Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 49
einmal in Ruhe darüber unterhalten, das soll in Auftrag gegeben werden. Und die Stadt Wien soll natürlich auch über einen Nachtbürgermeister nachdenken, nach dem Vorbild von Amsterdam, der UnternehmerInnen, Polizei und Stadtverwaltung und AnrainerInnen besser vernetzen soll.
Zur Inspiration möchte ich hier allen Fraktionen die „stadtnachacht-Konferenz“ in Berlin ans Herz legen, 8. November bis 11. November 2017, wieder in Berlin. Wir haben uns da letztes Jahr sehr viel Inspiration und sehr viele Ideen zu den Thematiken abgeholt und haben auch gesehen, wie gut andere Städte in diesem Bereich agieren und vorgegangen sind. Dort gibt es keinerlei Anzeigeflut, wie es hier von der Volksanwaltschaft berichtet wird, sondern man kam mit guten Gesprächen, mit guten Prozessen zu sehr guten Lösungen. Es wäre schön, wenn Sie sich auch international inspirieren lassen, denn die Probleme klopfen ja bereits an unsere Haustüre. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Nächster Redner ist Herr Abg. Fürnkranz.
Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Meine sehr verehrten Volksanwälte! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer zu Hause an den Bildschirmen!
Ich werde mir erlauben, zunächst einmal auf den Kollegen Ornig kurz zu replizieren. Er hat vollkommen recht, das Tabakgesetz ist so, wie es uns im Augenblick vorliegt, insgesamt ein Krampf. Ich sage allerdings, der Antrag greift leider Gottes viel zu kurz, und wir werden deswegen nicht zustimmen. Wir wollen eine wesentlich tiefergreifendere Reform in diesem Bereich, um sowohl die Gastronomie zu entlasten als auch unnötige Schikanen für die Bürger, die dann davon betroffen sind, dass auf der Straße Leute rauchen, verhindern.
Aber zurück zum Volksanwaltschaftsbericht. Ich habe eine Freude damit, dass wir diesen Volksanwaltschaftsbericht hier vorliegen haben. Es ist zwar schade, dass er so dick sein muss, weil es so viele Missstände in Wien gibt, aber es ist eine tolle Arbeit, und ich möchte mich herzlich bei der Volksanwaltschaft dafür bedanken. Ich finde es aber auch gut, dass wir diesen Volksanwaltschaftsbericht schon nach relativ kurzer Zeit, nachdem er vorgelegt worden ist, nämlich im Juni, auf der Tagesordnung vorfinden. Ich würde anregen, in Zukunft zum Beispiel mit den Berichten des Stadtrechnungshofes ähnlich zeitnah eine Verhandlung vorzusehen, denn da erleben wir, dass ein Mal im Jahr alles zusammengesammelt wird, von vielen, vielen, vielen Sitzungen, wo wir auch auf viele Probleme gestoßen sind, die dann in einer Sammeldebatte relativ stiefmütterlich behandelt werden. Vielleicht könnte man sich die Vorgangsweise, die wir hier beim Volksanwaltschaftsbericht vorgenommen haben, auch pro futuro bei den Rechnungshofberichten als Vorbild nehmen.
Zum Inhalt: Meine Damen und Herren, als ich das durchgelesen habe, war ich, ehrlich gesagt, erschüttert. Es ist nicht so, dass die1.217 Beschwerden, von denen Sie 226 weiterverfolgt haben, jetzt Dinge betreffen wie etwa, dass da ein Beamter vielleicht ein bisschen unfreundlich oder wenig kooperativ oder Ähnliches war, sondern nein, da geht es in wesentlichen und in vielen Fällen um einen klaren, offenen Rechtsbruch, der durch die Stadt und ihre Organisation vorgenommen worden ist. Das halte ich eigentlich für eine unglaubliche Situation. Ich werde Ihnen ein paar Beispiele daraus herausgreifen und denke, es ist hoch an der Zeit, dass diese rot-grüne Stadtregierung sich endlich einmal dazu aufrafft, Konsequenzen aus diesen wirklich profunden Berichten der Volksanwaltschaft zu ziehen.
Meine Damen und Herren, Beispiel „Wagenburg Gänseblümchen“: Ich weiß nicht, wer sich noch an diese Geschichte erinnert. Da haben sich verschiedene Leute in einem Naturschutzgebiet einfach niedergelassen, haben dort fünf Jahre lang gelebt, ohne irgendeine Genehmigung einzuholen - die wäre auch gar nicht möglich gewesen, diese Genehmigung. Es war vollkommen klar, da ist eine Landnahme erfolgt, da sitzen Leute ohne irgendeine Rechtsgrundlage herum, und die Stadt schaut zu. Die Stadt schaut zu, schaut einfach zu. Ich zitiere aus dem Volksanwaltschaftsbericht: „Trotz Kenntnis der unhaltbaren und gesetzwidrigen Zustände hat es die MA 28 unterlassen, erforderliche Maßnahmen zu treffen.“ Warum frage ich? Wie kann es sein, dass eine Magistratsabteilung trotz Kenntnis einer rechtswidrigen Situation einfach nichts tut? Meine Damen und Herren, ich halte das für unerhört! (Beifall bei der FPÖ.)
Oder, wie die Magistratsdirektion mit ihren eigenen Mitarbeitern umgeht: Kündigung eines Magistratsbediensteten, dieser geht zu Gericht, klagt beim Arbeitsgericht, dass er falsch und ungerecht behandelt worden ist. Die Stadt geht durch alle Instanzen, bekommt immer unrecht, der Arbeitnehmer bekommt immer recht. Was ist die Reaktion der Stadt? Die Volksanwaltschaft hält kritisch fest, wörtlich: „dass die Stadt Wien aus den drei vorliegenden Gerichtsentscheidungen, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig lassen, keine über den konkreten Fall hinausgehende Konsequenzen getroffen hat.“ - Meine Damen und Herren, Sie benehmen sich wie die allerübelsten Arbeitgeber, die ihre ehemaligen Mitarbeiter durch alle Instanzen klagen, ihnen jegliche Rechte versuchen vorzuenthalten, das macht die rote Stadtverwaltung. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, das soll die Arbeitnehmerpartei SPÖ sein? Sie wundern sich, dass Ihnen die Arbeiter in Scharen zur FPÖ davongelaufen sind? Also mich wundert das nicht. So, wie Sie mit Ihren Mitarbeitern umgehen, ist es einfach ein Skandal. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber - und das ist sozusagen aus meinem ständigen Arbeitsbereich vielleicht der auffälligste Teil - es gibt vor allen Dingen auch rechtswidrige Vorgänge im Planungsressort. Und zwar bei den sogenannten städtebaulichen Verträgen. Jetzt haben wir uns in diesem Kreise und auch im Ausschuss schon des Öfteren über die Problematik der städtebaulichen Verträge unterhalten. In diesem Fall hat sich die Volksanwaltschaft mit dem Problem bei den Danube Flats beschäftigt und hat klar und deutlich festgestellt, so, wie das derzeit in Wien gehandhabt wird, läuft es darauf hinaus, dass es möglich ist, dass ein Bauwerber sich die gewünschte Widmung mehr oder weniger kauft. Das ist genau das, was laut Bauordnung
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