Landtag, 7. Sitzung vom 25.05.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 43
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Juraczka. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, guten Morgen und herzlichen Dank für Ihre bisherigen Ausführungen!
Erlauben Sie mir nur zu Ihren anfänglichen Erläuterungen zur Parkraumbewirtschaftung festzuhalten, wo Sie sich auch dahin gehend mitreißen haben lassen, davon zu sprechen, dass die derzeitige Parkraumbewirtschaftung mittlerweile ein internationales Vorzeigemodell sei. Sie haben ja auch von den Anrainerparkplätzen gesprochen, die man jetzt sozusagen „add on“ in vielen Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung eingeführt hat. Ich denke, dass wir diese Anrainerparkplätze benötigen, und wir benötigen sie in der Tat. Das zeigt ja nur, dass das derzeitige Modell der Parkraumbewirtschaftung oftmals nicht das halten kann, was es verspricht. Das nur am Rande.
Unsere Frage bezüglich eines Landesgesetzes geht jedenfalls, und da können Sie ganz versichert sein, nicht dahin, dass wir Bestrebungen haben, etwas zusätzlich zu regulieren, zu überbürokratisieren, sondern es geht einfach darum, dass in den vergangenen Jahren im Zuge der Diskussion um Parkraumbewirtschaftung viele Bezirksvorsteher, ich nenne da beispielsweise nur die Namen Prokop, Pfeffer, Kalchbrenner, also Bezirksvorsteher, die vor allem im Westen Wiens zu Hause sind und ihrer Arbeit nachgehen, immer wieder von der Idee eines Westpickerls sehr wohlwollend gesprochen haben. Jetzt sind diese Bezirksvorsteher, die ich genannt habe, weitgehend davor gefeit, in einem politischen Naheverhältnis zu mir zu stehen. Aber ich weiß ja auch von Ihnen, Herr Landeshauptmann, dass Sie immer ein massiver Verfechter des Föderalismus sind. Als Föderalist bei der Landeshauptleutekonferenz aufzutreten, ist schön, aber als Föderalist im eigenen Wirkungsbereich sollte man eigentlich doch den Bezirksvorstehern im Westen, die sehr genau wissen müssen, was für ihre Bevölkerung richtig ist, auch die rechtlichen Grundlagen geben, um dieser Idee folgen zu können.
Daher noch einmal meine Frage im Sinne von Zusammenfassung von Bezirken: Können Sie sich vorstellen, so etwas anzudenken, weil Sie uns ja auch schon im März 2013 nach der berühmten Wiener Volksbefragung gemeinsam mit Ihrer Vizebürgermeisterin erklärt haben, es wird eine Überarbeitung des Gesamtkonzepts der Parkraumbewirtschaftung geben …
Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter!
Abg. Mag. Manfred Juraczka (fortsetzend): Ich komme zum Schlusssatz. Vielleicht habe ich etwas verpasst, aber mir wäre nicht aufgefallen, dass diese Ankündigung etwa in der Zwischenzeit erfolgt wäre. Danke.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann!
Lhptm Dr. Michael Häupl: Herr Klubobmann! Dass ich gerade die drei von Ihnen genannten Bezirksvorsteher sehr gerne anhöre, dazu hätte es Ihrer Polemik nicht bedurft, das mache ich ohnehin. Selbstverständlich wäre der Vorschlag auf Einführung eines Westpickerls so wie auch der Vorschlag auf Einführung eines Südpickerls, den es ja auch schon gibt, durchaus als ein interessanter zusätzlicher Aspekt, ähnlich wie die Frage der Überlappungszonen, ähnlich wie die Fragestellung der gestaffelten Bepreisung, in die Diskussionen einzubeziehen. Bekanntlich ist das Bessere der Feind des Guten und das gilt ja auch für die Anrainerparkplätze. Wenn es hier gerade im Innenstadtbereich Ergänzungen bedurft hat, dann hat man das letztendlich so auch durchgeführt. Also so gesehen würde ich meinen: Reden wir darüber, denn wenn es irgendwo Verbesserungen geben kann, dann soll das auch so sein. Wenn es dazu eines Gesetzes bedarf, das nicht das von mir genannte Prinzip der Mitbestimmungsrechte der Bezirke aushebelt, dann schauen wir, wie wir da zusammenkommen. Ich bin jedenfalls offen für diese Diskussion.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.
Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP - 01679-2016/0001 - KFP/LM), die von Herrn Abg. Maximilian Krauss gestellt und an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet ist. (In Wien haben im Jahr 2015 180 646 Personen 'Bedarfsorientierte Mindestsicherung' bezogen. Diese Zahl ist eine Bankrotterklärung für die Bundeshauptstadt und die Rot-Grüne Stadtregierung. Fast 70 Prozent der Mindestsicherungsbezieher österreichweit kommen aus Wien - Tendenz und vor allem die finanziellen Aufwendungen dafür sind weiter steigend. Wie viele der Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Jahr 2015 sind keine Österreicher?)
Bitte, Frau Stadträtin!
Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Sie fragen, wie es sich mit den Bezieherinnen und Beziehern der Bedarfsorientierten Mindestsicherung verhält und postulieren hier, dass die Zahl der Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher in Wien eine Bankrotterklärung für die Bundeshauptstadt und die rot-grüne Stadtregierung sei. Österreichweit kommen fast 70 Prozent der Mindestsicherungsbezieher aus Wien, und Sie fragen mich, wie viele dieser Menschen nicht Österreicherinnen und Österreicher sind.
Dazu darf ich Ihnen einleitend mitteilen, dass das Spezifikum des Anstiegs in der Mindestsicherung kein Wiener Spezifikum, sondern ein städtisches Spezifikum ist.
Sie können sich, sollten Sie sich sachlich in dieser Frage wirklich interessieren, die Entwicklungen in allen anderen Städten in Österreich anschauen. Ich empfehle hier insbesonders Innsbruck, wo der Anstieg ein deutlich höherer ist als in Wien. Aber auch wenn man sich Salzburg anschaut, eine kleine Stadt. Es ist so, dass in Salzburg Stadt die Zahl der Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher um ein Vielfaches höher ist als im Umland. Das liegt an der Art und Weise, insbesonders auch an der Anonymität von größeren Einheiten. Wir haben mit der Mindestsicherung eine Leistung geschaffen, wo es darum geht, dass Menschen vor Armut geschützt werden. Daher ist es auch gut, richtig und im Sinne des
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