Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 44
achtung zu machen, sondern ganz schnell, husch pfusch mit Initiativantrag, in der Früh schnell einen Ausschuss, dann ist die relevante Stadträtin nicht da und dann noch zu sagen, wir streichen uns alle von der Rednerliste, weil wir schon heimgehen wollen oder sonst irgendetwas, das finde ich nicht in Ordnung. Der zweite Punkt ist, dass damit klar sein dürfte, dass die Teilprivatisierung vom Tisch ist. Deshalb keine Zustimmung von unserer Fraktion zu diesem Geschäftsstück. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster hat sich Herr Abg. Valentin zu Wort gemeldet. - Bitte.
Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin!
Lassen sie mich mit einigen Irritationen nicht aufräumen, das klingt so hart, aber ihnen vielleicht ein bisschen begegnen. Punkt 1: Die Frage, ob Frau StRin Sima erkrankt ist, ist für das heutige Geschäftsstück formal irrelevant, weil es nicht die Geschäftsgruppe der Frau StRin Sima betrifft. Punkt 2: Sie haben die Frage gestellt, Herr Stadtrat, ab wann Sie wüssten, dass es diese Situation gibt. Das kann ich Ihnen ganz genau sagen, nachdem Sie ja auch Rechtsnachfolger der alten ÖVP sind, die sich ja immer wieder erneuert, sich offensichtlich immer schneller erneuert, wissen Sie nämlich seit 1999 Bescheid. Da haben Sie nämlich als Regierungspartner gemeinsam die Ausgliederung der Wiener Stadtwerke beantragt und auch beschlossen. Da ist genau das geregelt worden, was Sie jetzt ansprechen. In diesem Gesetz aus dem Jahr 1999 steht haargenau drin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats, die Beamte sind, in diese Holding, in dem Fall waren es die Wiener Netze und die Wien Gas, abtreten, dass aber dadurch die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien gegenüber nicht geschmälert werden. In diesem Gesetz ist geregelt worden, dass die Stadtwerke, sprich, die Teilorganisation der Stadtwerke, diese Gelder ständig, sowohl betreffend die Gehälter als auch betreffend die Pensionsansprüche, der Stadt refundieren. Das heißt: Stadt zahlt aus, Holding refundiert. - Das hat es immer so gegeben, seit 1999 ist das vollzogen worden. Das ist nichts Neues! Neu, und das ist etwas, das die Holding selber betrifft, neu ist die Tatsache, dass die Rechtsnachfolgerin der Wien Gas und der Wiener Netze die Wien Energie ist. Die Wien Energie hat sozusagen diese Verpflichtung zur Refundierung von Gehältern und Pensionen übernommen. Diese Wien Energie, aber das haben wir woanders schon beschlossen und diskutiert, nämlich in der Geschäftsgruppe Sima, ist ein Bestandteil von Landeselektrizitätsgesellschaften, die von der E-Control beaufsichtigt werden. Die E-Control gibt Spielregeln aus. Spielregeln, die beispielsweise beeinflussen, um wie viel meine Rücklagen verzinst werden. Die E-Control gibt aus, welche Bedeckung, Eigenkapitaldeckel diese Firmen haben sollen; das sind 40 Prozent. Da jetzt diese Pensionslast, die ich in einer Bilanz auch tatsächlich transparent zu machen habe, unsere Eigenkapitaldeckel der Wien Energie unter 40 Prozent runterdrücken, gerät sie - nicht so, wie es in den Medien teilweise gestanden ist, wir versuchen einen Wettbewerbsvorteil für Wien Energie zu schaffen - bezüglich der anderen Elektrizitätsgesellschaften in Wettbewerbsnachteil. Diesen Wettbewerbsnachteil versuchen wir jetzt wegzubekommen, indem wir sagen, im Haus Wiener Stadtwerke bleibt die Forderung weiter, die die Stadt an die Stadtwerke hat, nämlich die Refundierung der Pensions- und Gehaltszahlungen, aber sie ist nicht mehr angedockt an die Wien Energie, sondern an die Holding darüber.
Die Holding darüber ist nicht Anbieter und von E-Control beaufsichtigt, sondern die Wien Energie. Damit habe ich es im Haus belassen und klar und deutlich nichts zwischen Körperschaften verschoben, es ist niemand Neuer verschuldet worden und die Stadt kostet es keinen Cent, sondern ich habe das von der Tochter auf die Holding geschoben. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Soll sie in der Holding bleiben?) - Natürlich soll sie bis auf Weiteres in der Holding bleiben … (StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Was heißt „bis auf Weiteres“?) Das heißt, wir sind gerade dabei - auch das hat die Frau Stadträtin gesagt - zu prüfen, inwieweit Maastricht-relevant Schritte möglich sind, und erst dann haben wir hier in diesem Hause zu entscheiden, was wir weiter tun. Das heißt, hier wird weder eine Weichenstellung in irgendeine Richtung getroffen noch wird irgendetwas abgesegnet, was schon passiert ist. Was allerdings passieren wird, ist, dass es den Gemeinderat noch einmal treffen wird, weil wir die Zustimmung auch noch als Gemeinderat zu treffen haben, weil wir dann als Gemeinde ein Landesgesetz vollziehen, das wir heute novellieren. Das heißt, ein Mal wird es den Gemeinderat, was die Pensionszahlungen betrifft, noch einmal treffen, denn der Gemeinderat muss Ja dazu sagen, zustimmen, dass wir ein Landesgesetz sind. Das ist die Sache.
Das heißt, wir haben es mit einer sehr großen Summe zu tun, und denjenigen, die sagen, es ist 1 Milliarde EUR, darf ich sagen: Schön wäre es! Es ist wesentlich mehr, weil wir in der Arithmetik der Pensionen einen Betrag zu bedecken haben, der auf Grund der Alterserwartung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ich ein langes Leben auch in der Pension wünsche, bis zum Jahre 2083 vorzusehen ist. Aber das war vorher genauso, nur war es woanders geparkt, nicht in der Holding, sondern in der Wien Energie.
Das, meine Damen und Herren, liegt heute vor, nichts anderes. Es wird nicht zwischen Stadt und Holding verlagert, es bleibt in der Holding. Die Stadt bekommt das Geld refundiert, das sie an Gehalts- und jetzt zunehmend - auch mit der Beschlussfassung der Personalkommission - an Pensionszahlungen zu leisten haben wird. Wir können, was die Situation der Wien Energie betrifft, auf eine Situation zurückblicken, dass sie im Vergleich zu anderen Landeselektrizitätsversorgern keinen Wettbewerbsnachteil hat; von einem Vorteil kann nicht die Rede sein.
Jetzt zur Frage, warum der Initiativantrag gewählt worden ist. Ein Begutachtungsverfahren hat den Sinn, mögliche Betroffene von einer Gesetzesänderung zu informieren und sie zu ersuchen, eine Stellungnahme abzugeben. Es gibt bei der Frage, ob ich das von einer Tochter einer Holding zum Dach einer Tochter verlagere
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