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Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 49

 

Arbeitsplätzen in dem jeweiligen Bezirk finanziell profitieren könnte?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, dass du mein Versäumnis ausgebügelt hast. Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herr Abgeordneter!

 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die lieben Glückwünsche! Sie sehen, ich bin vergnügungssüchtig. Das Erste, was ich heute getan habe, ist, hierher zu kommen, selbstverständlich mit großer Freude.

 

Zu der Frage mit den Arbeitsplätzen muss ich aber leider auch meine Skepsis anmelden. Grundsätzlich muss man sagen, hinter dieser Diskussion steckt sehr oft der legitime Gedanke, es sollen die Bezirke doch an der Gesamtentwicklung teilhaben. Das können sie. Durch unsere Regelung ist es sehr wohl so, dass, wenn es generell größere Einnahmen gibt, das auch auf die Bezirke durchschlägt. Da sitzen wir in einem Boot, wenn ich so sagen darf. Ich gebe gerne zu, dass es bei der Festlegung der Kriterien, wonach dann die interne Aufteilung festgelegt ist, immer tausend Argumente gibt, warum der eine zufrieden, der andere unzufrieden ist oder umgekehrt. Meistens eher unzufrieden, weil halt natürlich jeder bei den Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, gerne mehr haben würde.

 

Gerade das Thema Arbeitsplätze finde ich, ehrlich gesagt, nicht sehr fair, weil es Bezirke gibt, die halt einfach sehr viel mehr Möglichkeiten haben, und einfach aus objektiven Gründen, die aber der Bezirk in Wirklichkeit nicht beeinflussen kann, weil dazu, ob es noch genügend Platz für Betriebsansiedlungen gibt, kann der Bezirk nicht sehr viel beitragen beziehungsweise auch nicht dagegen, wenn irgendwo ein Unternehmen aus allen Nähten platzt und deswegen den Bezirk verlässt. Ich nehme jetzt das Beispiel Hoerbiger, die von Simmering in den 22. gezogen sind, wo wir irre und auch erfolgreich darum gekämpft haben, dass sie überhaupt in Wien bleiben. Aber dafür Simmering zu bestrafen, weil das Unternehmen weggegangen ist, wäre nicht richtig, wo der Bezirk gar nichts dafür konnte. Im Gegenteil, der Bezirk hat sich irrsinnig bemüht und jahrelang alles, was irgendwie an Erweiterungen möglich war, gemacht. Aber irgendwann, wenn rundherum Häuser sind, geht es nicht anders. Man kann nur miteinander dafür kämpfen, dass das Unternehmen im Bezirk bleibt. Dafür den Bezirk zu bestrafen, halte ich, ehrlich gesagt, nicht für fair. Ich finde, wir sollten bei den Kriterien darauf Rücksicht nehmen, wo es wirklich reale Einflussmöglichkeiten gibt. Wir wissen, dass es sowohl als Land Wien als auch als Bundesstaat Österreich schwierig genug ist, bei internationalen Konzernen, für die das Herumschieben ihrer Unternehmungen manchmal ein Zentimeter auf der Landkarte ist, Einfluss zu nehmen. Deswegen würde ich es, ehrlich gesagt, dem Bezirk gegenüber nicht fair empfinden, dass die, die weniger Platz haben, dann unter Umständen sogar noch benachteiligt werden und von daher weniger Mittel kriegen.

 

Wir werden sicher noch viele Diskussionen über eine gerechte Aufteilung führen. Bei den Arbeitsplätzen möchte ich meine Skepsis nicht verhehlen, wiewohl ich die Intention, dass man hier überlegt, was wirtschaftlich an wichtigen Faktoren noch mitberücksichtigt werden kann, für positiv halte.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

Bevor wir zur nächsten Anfrage kommen, darf ich bekannt geben, dass Frau Abg. Berger ebenfalls entschuldigt ist.

 

9.33.46†Amtsf. StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP - 02158-2017/0001 - KFP/LM), die von Herrn Abg. Mag. Ebinger an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet ist. (In einer mündlichen Anfragebeantwortung haben Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, mitgeteilt, dass im Jahr 2016 an 32 so genannte Staatenlose Mindestsicherung ausbezahlt wurde. Mit welchem Identitätsnachweis erhält ein Staatenloser in Wien Mindestsicherung?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Ebinger!

 

Gemäß § 5 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und gleichgestellte Fremde mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, wenn die Einreise nicht zum Zwecke des Sozialhilfebezugs erfolgt ist, einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung und erhalten diese bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen in vollem Umfang. Staatenlose Personen müssen demnach über eine entsprechende Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigung verfügen, um gemäß § 5 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes zum anspruchsberechtigten Personenkreis zu zählen. Bei Antragstellung haben staatenlose Personen ebenso wie alle anderen AntragstellerInnen ihre Identität durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen. Darüber hinaus ist eine entsprechende Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigung vorzulegen. So in unserem Gesetz ganz klar definiert.

 

Deshalb einmal in dieser Form die knappe Antwort. Aber Sie werden uns sicher noch die Möglichkeit geben, die Stoßrichtung Ihrer Frage genauer herauszufinden.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.35.27

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Der Rechnungshof hat in seinem Prüfbericht zur Mindestsicherung auch gravierende Mängel beim internen Kontrollsystem festgestellt. So lagen zum Beispiel der Revisionsplan für 2016 und der Tätigkeitsbericht 2015 nicht vor. Die Revisionsberichte für 2014 und 2015 konnten nicht gefunden werden, und so weiter. Das lässt sich noch ein bisschen aufzählen. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Mängel bei der internen Kontrolltätigkeit angesichts des Ausgabenvolumens doch sehr erstaunlich sind.

 

Meine Frage jetzt an Sie: Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um das interne Kontrollsystem im Bereich der Mindestsicherung zu verbessern?

 

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