumbewirtschaftung heftigst umstritten gewesen ist, das waren sehr emotionelle Diskussionen. Heute ist das in Ottakring genauso anerkannt wie etwa in der Josefstadt oder im 1. Bezirk. Ich bin ganz sicher, dass, wenn wir die Bezirksvorsteherin vom 8. Bezirk oder den Bezirksvorsteher vom 1. Bezirk fragen würden, diese sagen würden: „Ja, das hat den Anrainern dort etwas gebracht.“ Ja, man geht den Schritt sogar weiter, dass man nunmehr auch Anrainerparkplätze und Ähnliches verlangt, um tatsächlich gewährleisten zu können, dass Anrainer Parkplätze bekommen mit all den Schwierigkeiten, mit all den Implikationen, die es im Hinblick auf den Wirtschaftsverkehr gibt, und mit all den notwendigen Diskussionen, die wir in der Vergangenheit zunächst sehr kontroversiell, dann sehr einhellig und einvernehmlich geführt haben. Also ich denke, es steht heute außer Streit, dass die Parkraumbewirtschaftung ein sehr taugliches Mittel ist, um tatsächlich mit dem ruhenden Verkehr in der Stadt fertig zu werden. Ich weiß, es gibt auch andere Modelle. Sie sind ja immer wieder vorgeschlagen und diskutiert worden. Wir haben uns vor geraumer Zeit für dieses Modell entschieden - und heute ist das etwas, was auch im internationalen Umfeld durchaus immer wieder hervorgezogen und diskutiert und nahezu als Modell hingestellt wird. Das war meine Vorbemerkung zur Parkraumbewirtschaftung generell.

 

Was nun die Frage nach einem eigenen Parkraumbewirtschaftungsgesetz in Wien betrifft, möchte ich zwei Gedankengänge darlegen: Erstens gibt es ja eine rechtliche Grundlage. Das ist die StVO, wenn ich das richtig sage, ich bin kein Jurist. Der § 25, glaube ich, beschäftigt sich mit den Fragen der Kurzparkzonen. Also ist es hier einmal bundesgesetzlich geregelt. Wir selber haben die Abgabe geregelt. Ich glaube, wir diskutieren alle sowohl auf Bundesebene, und ich hoffe, auch hier, eher in die

 

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