«  1  »

 

Landtag, 7. Sitzung vom 25.05.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 43

 

Ankünfte sind ebenfalls ein Plus von 6,1. Auch die Beherbergungsbetriebe können zweistellige Entwicklungen der Nettonächtigungsumsätze berichten: von Jänner bis November 2015 ein Plus von 15,5 Prozent. Also, wirklich sehr tolle Ergebnisse.

 

Sie kennen unser Ziel. Wir haben uns hier ehrgeizige Ziele gesetzt. 18 Millionen Nächtigungen für 2020, ein hohes Ziel, wo manche gemeint haben, dass schaffen wir nie. Wir schaffen das! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Der guten Ordnung halber darf ich den Kollegen hinter der letzten Reihe bitten, das Cola nicht auf die Rückenlehne zu stellen und im Landtagssitzungssaal auch nicht zu trinken. Bitte schön.

 

10.07.50†Lhptm Dr. Michael Häupl - Frage|

Wir kommen damit zur nächsten, 5. (FSP - 01684-2016/0001 - KNE/LM ) und letzten Anfrage für heute, die von Herrn Abg. Ornig an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (In der Anfragebeantwortung vom 3. Mai 2016 betreffend Evaluierung der Transparenzdatenbank gehen Sie auf das Evaluierungsergebnis und auf die Ergebnisse der Länderstudie der Landeshauptleutekonferenz ein. Aus Ihrer Sicht gäbe es, als vorläufiges Resultat der Erhebungen, für die Stadt Wien bisher keinen nachgewiesenen nachhaltigen (monetären) Nutzen der Transparenzdatenbank. Die Gründe dafür lägen einerseits in der geringen Nutzung durch BürgerInnen und MitarbeiterInnen und andererseits in einer eingeschränkten Aussagekraft der Daten. Zudem würde die Transparenzdatenbank derzeit in der Praxis nicht zur Überprüfung von Doppelförderungen und Fördermissbrauch verwendet und die in ihr enthaltenen Daten wären teilweise veraltet. Nach Aussage von Finanzminister Schelling ist das Grundproblem der Transparenzdatenbank, dass die Länder, im Gegensatz zum Bund, 'derzeit nur ihre Leistungen, nicht aber die Auszahlungen in die Transparenzdatenbank stellen'. Würde Ihrer Ansicht nach die Transparenzdatenbank ihren Zweck besser erfüllen, wenn sie von allen Bundesländern in vollem Umfang befüllt werden würde?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Im Hinblick auf die Ihrerseits angesprochene Evaluierung der Transparenzdatenbank darf ich zunächst nochmals auf die diesbezüglichen Ergebnisse der von den Ländern gemeinsam in Auftrag gegebenen Studie eingehen. Im Rahmen dieser Länderstudie erfolgte eine vertiefende Nutzenanalyse samt anschließender Bewertung des Nutzens, gemessen an den Einsparungspotenzialen des Verwaltungsaufwandes. Anhand der erwähnten Nutzenanalysen wurde die Erfüllung der vier Zweckbestimmungen gemäß § 2 des Transparenzdatenbankgesetzes - Informationszweck, Nachweiszweck, Steuerungszweck und Überprüfungszweck - auf Landesebene analysiert.

 

Durch den Informationszweck der Transparenzdatenbank soll sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung ein entsprechender Mehrwert entstehen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich insbesondere durch eine zentrale, übersichtliche Darstellung rasch über die Leistungsangebote der öffentlichen Hand informieren können. Die Analyse zeigt jedoch einen äußerst geringen Anteil der abgerufenen Leistungsangebote der Länder. Es wurde daher darauf geschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger derzeit eher die Förderseiten der jeweiligen Bundesländer als die der Transparenzdatenbank nutzen. Auch ergab eine Umfrage bei leistungsdefinierenden Stellen, dass deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Portal derzeit noch wenig als Informationsquelle nutzen und zudem Zweifel daran bestehen, ob durch eine Nutzung eine nachhaltige Kosteneinsparung erzielt werden kann.

 

Was den Nachweiszweck der Transparenzdatenbank anbelangt, soll durch die Verknüpfung von personenbezogenen Daten und Auszahlungsbeträgen eine einfache und rasche Erbringung von Nachweisen möglich werden. Da aber der Einkommensbegriff als häufigste Fördervoraussetzung unterschiedlich geregelt ist, kann - wie in der Studie festgehalten - das Einkommen in dessen Definition nach dem Transparenzdatenbankgesetz oftmals nicht herangezogen werden. Überdies wurden im Hinblick auf den Zeitpunkt der Datenmeldungen Probleme mit der Aktualität für den Nachweis gesehen.

 

Hinsichtlich der Nutzung der Einkommensdaten wurden daher jedenfalls noch Verbesserungen für erforderlich erachtet, um Vereinfachungen und in der Folge Einsparungen für die öffentliche Hand erzielen zu können.

 

Zum Steuerungszweck war laut Studie festzustellen, dass die Länder derzeit häufig eigene Steuerungsinstrumente nutzen, zumal diese auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Auf Grund noch bestehender operativer Mängel der Transparenzdatenbank wurde zudem konstatiert, dass die Aussagekraft der Daten derzeit eingeschränkt sei.

 

Was den Überprüfungszweck anbelangt, wurde schließlich darauf hingewiesen, dass die Transparenzdatenbank in der Praxis derzeit noch nicht zur Identifizierung von Doppelförderungen und Fördermissbrauch verwendet wird.

 

Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass gemäß dieser Studie ein nachhaltiger Nutzen der Transparenzdatenbank, welcher die bisherigen Aufwendungen überwiegen würde, noch nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Vor diesem Hintergrund ist es daher besonders für die Länder im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von großer Bedeutung, dass ein mit nicht unerheblichem Aufwand verbundener weiterer Ausbau der Transparenzdatenbank nur dann durchgeführt wird, wenn davon auch ein entsprechender Mehrwert zu erwarten ist.

 

Im Rahmen der Gespräche zwischen Bund und Ländern zum Finanzausgleich ab dem Jahre 2017 wurde daher vereinbart, zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes zu ermitteln, ob eine mit Leistungsmitteilungen befüllte Transparenzdatenbank ihren Zweck besser erfüllen kann. Im Rahmen dieses Pilotprojektes werden für den ausgewählten Bereich „Umwelt“ somit auch die Einzeldaten beziehungsweise Auszahlungsfälle der Länder erfasst. Nach dem Abschluss des Projektes und der Analy

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular