Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 44
Entscheidungen des Grundstücksbeirates sind für Externe kaum nachvollziehbar. Es beginnt dabei, dass die Beurteilungskriterien für eingereichte Wohnbauten einen Entscheidungsspielraum lassen und endet damit, dass die Sitzungsprotokolle des Beirates streng vertraulich und daher für niemanden einsehbar sind.
Was hat man von den GRÜNEN gehört, seit sie in der Stadtregierung sind? - Gar nichts! Denn wenn wir dabei sind, dann stört uns diese Intransparenz gar nicht mehr, und wenn wir beschleunigen wollen, dann beschleunigen wir nicht dort, wo wir geheime Gremien tagen lassen, sondern dann beschneiden wir die Opposition mit den Informations- und Transparenzmöglichkeiten.
Der Grundstücksbeirat dient durch die Auswahl der Juroren rein als politisches Filterinstrument. Was sagt Herr Walter Koch, Obmann-Stellvertreter und Vorstand der gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft Wien-Süd als Beispiel dazu in einem Interview mit Reinhard Seiß? - Auf den Punkt gebracht: Klar, der Fördergeber soll seine Vorstellungen mit der Vergabe der Gelder verbinden, das ist in Ordnung. Nur gibt es in diesem Prozess sachliche und weniger sachliche Vorgaben. Und genau um diese weniger sachlichen Vorgaben geht es, dort gibt es genau keine Kontrolle und keine Transparenz.
Im Wohnbauförderungsbeirat gäbe es eine Kontrolle und gibt es eine Transparenz, das schaffen Sie aber ab. Politische Entscheidungen werden stattdessen in pseudounabhängige Gremien ausgelagert, worauf die unabhängigen, teils unabhängig genannten Experten, die aber in Wahrheit weisungsgebundene Beamte sind, dann im Grundstücksbeirat sitzen.
Jetzt kurz ein Beispiel aus der Vergangenheit: Wir haben uns immer die Projekte sehr genau angesehen und haben punktuell sachlich und fachlich begründet und punktuell Probleme abgelehnt. Wir haben so auch im letzten Rundlaufbeschluss ein Projekt abgelehnt, das Beispiel Neu Leopoldau. Warum haben wir das abgelehnt? Weil die Wohnbauten dort auf einer Sondermülldeponie - mein Kollege wird das nachher noch genauer inhaltlich erklären - errichtet werden sollen. Von uns gab es eine sachlich begründete Ablehnung. Es wurde von unserer Seite, von mir persönlich, innerhalb der vorgesehenen Einspruchsfrist klar die Ablehnung mitgeteilt. Was bekommen wir als Aktenvermerk aus dem Wohnbauförderungsbeirat? Wie liest sich das dann? - In einem Aktenvermerk der zuständigen Fachabteilung liest sich das dann so: Innerhalb der vorgesehen Einspruchsfrist wurden keine sachlich gerechtfertigten Einwendungen erhoben. - Es ist mir unerklärlich, wie es zu so einem Aktenvermerk kommen kann. Das ist ein Beweis dafür, dass, wenn von uns Projekte abgelehnt werden, das nach außen hin ganz anders dargestellt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Das heißt, unsere Kontrolle ist Ihnen, liebe Regierungsparteien, unangenehm. Transparenz ist Ihnen unangenehm und dort, wo Sie können, schaffen Sie sie einfach ab. Wir werden diese Änderung ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher.
Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes geschätztes Mitglied der Landesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Ich habe mich ja am Anfang gewundert, dass zu diesem Geschäftsstück, das vermutlich nicht Hauptthema heute in den Wirtshäusern und auf den Märkten Wiens sein wird, sich drei Freiheitliche melden und habe jetzt bei der Wortmeldung des Kollegen Kasal feststellen können und müssen, dass er auf eine sehr unsachliche Art und Weise an die Dinge herangeht, die ich sehr gerne zurechtrücken werde.
Das erste ist einmal: Worum geht es? - Wir haben ein Gesetz, mit dem wir das Gesetz über die Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates aufheben, also quasi den Wohnbauförderungsbeirat abschaffen und die diesbezüglichen Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungsgesetzes ändern. Das heißt, dass wir diesen Wohnbauförderungsbeirat, der im Jahr 1985 eingerichtet worden ist, nicht mehr in seiner Existenz verlängern, sondern mit guten Gründen abschaffen, weil es eine erhebliche Effizienzsteigerung bringt und weil die Förderungsgenehmigungsverfahren künftig um bis zu drei Monate verkürzt werden.
Das ist etwas, das für die Betreffenden sehr wichtig ist. Es dauerte einfach drei Monate länger. Die Vorteile, die der Wohnbauförderungsbeirat vielleicht ursprünglich hatte, sind nicht mehr gegeben. Die Argumente, die Kollege Kasal gebracht hat, sind schlichtweg hanebüchen, denn ich weiß nicht, ob das, was er als Skandale bezeichnet, Skandale waren - das ist eine andere Debatte -, überwiegend sicher nicht. Faktum ist, dass zum Beispiel die Gagen von Vertretern der Wohnbaugenossenschaften in diesem Förderungsbeirat überhaupt nicht Gegenstand sind, die haben damit überhaupt nichts zu tun. Infolgedessen kann man auch nicht sagen, es wird hier eine Transparenz abgeschafft. Man kann über die Gagen grundsätzlich diskutieren. Man muss auch dazusagen, dass der Revisionsverband diese Gagen geprüft hat und sie alle für gesetzeskonform befunden wurden und dass diejenigen, die das Gegenteil behauptet haben, das auch in den Medien dementsprechend richtigstellen mussten beziehungsweise hierzu Vergleiche geschlossen worden sind. Aber Tatsache ist, dass im Wohnbauförderungsbeirat das überhaupt kein Gegenstand ist. Deshalb würde jeder Professor sagen: Lieber Kollege Kasal, Thema verfehlt, einfach schlichtweg das Thema verfehlt, weil der Wohnbauförderungsbeirat mit dem, was du angesprochen hast, nichts zu tun hat.
Womit er zu tun hat, die im Gesetz genannten Aufgaben, kann man jetzt aufzählen: Die Begutachtung von Ansuchen auf Förderungsgewährung im Rahmen der Objektförderung, sowohl Neubau als auch Sanierungsförderung. - Dazu gibt es übrigens ein Anhörungsrecht. Seitdem der Wohnfonds dann gegründet wurde, Anfang der 90er Jahre, war überhaupt, wie richtig gesagt worden ist, nur mehr ein Umlaufverfahren da. Seitdem hat im Wesentlichen der Wohnfonds wichtige Funktionen übernommen, die für uns sehr wesentlich sind - beispielswei
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