Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 32
gung bei der FPÖ.) Beispielsweise schreiben Sie, die Bezirkswahlbehörden sollen in Sprengel Einsicht nehmen können - ist eh klar, weil Ihre Leute ja in den Sprengeln nicht sitzen, in den Bezirkswahlbehörden schon. Also Sie wollen sozusagen das reparieren, weil Sie in den Sprengeln selbst gar nicht sitzen! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir haben uns nichts anderes von Ihnen erwartet! - Abg. Dominik Nepp: Das ist ein Realitätsverlust!) Ja, das sind unsere Wahrnehmungen.
In einem anderen Antrag verlangen Sie erfahrene Beisitzer, schreiben, die machen das mit einem Leuchtstift, und so weiter. Das ist auch fehleranfällig. Aber das ist ein weiterer Beweis, dass Sie selber in den Wahlsprengeln gar nicht sitzen, weil bei der letzten Bezirksvertretungswahl im 2. Bezirk war das bereits so. Da wurden alle Wahlkartenwähler grau unterlegt, sodass das auf einen Blick feststellbar ist und zwar schon seitens der Wahlbehörde, dass diese Personen eine Wahlkarte haben. Wie gesagt, ein weiterer Beweis. Sie sind selber gar nicht in den Sprengeln, das wissen wir durch Beobachtungen. Sie kommen vielleicht her, um die Beisitzergebühren zu kassieren und gehen dann wieder. Aber Sie sind in weiten Bereichen gar nicht anwesend! (Weitere Aufregung bei der FPÖ.) Das muss einmal deutlich gesagt werden! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Es gäbe noch viel zu sagen, sehr geehrte Damen und Herren. (Abg. Dominik Nepp: Das sagen Ihnen die eigenen Leute!) Aber ich möchte hier ausdrücklich sagen und im Gegensatz dazu, was der Herr Kowarik auch gesagt hat, er hat gesagt, er sieht sich nicht als Verteidiger der Stadtverwaltung: „Das werden Sie schon bemerkt haben.“ (Abg. Armin Blind: Stadtregierung hat er gesagt!). Natürlich haben wir das bemerkt. Ich sehe mich schon als Verteidiger der Stadtverwaltung. Ich sehe mich als Verteidiger all jener, die dort nämlich auch gesessen sind, der Beisitzerinnen und Beisitzer und vor allem aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Magistrat (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Haben Sie nicht gehört, was ich gesagt habe? Ich habe die Mitarbeiter gelobt! Haben Sie das nicht mitgekriegt?), in der MA 62, in den Magistratischen Bezirksämtern. Ich bedanke mich ganz, ganz herzlich bei der großen, großen Aufgabe, dass eben dieses rechtliche Nullum ausgetauscht worden ist. Das war eine gewaltige Anstrengung. Da ist durch ganz Österreich gefahren worden (Abg. Mag. Dietbert Kowarik Wozu reden Sie denn überhaupt? Das ist doch lächerlich! Hören Sie doch zu!), und das ist eine ganz, ganz große Arbeit, eine gute Arbeit. Nochmals vielen herzlichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Stadtverwaltung, dass das noch halbwegs geklappt hat! Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Blind. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Armin Blind (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren und auch die Zuschauer im Internet, die bis jetzt durchgehalten haben!
Ich muss sagen, ich bin einigermaßen perplex und das ist bei mir sicher nicht leicht zu schaffen. Aber was ich hier von diesem Rednerpult heute an geballtem Unwissen entgegengeworfen bekommen habe, ist atemberaubend. Es ist atemberaubend, Frau Kollegin, wenn Sie eine politische Frage, wie man Wahlen organisiert, mit einer Rechtsfrage vermischen und fordern, eine Wahl, die nach der Aufhebung in einer gewissen Frist abzuführen ist, einfach zu verschieben. Und es ist atemberaubend, wenn ich Ihnen, und ich glaube, Sie sind Juristin, den Stufenbau der Rechtsordnung erklären muss. Es gibt den Art. 141 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, und der schreibt eben vor, 100 Tage nach Aufhebung einer Wahl durch den Verfassungsgerichtshof ist bei einem allgemeinen Vertretungskörper, und das ist eine Bezirksvertretung, eine Wahl durchzuführen! Der Art. 18 der Bundesverfassung, das Legalitätsprinzip, gilt auch in Wien und das müssen Sie halt zur Kenntnis nehmen! Es ist keine Frage, ob man sich empört und echauffiert. Empörung ist weder zivilrechtlich eine Anspruchsgrundlage noch ist es eben die Möglichkeit, das Legalitätsprinzip auszuhebeln, sondern der Herr Stadtrat hat diese Wahl binnen 100 Tagen durchzuführen gehabt. Da beißt die Maus keinen Faden ab, und das werden Sie von den NEOS mit Empörung, Aufschrei oder sonst irgendwas auch nicht ändern! (Beifall bei der FPÖ.)
Da nützt es auch nichts, dem Herrn Sobotka nachzuplappern. Sie sind gewählte Mandatarin. Also machen Sie sich bitte selbst Gedanken darüber und wenn Sie es nicht schaffen, dann bitte sagen Sie hier auch nichts dazu! Das verwirrt die Menschen mehr, als es nützt. Genützt hat es meines Erachtens gar nichts, außer dass es Ihre vollkommene - ich sage das Wort jetzt nicht (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Kompetenz!), weil es das letzte Mal einen Ordnungsruf dafür gegeben hat, aber sie wurde augenscheinlich dargelegt.
Wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, dass durch ein Landesgesetz eine Wahl verschoben wird, die durch die Bundesverfassung determiniert ist, dann zeigen Sie mir das, ohne dass Sie einen offenkundigen Verfassungsbruch machen. Wenn Sie das als Vollzugsorgan zu entscheiden gehabt hätten, empfehle ich Ihnen einen Blick in den § 302 des Strafgesetzbuches, der aber Gott sei Dank die Wissentlichkeit vorsieht (Heiterkeit bei Abg. Mag. Wolfgang Jung.) und daher wahrscheinlich in diesem Fall nicht zur Anwendung käme. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt kommen wir zu den weiteren Ausführungen, die uns hier dargeboten wurden. Der Kollege Kowarik hat es angesprochen, ich bin Mitglied der Landeswahlbehörde, und der Kollege Kowarik hat die Landeswahlbehörde, aber auch die Magistratsabteilung 62 ausdrücklich gelobt, Kollege Lindenmayr. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das hat er nicht mitgekriegt! - Heiterkeit bei Abg. Mag. Wolfgang Jung.)
Wir haben hier eine Replik auf einen nicht gehaltenen Vortrag gehört. Das ist auch ein Novum, war durchaus spannend zu hören. Ich war aber, wie gesagt, leider nicht in der Lage und ich glaube, es lag nicht an mir, den Konnex zur bisher abgeführten Debatte herzustellen.
Zu den weiteren Ausführungen: Wir sind bundes-verfassungsgesetzlich, Gott sei Dank, in der Situation,
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