Landtag, 7. Sitzung vom 25.05.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 43
Erfinders, diese Leistung so zu organisieren, dass jene Menschen, die von Armut betroffen sind, Mindestsicherung beziehen und man hier nicht Hürden dahin gehend aufbaut, dass sie diese Leistungen nicht beziehen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir von diesen 180.000 Personen, die im letzten Jahr zumindest 1 Mal im Jahr Mindestsicherung bezogen haben, weniger als 10 Prozent ausschließlich Mindestsicherung beziehen, sondern über 90 Prozent entweder so wenig verdienen, und das betrifft insbesonders Frauen, oder eine so geringe Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung haben, dass sie dazu Mindestsicherung beziehen.
Um Ihre Frage konkret zu beantworten: Die Wiener Mindestsicherung steht Österreicherinnen und Österreichern und ihnen per Gesetz gleichgestellten Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Staaten zu. Im § 5 Abs. 2 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes ist geregelt, welche Personen den österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt sind. Das ist keine Regelung, die sich Wien ausgedacht hat, sondern das ist eine Regelung, die auf Grund bundesgesetzlicher Grundlagen hier so vorzunehmen ist, und ich sage aber auch, richtigerweise so vorzunehmen ist. Von den 180.646 Personen, die im Jahr 2015 Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bezogen haben, haben eben 90 Prozent nicht die volle Leistung, sondern nur einen Teil bezogen. Der Durchschnitt der Leistung liegt bei unter 400 EUR. Davon waren es 103.468 österreichische StaatsbürgerInnen, 16.818 EU-StaatsbürgerInnen und 60.360 Personen mit anderen Staatsbürgerschaften.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Dr. Kugler. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. MMag. Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Es gibt Medienberichte, nach denen in Deutschland die Behörden zunehmend Probleme haben, dass Bezieher von Sozialleistungen in polygamen Beziehungen leben. Der Nachweis so einer Beziehung ist natürlich schwer zu machen, aber es hat die MA 40 auch gesagt, dass so etwas auch in Wien vorkommt und natürlich streng geprüft wird. Aber die Verdachtsfälle gibt es auch bei uns.
Jetzt würde mich interessieren: Wie wird in Wien bei einem Verdachtsfall genau vorgegangen? Wie oft kommt es da zum Beispiel zu Hausbesuchen? Wie oft greift man diese Frage auf? Und wenn sich ein Verdachtsfall erhärtet, was geschieht dann einerseits in der Frage Mindestsicherung, weil eine Ehefrau kriegt zum Beispiel weniger als eine Alleinerziehende, die nicht verheiratet ist. Aber noch viel wichtiger ist: Was macht man, wenn sich der Verdachtsfall erhärtet, um die Frauen in dieser frauenfeindlichen Situation zu schützen?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin!
Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Also jetzt muss ich sehr innehalten, um nicht über die Frage mit Ihnen zu beraten, wie oft das in schwer katholischen Familien vorkommt, dass Männer, aber auch Frauen neben ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau sonst noch sozusagen andere Lebensstränge auch haben. Ganz klar ist, und das ist das Wichtige, was das Gesetz vorsieht, dass natürlich Polygamie in Österreich verboten ist und sich das daher auch in der Mindestsicherung in keiner Art und Weise abbildet. Punkt. Und sonst geht es immer darum, insbesonders bei Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, Frauen darin zu bestärken, sich von ihren Männern nichts gefallen zu lassen, ein möglichst selbstständiges Leben zu leben, und wenn er‘s obehaut, sich von ihm zu trennen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Hebein. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Ich bedanke mich für die Beantwortung der Frage und möchte auf Herrn Bundeskanzler Kern Bezug nehmen. Er hat erfreulicherweise gestern zur Mindestsicherung Stellung bezogen und unter anderem davon gesprochen, dass es ein stabiles, sicheres, soziales Netz braucht und er sich gegen eine Deckelung ausspricht. Sehr zuversichtliche, klare Worte.
Meine Frage an Sie ist jetzt: Wie schätzen Sie es ein, wie die Verhandlungen nun weiter verlaufen werden? Vielen Dank.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin!
Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Wir haben ja mehrere sehr gute Verhandlungsrunden auf Einladung des Sozialministers mit allen Soziallandesreferentinnen und -referenten gehabt, wo über weite Bereiche Einigung erzielt werden konnte und zwar auch sehr im Sinn dessen, was uns in Wien ganz besonders wichtig ist, nämlich das betrifft die Frage des Gegenleistungsprinzips, das betrifft auch die strenge Kontrolle und die Datenschnittstelle, die die meisten Bundesländer nicht haben und die wir in Wien auch haben, nämlich das ist das Prinzip, alle Menschen, die ein Recht auf eine Leistung haben und sie brauchen, sollen sie bekommen. Aber man muss auch ganz klar feststellen, wenn das wer nicht hat oder wenn sich wer nicht an die Regeln hält, dann muss es auch die dementsprechenden Sanktionen geben. Das ist hier jetzt auch schon klar festgelegt, und es gibt an sich, was hier die Zukunft der Mindestsicherung betrifft, eine Einigung bis auf ein Bundesland, und das ist Niederösterreich. Ich lege sehr großen Wert darauf, dass selbstverständlich eine zukünftige 15a-Vereinbarung zur Mindestsicherung für alle Bundesländer gelten muss und bin daher durchaus optimistisch, dass es hier auch gelingen wird, mit Niederösterreich einen Kompromiss zu finden. Ein Kompromiss ist, das liegt schon im Sinn des Wortes, immer so, dass sich niemand ganz durchsetzt, sondern dass man sich in der Mitte trifft. Ich denke, dass wir das im Sinne der Menschen, die diese Leistung brauchen, gut schaffen werden.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Maximilian Krauss. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abg. Maximilian Krauss (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Vielen Dank für die Beantwortung. Sie haben ausgeführt, dass die steigende Zahl an Mindestsicherungsbeziehern ein urbanes Problem in ganz Österreich ist. Jetzt
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