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Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 32

 

Wahlberechtigten, die in diesem konkreten Sprengel ihren Hauptwohnsitz haben. Im Durchschnitt sind das derzeit nach den Zusammenlegungen von Sprengeln rund 600 Personen. Es gibt auch Sprengel, da sind es mehr als 1.000, die darauf stehen. Diejenigen Wähler, die im Vorfeld eine Wahlkarte beantragt haben, stehen natürlich auch auf der Liste, weil sie grundsätzlich dort wahlberechtigt sind. Die dürfen aber nicht wählen, ganz klar, weil sie schon eine Wahlkarte haben. Damit sie eben nicht wählen, obwohl sie darauf stehen, steht derzeit ganz rechts außen auf dieser Liste das Wort „Wahlkarte“ in der Spalte „Anmerkungen“ abgedruckt. Jetzt muss man dazusagen, dass alle anderen relevanten Informationen für die Beisitzer auf der anderen Seite von diesem Wählerverzeichnis stehen, nämlich ganz links außen, insbesondere die fortlaufende Nummer des Wählerverzeichnisses, die man dann wieder braucht, um sie in das Abstimmungsverzeichnis einzutragen. Klingt kompliziert, ist es zum Teil im Ablauf. Ich erspare Ihnen jetzt die weiteren Details dieser Zettelwirtschaft. Fakt ist, dass es bei ausnahmslos jeder Wahl in den letzten 20 Jahren - zumindest in diesem Zeitraum habe ich es erlebt - dazu kommt, dass es Wählerinnen und Wähler gibt, die zwei Mal wählen. Ein Fehler, der im Sprengel passiert. Irren ist menschlich. Aber bei fast jeder Wahl kommt es vor. Wir haben zum Beispiel bei uns in Meidling dieses Thema auch bei der Bundespräsidentenwahl, und zwar sowohl im ersten als auch im zweiten Durchgang, wieder gehabt; im ersten Durchgang sogar mehrmals. Es ist auch nur deswegen in der Anfechtung nicht drinnen, weil in diesen speziellen Fällen, die uns bekannt geworden sind, wir das rechtzeitig reparieren konnten. Aber es wurde in einer Art und Weise repariert, die gesetzlich nicht vorgesehen ist; konkret dadurch, dass die Wähler, bei denen das passiert ist, den Wahlbehörden bekannt waren und man dann halt dort angerufen hat, der Wähler einige Minuten später noch einmal gekommen ist und die unbenutzte Wahlkarte abgegeben hat. Daher ist dieser Vorfall nicht dokumentiert. Er wurde aber der Bezirkswahlbehörde gemeldet. Und das passiert bei jeder Wahl. Einige haben sich sogar damit gebrüstet. Wenn Sie auf YouTube im Internet geschaut haben, waren dort einige Personen, die sogar damit angegeben haben, dass sie mehrmals gewählt haben.

 

Es ist nur ein kleines Detailthema. Wolfgang Ulm hat gemeint, dafür sind eigentlich die Behörden zuständig, das zu beheben. Ich sage, wir haben es oft und oft gemeldet, und die Behörden ändern es eben nicht. Daher habe ich jetzt einen entsprechenden Beschlussantrag formuliert, einen ganz konkreten Lösungsvorschlag, damit dieser Fehler nicht oft und oft aufs Neue passiert und damit weitere Anfechtungsgründe schafft. Wenn die Namen schon im Wählerverzeichnis stehen, und das ist gut und richtig so, dann mögen sie doch bitte einfach nur durchgestrichen werden. Das ist heute digital ohne Probleme möglich, damit man auf einen Blick erkennt, ohne dass man sich verlesen kann: Dieser Wähler hat offensichtlich bereits eine Wahlkarte. Ganz simpel. Ich darf Ihnen noch dazusagen, dass das erfahrene Beisitzer ohnehin machen. In jenen Sprengeln, wo erfahrene Beisitzer oder Vorsitzende sind, ist es heute schon üblich, dass vor Beginn der Wahlzeit, also zwischen 6 und 7 Uhr Früh, die Vorsitzenden mit Lineal und Leuchtstift all diese Wähler durchmarkieren - aber das passiert eben nicht in jedem Sprengel -, damit diese Fehler ausgeschlossen werden können. Das ist der erste Beschlussantrag. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Der zweite Beschlussantrag betrifft letztlich dasselbe Thema. Hier geht es aus der Praxis gesprochen darum, dass die nächste Instanz, also die Bezirkswahlbehörde, auch das Recht hat, wenn etwas im Sprengel passiert, überhaupt von diesem Fehler im Detail Kenntnis zu erlangen. Derzeit ist es nämlich so, dass wir Niederschriften haben, also das sogenannte Protokoll. Da können sie im Sprengel alles hineinschreiben, was es an Vorfällen gegeben hat. Aber das erfährt keiner. Es darf auch keiner erfahren, weil es nicht vorgesehen ist, dass die Bezirkswahlbehörden als Kontrollinstanz in diese Protokolle Einsicht nehmen. Es ist nicht vorgesehen. Ich habe selbst bei Wahlen erlebt, dass es Vorfälle gab, die mir telefonisch gemeldet wurden, und ich daher das Protokoll einsehen wollte. Dann hat die Vorsitzende einen entsprechenden Schrieb des Verfassungsdienstes der Stadt Wien vorgezeigt - in dem konkreten Fall war es eine Wien-Wahl -, wo sinngemäß gestanden ist, die Bezirkswahlbehörde sei bloß für die Feststellung des ziffernmäßigen Ergebnisses zuständig. Daher sei eben nicht vorgesehen, dass man eine Niederschrift aus einem Bezirk einsieht. Bei einer anderen Wahl wiederum haben wir es wieder probiert. Da hat es dann geheißen, wir sollen halt einen Antrag machen. Dann haben wir halt die Einsichtnahme vor der Bezirkswahlbehörde beantragt, mit dem Ergebnis, dass wir von der Mehrheitsfraktion überstimmt worden sind, die gesagt hat, es ist 23.30 Uhr und sie möchte langsam nach Hause gehen. Das verstehe ich auch. Es ist menschlich. Aber was ist so schlimm daran, in eine Niederschrift Einsicht zu nehmen und einfach nur überprüfen zu können, ob es einen Vorfall gegeben hat oder nicht? Das ist eine Frage der Transparenz, nicht mehr und nicht weniger. Die Alternative ist jene, dass man eben mutmaßt, ob es diesen Vorfall gegeben hat und einem daher nichts anderes übrig bleibt, als es dem Verfassungsgerichtshof zur Anfechtung zu geben und er es dann überprüfen soll. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Mit diesem kleinen bisschen mehr an Transparenz schaffen wir uns viele Probleme vom Hals. Wir ermöglichen damit zum Beispiel auch kleineren Fraktionen oder jenen, die womöglich keine Beisitzer stellen, selber trotzdem Einblick in den Wahlvorgang zu bekommen. Das ist daher der zweite Beschlussantrag, den ich hier abgebe. Auch hier wird eine Aufforderung an die Bundesregierung beantragt, dem Nationalrat einen Gesetzesbeschluss vorzulegen.

 

Ich möchte formal noch ganz kurz erklären, wieso wir diese Anträge immer als Aufforderung an die Bundesregierung verstanden haben. Wenn Sie sich die Wahlgesetze durchlesen, das Bundespräsidentenwahlgesetz oder die Nationalratswahlordnung oder die Gemeindewahlordnung in Wien oder in den anderen Bundeslän

 

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