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Landtag, 7. Sitzung vom 25.05.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 43

 

neuen Regelungen ist, dass alle Beteiligten wissen: Wie sind die Bestimmungen? An was haben sie sich zu halten? Wie schaut es denn aus? Man kann nicht von jedem kleinen Zimmervermieter, der sich denkt, ah, günstige Gelegenheit, tun wir ein bissel was dazu vermieten, das Zimmer steht eh leer, erwarten, dass er oder sie jetzt alle Regelungen kennt. Wir wollen niemanden leichtfertig kriminalisieren. Aber trotzdem müssen sich alle an die Regeln halten. Also unsere Aufgabe ist eine Bringschuld, wir verstärken die Information.

 

Da haben wir sehr viel getan. Wir haben eine zentrale Informations-Website „sharing.wien.at“ freigeschaltet, wo alle relevanten Infos zu finden sind. Wir haben einen eigenen Leitfaden erarbeitet, wo alles Wichtige an Informationen steht. Wir haben für die, die nicht so gerne lesen, sogar ein Video gemacht, wo auf leicht verständliche Art und Weise dargestellt wird, an was man sich eben, wenn man Zimmer über eine Web-Plattform vermietet, zu halten hat. Wir haben, weil natürlich auch diese privaten Vermieter entsprechend ortstaxenpflichtig sind - auch da wollen wir gar nicht den Menschen zumuten, dass sie selber wissen müssen, wie man das berechnet -, einen eigenen Ortstaxerechner programmiert, dass man sich selber ausrechnen kann, wie hoch die Ortstaxe ist. Wir haben auch, und das ist ganz wichtig, sehr geehrte Damen und Herren, alle Mieter und Mieterinnen von Wiener Wohnen informiert, dass eine Untervermietung im Regelfall unzulässig ist, denn Gemeindewohnungen sind ein soziales Instrument der Stadt und nicht dazu da, um damit Geschäfte zu machen. Also hier ist die Untervermietung nicht zulässig.

 

Wir haben all das in enger Abstimmung mit den Interessensvertretungen getan und haben dankenswerterweise auch die Möglichkeit bekommen, im Rahmen von Veranstaltungen der Interessensvertretungen über unsere Aktivitäten ebenfalls zu informieren. Interessant ist, dass schon ein beträchtlicher Teil der Web-Plattformen auch großes Interesse an der Kooperation hat. Einen Teil der Informationen hat Airbnb direkt übernommen und stellt sie auf ihre Website. Also hier sind schon auch Signale der Kooperationsbereitschaft. Und wir haben auch schon festgestellt, dass sich die Zahl unserer Ortstaxenkonten erhöht hat, seitdem wir diese Informationsoffensive begonnen haben.

 

Wir haben uns aber auch, und das haben wir in der letzten Tourismuskommission diskutiert, das Tourismusförderungsgesetz genauer angeschaut, weil natürlich verständlicherweise von der Hotellerie der Wunsch gekommen ist, dass sie sagen, wir wollen, dass alle gleich behandelt werden, und Sie wissen ja, sehr geehrte Damen und Herren, weil wir das in dieser Runde auch schon öfters diskutiert haben, dass die Ortstaxe auf Grund des Tourismusförderungsgesetzes ja dazu benutzt wird, um für den Tourismus zu werben. Von dem profitieren alle, also sollen sich auch alle beteiligen. Da haben wir auch vor längerer Zeit, da war von den Webplattformen noch gar nicht so viel die Rede, im Jahr 2013 indirekt damit begonnen, indem die Privatzimmervermietung mitaufgenommen wurde, das war sie nämlich vorher nicht, eben auch im Zuge der Rechtssicherheit und aus Fairnessgründen, dass man eben hier gleiche Regeln für alle hat. Da hat sich eben herausgestellt, dass sehr viele von den Damen und Herren einen Informationsmangel haben und deswegen haben wir jetzt diese Informationsoffensive begonnen.

 

Jetzt haben wir uns vorgenommen, und auch das habe ich schon öffentlich präsentiert, dass wir das Tourismusförderungsgesetz dahin gehend ändern wollen, und da sind wir in den Vorbereitungen schon sehr weit, und ich hoffe, Ihnen bald eine Novelle vorschlagen zu können, dass wir die Plattformen verpflichten, die zur Vollziehung der Abgabenpflicht notwendigen Daten auch zur Verfügung zu stellen, denn wir haben ja keine direkte Information darüber, wer zum Beispiel über eine der Plattformen ein Zimmer vermietet. Deswegen ist es natürlich notwendig, dass uns die Plattformen hier auch die Informationen zur Verfügung zu stellen, oder dass man Lösungen findet, auch kooperative Lösungen, bei denen sichergestellt werden kann, dass die Ortstaxe abgeführt wird. Also es gibt zwei Möglichkeiten, entweder direkt oder über die Plattform. Aber das muss natürlich nachvollziehbar und nachweisbar sein und nicht irgendwie Hausnummer, wenn ich das ein bisschen auf Wienerisch sagen darf.

 

Darüber hinaus brauchen wir auch von den Plattformen alle anderen Informationen, die der Tourismusverband braucht, um seine Arbeit machen zu können, denn wir brauchen ja Informationen darüber, wo denn unsere Kunden herkommen und wie wir in Zukunft unsere Arbeit noch besser machen können. Da arbeiten wir mit der Wirtschaft in ihrem Interesse ja eng zusammen und da verpflichten wir eben auch die Plattformen, hier entsprechende Auskünfte zu geben. Etwas, was an sich keine sehr beliebte Aufgabe von Politikern und Politikerinnen ist, aber in diesem Falle, glaube ich, kann ich sehr gut argumentieren: Was wir uns auch vornehmen, ist, dass wir den Strafrahmen für die Verletzung von Anzeigepflichten von derzeit 420 auf 2.100 EUR erhöhen. Da werden Sie jetzt vielleicht sagen: „Wow, das ist aber eine riesige Erhöhung.“ Deswegen möchte ich noch einmal betonen: Hier geht es nicht darum, dass wir irgendeinen kleinen Zimmervermieter kriminalisieren, sondern da geht es wirklich um Information, Information, Information, wie ich es vorhin schon dargestellt habe. Um was es hier geht ist, dass, wenn wir 2.100 EUR Strafrahmen möglich haben, das ist dann schon die letzte bei wiederholtem Nichterfüllen der Auflagen, und, und, und, dann auch international aktiv werden können, denn sonst kommen wir über Österreichs Grenzen nicht hinaus. Was wir bei diesen Plattformen schon beobachten, ist, und das ist ja das Problematische, nicht dass Herr oder Frau Müller ihr kleines Zimmerl vermieten, weil die Tochter ausgezogen ist, sondern dass internationale Investoren Wohnungen ankaufen, die sitzen ganz woanders, und dann eben über diese Plattformen vermieten. Und das ist in Wirklichkeit jetzt nicht rechtlich definiert, aber das ist gewerblich. Es ist nicht die ursprüngliche Idee von Airbnb, nichts mit Luftmatratze und Frühstück, sondern das ist eine ganz andere Form und um die geht’s.

 

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