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Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 49

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort gelangt Herr Abg. Gara. - Bitte sehr.

 

12.38.25

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren der Volksanwaltschaft!

 

Ich möchte noch ganz kurz auf ein paar Punkte des Berichtes eingehen. Einer der Punkte betrifft auch die städtebaulichen Verträge. Das ist insofern auch von Bedeutung, weil die Stadtregierung ja gerade eine Novelle zur Bauordnung vorbereitet, wo auch, hört man - die Opposition ist ja leider nicht eingebunden -, die städtebaulichen Verträge geändert werden sollen. Daher ist es durchaus wichtig, hier auf ein paar Beispiele einzugehen, denn in Ihrem Bericht an den Wiener Landtag kritisieren Sie die gängige Praxis der städtebaulichen Verträge, und das völlig zu Recht.

 

Auf Grund des bisher sehr unbestimmten Gesetzeswortlauts in § 1 der Wiener Bauordnung hat die Gemeinde hier eigentlich relativ weitgehende Freiheit bei der Festlegung von Leistungen der Projektwerber. Hier herrscht leider Gottes Intransparenz und Unsicherheit, auch Rechtsunsicherheit, und manchen kommt es auch ein Stück weit wie Packelei vor. Bei sehr vielen Verträgen, die bis dato so abgeschlossen wurden, weiß man nicht genau, wie man letztendlich auf die entsprechenden Gegenleistungen kommt.

 

Das kommt in dem Sinn auch wirklich dem sehr nahe, was Sie in Ihrem Prüfbericht schreiben, nämlich eine Art von Verkauf von Baulandwidmungen. Das kann es nicht sein, denn die Folge der sehr unsicheren Rahmenbedingungen ist eben mangelnde Rechtssicherheit, aber nicht nur der Stadt, sondern auch der Eigentümer und letztendlich auch der Bauherrn. Städtebaulösungen werden mangels verbindlicher Vorstellungen der Stadt - darauf haben wir immer wieder hingewiesen - auf Projektebene mit der Stadt dann intransparent ausgehandelt. Und schlussendlich, muss man auch sagen, wird wahrscheinlich auch von Seiten der Stadt in manchen Fällen Geld liegen gelassen.

 

Da möchte ich noch einmal einen schon ein älteren Artikel des ehemaligen stellvertretenen Leiters der MA 21 zitieren, der meinte, als Ergebnis einer nachvollziehbaren Abwägung der mit der Verwertung einer Grundfläche zusammenhängenden privaten und öffentlichen Interessen entsteht letztendlich ein Katalog von Leistungen, zu denen sich der Grundeigentümer und/oder Investor für den Fall der Realisierung eines Projektes vertraglich verpflichtet. Unabhängig von einer ausdrücklich gesetzlichen Verankerung der Vertragsraumordnung sind daher klare und nachvollziehbare Richtlinien - das ist das, was wir uns von der Stadtregierung bei der Novelle der Bauordnung des §1 auch erwarten würden -, die qualitativ und quantitativ entsprechend festgelegt werden, dringend erforderlich.

 

Sie von der Volksanwaltschaft regen ja hier auch eine Konkretisierung des § 1 der Bauordnung dahin gehend an, dass es einfach eine klare Regelung gibt, in welcher Form welche Leistungen tatsächlich erbracht werden können - aber wirklich im Kontext des Projektes -, die ganz klar den Kriterien entsprechen. Sie erwähnen das Beispiel des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes, § 22, der hier eindeutig klarer als die Wiener Bauordnung ist. Ein Beispiel, mit dem sich, glaube ich, die Stadt ja auch schon beschäftigt - ein Vorbild, das wir für sehr interessant erachten -, ist das Münchner Beispiel mit einer sozialgerechten Bodennutzung, denn hier ist sehr klar ein Leistungskatalog festgelegt, der transparent für jeden Bauherrn ist. Für jeden Investor ist klar ersichtlich, was es bedeutet, wenn auf Grund einer Umwidmung eine entsprechende Wertsteigerung stattfindet und was er letztendlich dafür auch entsprechend zu leisten hat.

 

Ich glaube, das ist eine Vorgangsweise, die wir auch unterstützen würden. Der Münchner Gemeinderat hat gewisse Kalkulationsgrundlagen eindeutig festgelegt, hinsichtlich des sozialen Wohnbaus, hinsichtlich notwendiger Erschließungsraten, hinsichtlich notweniger örtlicher Grünflächen und ursächlicher Gemeinschaftsbedarfsflächen, also zum Beispiel Schulen, Kindergärten, et cetera, und auch klare Herstellungskosten für damit verbundene ursächlich soziale Infrastruktur - also nicht irgendwo anders, sondern tatsächlich ursächlich mit diesem Projekt.

 

Damit, und das ist der Punkt, kann man das Handeln der Stadt auch berechenbar machen, und das hat drei entscheidende Vorteile: Es ist eine Gleichbehandlung, das heißt, die verschiedenen Arten von Kosten und Lasten, die aus der Bebauungsplanung resultieren, sind im Rahmen der sozial gerechten Bodennutzung genau geregelt. Es schafft Transparenz für die Eigentümer und Eigentümerinnen, die ja auch interessiert, dass so ein Vorhaben möglichst schnell umgesetzt werden kann. Letztendlich, und das ist der wichtigste Punkt, sowohl für die Stadt als auch für die entsprechenden Bauherrn schafft es auch Kalkulationssicherheit, da von vornherein klar ist, welcher Nutzen entsteht und welche entsprechenden Belastungen auch auf einen solchen Bauherrn zukommen. Das heißt, ich kann es entsprechend transparent nutzen. In diesem Sinne unterstützen wir sehr stark die Meinung der Volksanwaltschaft für eine Präzisierung und hoffen, dass das im Zuge einer Bauordnungsnovelle auch entsprechend umgesetzt wird. (Beifall bei den NEOS.)

 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf den Antrag der FPÖ vom Kollegen Fürnkranz eingehen. Wir können dem Antrag in der Form nicht zustimmen, denn unserer Meinung nach ist es nicht notwendig, dass wir wieder ein neues Gesetz brauchen. Unserer Meinung nach reicht es, wenn die konkreten Spielregeln, die in einem völkerrechtlichen Vertrag festgelegt sind, auch eingehalten werden. Sprich, wenn es diese Spielregeln gibt, was das Weltkulturerbe betrifft, dann müssen die Spielregeln eingehalten werden. Das heißt, schon bei der Auswahl der entsprechenden Projekte muss von vornherein klar sein, dass die Gewinner diese Spielregeln entsprechend einhalten müssen. Zusätzliche Gesetze halten wir für sehr kompliziert und schwierig, das heißt, wenn es einen Weltkulturerbe-Status gibt, muss der eingehalten werden, allenfalls muss es eine Art der Volksbefragung, Bürgerrat geben, die darüber abstimmt, ob wir diesen Weltkulturerbe-Status brauchen oder nicht.

 

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