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Landtag, 7. Sitzung vom 25.05.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 43

 

Babys zahlen muss. In Wien muss man 3 Jahre nichts bezahlen. Und in Niederösterreich haben wir ein System, bei dem die Begleitperson ab dem 14. Geburtstag 70 EUR zu bezahlen hat. Wien liegt da nicht erst neuerdings, sondern seit vielen Jahren in der Mitte. Ich glaube, es wäre eine gute Variante, wenn es hier zu mehr Vereinheitlichung käme. Was ich jedenfalls für das Wichtigste halte, ist, und das sage ich auch als Mutter - zwar keines kleinen Kindes mehr, aber er war ja auch einmal klein -, dass für die ersten drei Jahre kein Beitrag gefordert wird. Ich würde - vielleicht können Sie das auch weiterleiten -, jedenfalls anregen, dass Oberösterreich das ändert, wo schon bei den sechs Monate und einen Tag alten Babys Beiträge zu bezahlen sind.

 

Man kann sich das sehr gerne anschauen, aber man muss es sich eben immer insgesamt anschauen, und nicht nur das eine „Rosinchen“ rauspicken. In diesem Sinne noch einmal vielen herzlichen Dank und auf weitere gute, kritische Auseinandersetzungen miteinander und gute Zusammenarbeit. Und noch einmal: Danke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr.

 

13.15.00Wir kommen zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über Ihre Tätigkeit im Jahr 2015 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

13.15.13Ich bedanke mich noch einmal, und wir kommen zur Postnummer 3 der Tagesordnung. Diese betrifft den Bericht über die Behandlung der im Jahr 2015 abgeschlossenen Petitionen. Ich ersuche Frau Berichterstatterin, Frau Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.15.29

Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch verehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung beziehungsweise Kenntnisnahme des vorliegenden Berichts.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke. Zu Wort ist niemand gemeldet. 13.15.40Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht über die Behandlung der im Jahr 2015 abgeschlossenen Petitionen zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier stelle ich die Einstimmigkeit fest. Danke sehr.

 

13.15.58Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.16.09

Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich ersuche um Zustimmung für den Entwurf eines Gesetzes, das die Bauordnung für Wien ändert. Nach Rücksprache mit den Fraktionen darf ich ankündigen, dass wir diesmal unter 29 Stunden bleiben. (Allgemeine Heiterkeit.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? -Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen, die Debatte ist eröffnet.

 

Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Pawkowicz.

 

13.16.40

Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Maximal 120 Sekunden habe ich hierfür eingeplant. Es gibt einen gemeinsamen Abänderungsantrag zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, der von allen fünf Bautensprechern der Fraktionen eingebracht wird. Damit steht einer einstimmigen Beschlussfassung nichts mehr im Wege.

 

Herr Dr. Stürzenbecher hat mich gebeten, das ganz kurz inhaltlich zu begründen, er wird dann diesen Abänderungsantrag einbringen. In diesem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die inhaltlich durchaus sinnvoll ist und auch den Wirtschaftsstandort stärkt. Es geht darum, dass ab 2017, also ab dem kommenden Jahr bei jedem Neubau zusätzlich verpflichtend Hochleistungsinternetverkabelung auch innerhalb eines Wohn- oder Bürogebäudes errichtet werden soll. Dasselbe gilt auch für Generalsanierungen. Das heißt, alles, was ab 2017 neu geschaffen oder generalsaniert wird, bekommt bis zur Wohnungstür oder bis zur Bürotür eine Hochleistungsverkabelung.

 

Und da war der entscheidende Unterschied, warum es diesen Abänderungsantrag gibt: Es ist im ursprünglichen Gesetzestext gestanden, dass das Ganze bis in die Wohnung oder in das Büro hineingezogen werden soll, und dann auch im Bauplan entsprechend umgesetzt werden sollte. Wir haben das jetzt geändert und sagen, es soll nur für die Wohnung, wenn man so will, bis zur Wohnung gebracht werden. Der entscheidende Unterschied ist, wenn ich zwingend vorsehe, dass ich innerhalb einer Wohnung diese Steckdose haben muss und das auch in den Bauplänen sein muss, so gibt es nur wenige Spezialisten, die diese Internetverkabelung auch bauplantauglich zeichnen können. Dann muss man bei jeder kleinen Änderung, immer dann, wenn man Wohnungen zusammenlegt, Wohnungen trennt, oder auch einfach nur das Nutzerverhalten in der Wohnung verändert, vom Wohnzimmer in das Schlafzimmer und umgekehrt, jedes Mal die Baupläne neu zeichnen und das Ganze neu einreichen; ein Mordstheater.

 

Dieser Unsinn kann so nicht gewollt sein, steht auch nicht in der EU-Norm drin. Das haben wir jetzt mit diesem Abänderungsantrag entschärft. In Zukunft bekommt jede Wohnung diese Leitung zugeordnet, aber es wird nicht mehr vorgeschrieben, dass es ausgerechnet in der Wohnung sein muss, sondern man holt sich dieses Kabel, so wie beim Telekabel, wie beim Telefon und bei anderen Einrichtungen einfach vom Stiegenhaus ab und spart damit den einzelnen Wohnungsbesitzern viel Geld. In diesem Sinne wird auch die Freiheitliche Fraktion im Gegensatz zum Ausschuss jetzt diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

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