Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 89
Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf von Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Herr Kollege Maresch, Sie erinnern mich frappant an ein Plakat, das Sahra Wagenknecht und Gregor Gysi in Deutschland plakatiert haben: Wohlstand für alle. - So stellen sich das die Kommunisten vor, nur, das kann man gesetzlich leider nicht verordnen. Nehmen Sie das zur Kenntnis! - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf von Abg. Mag. Rüdiger Maresch.)
Das Zweite, was wir fordern, meine Damen und Herren, ist, dass Mindestsicherung nur an erwerbsfähige Personen ausgezahlt wird. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Herr Kollege, das ist völlig empathielos! Empathielos ist das Zauberwort!) Personen, die noch keine drei Jahre Lohn- und Einkommensteuer in Österreich gezahlt haben, sollen keine Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bekommen. Natürlich soll das auch dahin gehend sein, dass man einmal eingezahlt haben sollte, um hier auch in Bezug einer solchen Sozialleistung zu kommen.
Der dritte Punkt ist: Subsidiär Schutzberechtigte, und da geht es darum, Menschen unmittelbaren Schutz, wohl aber auch Schutz auf Zeit angedeihen zu lassen, sollen nicht in die normale Sozialgesetzgebung, in die Mindestsicherung fallen, sondern weiter Teil der Grundversorgung bleiben und Grundversorgung beziehen.
Wir wollen genauso als Teil dieses Antrages den Abschluss einer verpflichtenden Zusammenarbeitserklärung - Vorarlberg hat ein sehr interessantes Modell im Zuge der Antragstellung vorgestellt -, wobei sicherzustellen ist, dass bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung die Mindestsicherung gekürzt und im Wiederholungsfall gestrichen wird.
Wir fordern, und da gibt es ja durchaus Diskussionen über Parteigrenzen hinweg, die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen. Wir fordern einen Wiedereinsteigerbonus, um Arbeitsanreize zu stärken. Und wir fordern die Verpflichtung zur Verrichtung gemeinnütziger Tätigkeiten. - Soweit der Antrag, den ich hiermit einbringen möchte.
Meine Damen und Herren! Was natürlich schon auch Gegenstand dieser Dringlichen Anfrage sein muss, ist die Berichterstattung, wie sie uns erst vor wenigen Tagen in der größten österreichischen Tageszeitung vergegenständlicht wurde.
Denn wenn ich jetzt nicht bewusst davon ausgehe, dass Journalisten per Definition die Unwahrheit sagen, gibt es ganz offensichtlich Mitarbeiter der MA 40, die beispielsweise Folgendes zu Papier bringen: „Wir sollen keinesfalls die Polizei rufen, wenn uns gefälschte Urkunden vorgelegt werden. Wir sollen nicht so genau hinsehen.“ - So wird dieser Mitarbeiter zitiert. Und wenn es hier Ausformungen gibt, die nicht Sinn einer Sozialgesetzgebung sein können, die, wie die Frau Stadträtin 2010 gesagt hat, Trampolin und nicht Hängematte sein möchte, dann muss man schon darüber nachdenken, ob das, wenn arbeitslose Drittstaatsangehörige, die mit ihrer Familie beispielsweise 5.200 EUR netto bekommen, eine Treffsicherheit in der Sozialleistung ist, wie wir sie wollen und wie wir sie uns leisten können.
Meine Damen und Herren, ich bitte, springen Sie über Ihren Schatten, denken Sie darüber nach! Die Sozialleistung in diesem Bundesland, in unserer Stadt, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung muss, um das wichtige Sozialsystem abzusichern, reformiert werden. Das ist dringend notwendig. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Ich danke dem Herrn Abgeordneten für die Begründung. Die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen hat sich nun zur Beantwortung zu Wort gemeldet. - Ich bitte darum.
Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Bevor ich zur Beantwortung der konkreten Fragen der Fraktion der Österreichischen Volkspartei komme, lassen Sie mich einleitend ein paar Bemerkungen machen.
Erstens schließe ich aus der Begründung der Dringlichen Anfrage durch den Herrn Abg. Juraczka, dass ihm selber die Dringliche Anfrage ein bisschen peinlich ist. Denn das Verhältnis zwischen allgemeiner Diskussion über die Mindestsicherung, die selbstverständlich zu führen ist, und dem Text und den Fragen dieser Dringlichen Anfrage könnte nicht größer sein. Aber ich werde noch darauf zu sprechen kommen.
Der zweite Punkt, der mir ganz besonders wichtig ist, ist, mich an dieser Stelle bei den mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 40 mit der Abteilungsleiterin, Frau Mag. Löschl, die heute auch hier ist - vielen Dank dafür! -, für das große Engagement, das die Kolleginnen und Kollegen an den Tag legen, zu bedanken. Nur damit wir wissen, von welcher Dimension hier zu sprechen ist: Die MA 40 hat im Jahr 2015 376.738 Bescheide erlassen. Dies sei nur erwähnt, damit man die Relation zu dem, worüber diskutiert wird, sieht. - Vielen, vielen herzlichen Dank an die MA 40. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Ein zweiter Punkt, der generell aufklärend wirken muss, ist die Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Transferleistung und einer Sozialleistung? Das ist nämlich grundsätzlich etwas ganz Unterschiedliches im österreichischen Sozialstaat. Eine Transferleistung ist eine Leistung, für die man zunächst Beiträge einbezahlt hat. Das sind auch die von Ihnen erwähnten, und es freut mich, dass Ihnen meine ausführlichen Anfragebeantwortungen hier Licht ins Dunkel bringen. Das sind jene Menschen, die in das System einbezahlt haben und dann aber eben so wenig Arbeitslosengeld oder so wenig Notstandshilfe rausbekommen, dass sie damit unter der Existenzgrundlage sind und dann eben als Ergänzung noch die Mindestsicherung bekommen.
Die vormalige Sozialhilfe, nunmehrige Mindestsicherung ist per Definition das letzte soziale Netz, für das es eben nicht notwendig ist, vorher eingezahlt zu haben. Und zwar ist das auf der einen Seite aus meiner Sicht sehr wohl eine zivilisatorische und sozialstaatliche Entwicklung und Leistung. Auf der anderen Seite ist das, so wie der Sozialstaat an sich, eine Sicherung nicht nur für die, die diese Leistung bekommen, sondern auch für alle
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