Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 89
Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Herr Präsident! Herr Abgeordneter!
Sie fragen mich nun das, was Sie mich vorher auch schon gefragt haben, nämlich was wir tun, um sozusagen legistisch, und so weiter Verbesserungen für die Zukunft in Angriff zu nehmen. - Es ist jetzt schon eine Zeitlang her, dass ich Verfassungsrecht gelernt habe, aber ich meine dennoch, das es jetzt ein bisserl eine Umdrehung der Rollen ist, wenn die Legislative die Exekutive fragt, welche legistischen Maßnahmen sie vorhat, um etwas umzusetzen! - Da darf schon in Erinnerung rufen: Das hier vor mir ist die Legislative, und ich bin die Exekutive, und ich sage mit Respekt vor dem Hohen Haus hier: Die Gesetze werden immer noch hier beschlossen! Aber ich bin gerne trotzdem selbstverständlich bereit … (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Initiativen können auch Stadträte ergreifen!) Na selbstverständlich! Initiativen können wir schon ergreifen! Aber es ist trotzdem nicht uninteressant, wenn die Legislative die Exekutive fragt: Was habt ihr denn legistisch vor?
Aber ich bin durchaus bereit, darüber nachzudenken, und verweise im Grunde noch einmal auf das, was ich gesagt habe, weshalb ich jetzt nicht lange Elogen ablesen muss: Wir werden aus besagten Gründen der Rechtshomogenität sehr genau Kontakt halten, denn gerade in verfassungsrechtlichen Fragen ist es natürlich wichtig, interessant und auch notwendig, dass sich die einzelnen Gebietskörperschaften nicht allzu sehr unterscheiden. Daher werden wir beobachten, was denn jetzt die entsprechend legistischen Vorhaben auf Bundesebene sind, und wir werden uns auch einbringen. Ich werde dann hier herkommen und einen Vorschlag machen, unsere entsprechenden gesetzlichen, aber auch organisatorischen und exekutiven Maßnahmen entsprechend anzupassen.
Ja. Es ist ganz offensichtlich, dass einiges gesetzlich nicht geregelt ist. Wir haben mit dieser Situation, dass die Wahlkarten aufgehen, und den Fragen der Verschiebung und Wiederholung von Wahlen, und so weiter alle rechtliches Neuland betreten, und es gilt, das gemeinsam zu lösen.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Klubobmann Ellensohn.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat!
Bei der ersten Anfechtung im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl gab es andere Themen als die Probleme, die dieses Mal aufgetaucht sind. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern: Momentan ist das Hauptproblem der Kleber, und das können wir mit Gesetzen nicht wahnsinnig gut regeln, denn wenn die nächste zuständige Firma wieder einen Kleber produziert, der nicht hält, sodass die Wahlkarten aufspringen, haben wir das Problem wieder (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Man kann ja einmal ausprobieren, ob es pickt!)
Na ja, von wegen Ausprobieren: Da darf man auch daran erinnern, wer damit in Zusammenhang steht, dass das nicht mehr die Staatsdruckerei gemacht hat, sondern dass das privat übernommen wurde, was diesmal eben in die Hose gegangen ist.
Aber auch abgesehen von der Problematik des Klebers wird es immer Probleme geben, die man rechtlich nicht vorher lösen kann. Wenn diejenigen, die das Material produzieren, am Schluss einen Fehler machen, dann haben wir zum Beispiel das Problem mit der 100-Tage-Frist und andere Probleme.
Insgesamt ist aber eine große Diskussion im Gange über zweite Wahltage, über sofort Abgeben, wenn man die Wahlkarte selber abholt, damit sie gleich eingeworfen werden kann. - Diese Anregungen sind auch in Gesprächsrunden aller Fraktionen, die jetzt im Haus sind und früher im Haus waren, immer wieder aufgetaucht.
Nachdem ich persönlich das geheime Wahlrecht für das Allerwichtigste rund um das Wahlrecht halte, wäre ich froh, wenn möglichst viele Leute entweder am Sonntag Zeit hätten oder wenn es mehrere Wahltage gäbe. Es stand schon öfter einmal in Wien zur Diskussion, ob wir das in Wien alleine einführen dürfen oder ob wir dafür bundesverfassungsrechtliche Regelungen brauchen, um mehrere Wahltage zu haben.
Ich hätte die Frage anders gestellt, aber Sie haben recht damit, wie Sie das sehen: Die Initiativen können auch von hier ausgehen! - Vielleicht wissen Sie aber, ob man dazu eine bundesverfassungsrechtliche Regelung braucht oder nicht, um mehrere Wahltage in Wien zu ermöglichen.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Herr Abgeordneter!
Ich fühle mich jetzt wieder ein bisserl wie im verfassungsrechtlichen Seminar. Ich muss gestehen, ich weiß das nicht. (Abg. Armin Blind: Wir sind also in einem Einführungsseminar!)
Aber das können wir relativ kurzfristig klären, weil das ja doch eine ganz entscheidende Frage ist. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich es nicht weiß, aber das kann man im kurzen Wege klären, und ich werde Ihnen gerne die Antwort übermitteln.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Nächste Zusatzfrage: Herr Mag. Kowarik.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Danke, Herr Landesrat.
Zu dem Themenkomplex, über den wir schon gehört haben, vielleicht jetzt noch ganz kurz ein bisschen etwas zu Frau Kollegin Meinl-Reisinger: Wenn man bei Gericht erfolgreich anfechten will, muss man beschwert sein. Das ist einmal die Grundvoraussetzung, denn wenn man das nicht ist, dann macht es keinen Sinn, beim Verfassungsgerichtshof einzuschreiten. - Das nur so nebenbei.
Wir haben jetzt einiges gehört. Herr Kollege Ulm hat gesagt, dass es an und für sich bisher kaum Anfechtungen gegeben hat, diese jetzt aber sozusagen kumulieren. - Das hängt allerdings sehr wohl mit etwas ganz Bestimmtem zusammen. Kollege Ellensohn hat gesagt, dass das jetzt ein bisserl etwas anderes ist als bei der letzten Anfechtung der Bundespräsidentenwahl, weil es jetzt mit den Wahlkarten zusammenhängt. Darüber werden wir uns wohl einigen können.
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