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Landtag, 7. Sitzung vom 25.05.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 43

 

se der erfassten Daten ist zu erwarten, dass eine fundierte Aussage darüber getroffen werden kann, ob ein weiterer Ausbau der Transparenzdatenbank sinnvoll und zweckmäßig ist.

 

Zur Durchführung beziehungsweise Vorbereitung des Pilotprojektes wurde von Bund und Ländern eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche insbesondere die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen der Übermittlung personenbezogener Leistungsmitteilungen klären soll. Sobald dies erfolgt ist und die voraussichtlich erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen sind, werden die Länder ihre Einzeldaten des Bereichs Umwelt in der Transparenzdatenbank erfassen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.12.46

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Es war jetzt ein bisschen technisch, sehr fein ziseliert, was ich da zu hören bekommen habe.

 

Mein politischer Zugang ist der, dass ich die Information habe, dass die Transparenzdatenbank deshalb nicht wirklich umfassend Auskunft geben kann, weil sie unzureichend befüllt wird, unter anderem von den Bundesländern, wie auch aus der Anfrage vom Herrn Kollegen Ornig hervorgeht. Was jetzt besonders interessant ist, ist, dass meine Information ist, dass es das Land Wien ist, das unzureichend Informationen in diese Transparenzdatenbank einspeist. (Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Widerspruch in sich!) Meine Information ist, dass das Land Wien von 103 Leistungsangeboten lediglich 62 Leistungsangebote entsprechend eingespeist hat, obwohl es eine 15a-Vereinbarung gibt, auf Grund der alle Länder und auch die Bundesministerien verpflichtet sind, Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Das heißt, ohne dass ich jetzt über eine Ausweitung der Transparenzdatenbank sprechen müsste, spreche ich nur über den Status quo. Ich habe hier die Information, dass die Datenklärungsstelle um mehr Informationen ersucht. Insbesondere ersucht die Datenklärungsstelle um die textuelle Beschreibung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung. Ich habe die Information, dass diesem Ersuchen der Datenklärungsstelle bis jetzt immer von allen Ministerien und auch von allen Bundesländern nachgekommen worden ist, nur nicht von Wien. Das wäre natürlich sehr bedauerlich.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Bitte kommen Sie zur Fragestellung.

 

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (fortsetzend): Ich frage mich, warum das so ist und ob Sie diese Situation verändern werden, sehr geehrter Herr Landeshauptmann.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Wieso überrascht mich das nicht, dass Wien wieder einmal schuld ist?

 

Ich werde mich erkundigen, ob diese Angaben, die von Ihnen hier gekommen sind - und die ich schon einmal gehört habe, nämlich aus einem Ministerium, wo wir immer schuld sind, wenn irgendetwas nicht funktioniert - in der Tat auch so stimmen. Denn in all den Diskussionen, die wir etwa auch am Rande der Landeshauptleutekonferenz oder in der Landeshauptleutekonferenz darüber geführt haben, aber auch in Gesprächen mit den zuständigen Ministern, ist diese Information niemals an mich herangetragen worden.

 

Daher gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie erzählen es mir halt nicht, aus welchen Gründen auch immer, oder es handelt sich um politische Desinformation. Dann werde ich auch damit umgehen können.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.15.57

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Grüß Gott, Herr Landeshauptmann!

 

Wenn ich die Transparenzdatenbank im historischen Kontext sehe, hat es seinerzeit einen politisch offen kommunizierten Zusammenhang zwischen einerseits der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und andererseits der Erstellung der Transparenzdatenbank gegeben, die letztendlich dazu führen soll, etwaige, immer wieder behauptete oder vielleicht auch tatsächlich bestehende Doppel- und Mehrfachförderungen zwischen den drei Gebietskörperschaften einerseits transparent zu machen, und auf der anderen Seite dann vielleicht auch die Frage zu stellen, ob man solche Mehrfachförderungen wirklich verantworten kann. Die Mindestsicherung wurde eingeführt, beschäftigt uns auch bis heute, und die Transparenzdatenbank, auf der anderen Seite, gibt es bis heute in dieser intendierten Form noch nicht.

 

Ich möchte Sie daher fragen, ob wir davon ausgehen können, dass der politische Wille, diese Transparenzdatenbank nicht nur pro forma zu erstellen, sondern auch im Sinne der Gegebenheiten, der 15a-Vereinbarungen, nach wie vor da ist, diese Transparenzdatenbank mit Leben zu erfüllen und auch den von Ihnen schon angesprochenen Zwecksetzungen entsprechend nachzukommen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Die Frage ist einfach zu beantworten: Selbstverständlich. Wir haben selbstverständlich, und auch ich persönlich, ein massives Interesse daran, dass Doppelförderungen unterbunden werden, egal, in welchem Themenbereich. Es war gerade auch unser Wille, dass wir zusammen mit der Einführung der Transparenzdatenbank mit dem Einspeisen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beginnen. Wir haben das in allererster Linie gewollt, damit Schluss mit den ganzen Unterstellungen ist, die in dem Zusammenhang, insbesondere auch gegen Wien, gerichtet worden sind. Daher habe ich daran ein massives Interesse.

 

Ich habe aber auch in anderen Bereichen massives Interesse daran, zum Beispiel bei der Wohnbauförderung. Es kann nämlich nicht sein, dass wir sozusagen ein Abkommen mit Niederösterreich haben, uns wechselseitig zu informieren. Das ist nicht eine Frage des Goodwills von zwei Landeshauptleuten, sondern das ist die Frage

 

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