Landtag, 7. Sitzung vom 25.05.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 43
dieser Zahlen seit 2001 können Sie schon darauf schließen, dass das nicht valorisiert worden ist. Außerdem wird, weil mehr Eingriffe ambulant stattfinden können, der Inhalt des Entschädigungsfonds immer weniger.
Weil auch im Jahr 2014 noch einmal viel gezahlt wurde, ist es jetzt so, dass der Patientenentschädigungsfonds eigentlich keine Basis mehr hat, auf die zurückgegriffen werden kann. Alles, was geleistet werden muss, muss jetzt aus den Einnahmen, die es ständig gibt, bezahlt werden. Das ist zu schwach, wenn es zu wichtigeren, härteren Fällen kommen sollte, in denen entschädigt werden muss.
Wir möchten deswegen vorschlagen, dass man noch einmal überlegt, ob man den Patientenentschädigungsfonds auf bessere Beine stellen könnte. Das würde einerseits bedeuten, dass man die langfristige Finanzierung sicherstellt. Aber das bedeutet für uns auch, dass der Zuständigkeitsbereich auch auf die nichtgemeinnützigen Privatspitäler ausgedehnt werden sollte, denn es kann nicht sein, dass die Entschädigungsmöglichkeit davon abhängt, wo man behandelt wurde. Das ist ein ganz konkreter Punkt, den wir gerne ansprechen möchten, und wir würden uns freuen, wenn man hier eine Lösung finden könnte!
Sie sprechen vieles an, was man konkret verbessern kann. Ich möchte einiges davon hervorheben.
Sie beschreiben einen Fall des Ärztenotdienstes: Ein dreijähriges Kind ist schlussendlich gestorben, weil man nicht erkannt hat, wie dringend der Fall ist, und gerade mich als Mutter eines gleichaltrigen Kindes schmerzt das unendlich. Ich kann die Geschichte hier gar nicht nacherzählen, weil mir das zu weh tut. Wer es nachlesen möchte: Es steht auf Seite 10.
Es ist wichtig, dass der Ärztefunkdienst verbessert wird. Sie selber, Frau Dr. Pilz, schreiben, dass man eine zentrale Telefonnotfallnummer braucht und dass ein qualitätsgesichertes, standardisiertes Abfragesystem vonnöten ist. - Dem möchten wir uns unbedingt anschließen. Es ist unerlässlich, dass Notfälle sofort als solche erkannt werden. Und es soll auch nicht so sein, dass man am Telefon beraten wird und vielleicht fernmündlich noch Tipps bekommt, wie man jetzt selber helfen könnte. Daher ist es ganz wichtig, dass das gut und vernünftig geregelt ist, damit es zu einem solchen Fall nicht noch einmal kommen kann.
Auch der Ausbau der Strahlentherapie ist uns ein großes Anliegen. Wir sind der Meinung, dass Wien mehr Kapazitäten für die Krebsbehandlung braucht, etwa Linearbeschleuniger. Außerdem muss man in enger Abstimmung mit Niederösterreich vorgehen. 30 Prozent der in Wien behandelten Krebspatienten stammen nämlich aus Niederösterreich, und diesbezüglich bedarf es einer besseren Abstimmung.
Mein vierter Punkt sind die Schilddrüsen-Routineuntersuchungen: Diese werden auf Grund fehlender Verträge mit der Wiener Gebietskrankenkasse für die dort Versicherten nur in bestimmten Ambulanzen durchgeführt. Dort kommt es zu sehr langen Wartezeiten, nämlich über Monate bis zu einem Jahr, und die Spitalsambulanzen sind schon überlastet und werden durch diese Untersuchungen noch mehr belastet. Daher ist es wichtig, entsprechende Verträge abzuschließen, die diesem Problem vorbeugen.
Ein fünfter Punkt sind die Selbstbehalte bei Spitalsaufenthalten: Sie sprechen einen Punkt an, Frau Dr. Pilz, und ich möchte einen zweiten noch dazufügen: Sie schreiben, dass eine entsprechende Reaktion zum Beispiel dann notwendig ist, wenn Krankenaufenthalte verschoben werden, weil es wegen dringenderer anderer Operationen nicht zu einem OP-Termin kommt, obwohl der Patient vorbereitet wurde und schon im Spital übernachtet hat. Wenn es dann nicht zur Operation kommt, wird das dem Patienten natürlich nicht verrechnet. Sie sagen, dass das aus Kulanzgründen nicht geschieht, ich meine aber, es müsste selbstverständlich sein, dass man so etwas nicht verrechnet! - Wir schließen uns dem natürlich an, dass man in einem solchen Fall, zumindest aus Kulanzgründen, aber besser noch gemäß einer entsprechenden Regelung keinen Selbstbehalt leisten muss.
Einen zweiten Punkt, den Sie nicht anführen, möchte ich hier noch zusätzlich erwähnen, und zwar betreffend Selbstbehalte bei Kindern und begleitenden Erwachsenen: Diesfalls liegt Wien leider an der Spitze aller Bundesländer in Österreich: Der Selbstbehalt bei Kindern beträgt 20,50 EUR, das ist ungefähr das Doppelte des Selbstbehalts eines Erwachsenen. - Interessanterweise ist ja der Selbstbehalt ein Verpflegungszuschuss. Dabei geht es um Essen, und ein Kind isst ja weniger beziehungsweise ein Baby eigentlich gar nicht, wenn es gestillt wird. Trotzdem ist der Selbstbehalt doppelt so hoch!
In anderen Bundesländern ist dieser Selbstbehalt um einiges niedriger, insbesondere zum Beispiel bei einer Frühgeburt. Das kann dann schon sehr viel Geld ausmachen, wenn man es berechnet: Pro Kalenderjahr werden 28 Tage verrechnet. Nehmen wir an, es handelt sich um eine Frühgeburt Anfang Dezember, und der Krankenhausaufenthalt dauert zwei Monate: Dann zahlt man 2 Mal für 28 Tage je 20,50 EUR, und das wird dann schon relativ viel. - Ich glaube daher, man könnte sich sehr wohl überlegen, ob sich Wien nicht auf das Niveau dieser Zahlungen in anderen Bundesländern beschränken könnte!
Nun komme ich noch zu den Begleitkosten von Erwachsenen, die mit diesen Kindern im Krankenhaus sind, und ich darf mir erlauben, jetzt Extrembeispiele herauszugreifen: In Wien könnte es sein, dass man, wenn man einen Minderjährigen begleitet, schlussendlich bis zu 67,56 EUR pro Nacht bezahlen muss! In Oberösterreich findet sich das andere Extrem, denn dort ist das gedeckelt mit 5,10 EUR.
Sie sehen also: Das Begleiten kann in Wien bis zu 67 EUR kosten, in Oberösterreich hingegen ist das gedeckelt mit 5 EUR. Im Hinblick darauf sage ich: Hoffentlich müssen nicht viele Eltern mit ihren Kindern ins Spital! Aber für diesen Fall muss man auch sicherstellen, dass es leistbar ist, die Kinder zu begleiten. Ich glaube, man könnte hier in Wien ein vernünftigeres Niveau finden.
Ein letzter Punkt sind die langen Wartezeiten bei Computertomographien und Magnetresonanztomogra
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