Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 49
Das war immer unser Position, das heißt, in dem Fall werden wir dem nicht zustimmen.
Ich möchte aber noch einen Punkt aus Ihrem Prüfbericht aufgreifen, die Kollegin Emmerling hat es ganz kurz schon erwähnt, nämlich den Fall Rainer. Ich möchte nämlich nicht, dass man sich mit diesem Fall Rainer so ein bisschen durchschwindelt. Beim Fall Rainer - und das haben wir damals in dieser umfangreichen Diskussion auch immer gesagt - geht es um das Recht auf Meinungsäußerung, und dieses Recht auf Meinungsäußerung ist im Fall Rainer einfach nicht passiert. Das halten wir für einen ganz wesentlichen Punkt, denn letztendlich hat die Dienststelle - und das haben Sie in Ihrem Prüfbericht auch festgelegt - dem Arzt eine überdurchschnittliche Qualifikation und Gesamtbeurteilung gegeben, aber trotzdem hat man ihm gesagt, auf Grund der Gesamtinteressen der Stadt können wir leider Gottes diesen Vertrag nicht verlängern beziehungsweise in einen unbefristeten Vertrag überführen.
Jetzt hat die Stadt - und das finden wir gut - auch sehr schnell erkannt, dass in den zukünftigen Beurteilungen dieses Kriterium nicht mehr stattfindet. Aber ich frage: Was passiert jetzt mit dem Herrn Dr. Rainer, wird der jetzt zum Spielball in dieser Diskussion? Es wäre eigentlich notwendig, und da fordere ich auch die Gesundheitsstadträtin dazu auf, sich auch in diesem Fall zu entschuldigen und dieses Verfahren wieder zurückzunehmen, denn so kann es nicht sein. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Was hat das Arbeitsgericht dazu gesagt?! - Beifall bei den NEOS.) - Mir geht es hier nicht um die rechtliche Diskussion, es geht um eine ethische Diskussion, und es geht um eine verantwortungsvolle Diskussion im Sinne der Grundlagen auch Ihrer Wertehaltung. Ich kann mich erinnern, damals meinte die StRin Frauenberger, wahrscheinlich hat sich Herr Dr. Rainer nicht an das Leitbild des KAV gehalten. Das war eine O-Ton Aussage. Ich möchte das jetzt nicht über die gerichtliche Diskussion, auch nicht über die Diskussion des Arbeitsgerichts führen, das ist letztendlich eine Kulturfrage. Es ist auch eine Vorbildfrage, wie geht man mit Mitarbeitern um, denn das ist genau der Punkt, warum sehr viele der MitarbeiterInnen verunsichert und nicht bereit sind, Kritik zu üben, auch nicht öffentlich Kritik zu üben. Daher ersuche ich die Stadtregierung, ernsthaft darüber nachzudenken, wie man mit diesem Fall Dr. Rainer entsprechend umgeht.
Für unsere Fraktion möchte ich mich noch einmal bei der Volksanwaltschaft bedanken. Gerade am Beispiel Rainer, wo Sie sehr schnell reagiert haben, das sehr schnell auch entsprechend aufgenommen haben, sieht man, wie wichtig Ihr Beitrag ist, tatsächlich auch schnell zu handeln, nämlich nicht nur mit einem abgeschlossenen Bericht, sondern tatsächlich auch quasi im Tagesgeschäft Ihre Meinung kundzutun. Das finden wir sehr gut und wünschen diesen konstruktiven Zugang auch weiterhin. - Vielen Dank für den Bericht. (Beifall bei den NEOS.)
Zu den städtebaulichen Verträgen möchten wir im Zuge der Debatte auch noch einen Beschlussantrag einbringen:
„Der Wiener Landtag wolle beschließen, die zuständigen Stellen des Landes Wien sollen dem Landtag eine Novelle des § 1 Bauordnung für Wien vorlegen, der die folgenden Punkte berücksichtigen soll: Das Verwaltungshandeln der Gemeinde auf dem Gebiet der Vertragsraumordnung, insbesondere was den sachlichen Zusammenhang zwischen Hoheitsakten und privatrechtlichen Leistungspflichten anlangt, soll durch das Gesetz analog zu § 22 der Kärntner Raumordnung stattfinden. Es soll auch analog zu § 22 eine Ermächtigung der Landesregierung zur Festlegung von Richtlinien und Verordnungen für die nähere inhaltliche Gestaltung der Vereinbarung enthalten sein. Die Richtlinien oder Verordnungen sollen analog zum Münchner Modell eindeutige Berechnungsgrundlagen für die Kostenbeteiligung an Infrastrukturmaßnahmen, et cetera vorsehen.
In formeller Hinsicht wird der Antrag dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zugewiesen.“ (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Nächster Redner ist Herr Abg. Hobek. - Bitte.
Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste hier im Saal und auch daheim vor den Bildschirmen!
Ich danke vorweg den Volksanwälten für ihren sehr informativen Bericht. Ich möchte mir aus diesem einen Spezialaspekt herausnehmen, der Sie nicht überraschen wird, da ich ja Behindertensprecher meine Fraktion bin. Es geht um den zweiten Aufzug am Stephansplatz, der ja heute hier schon einige Male erwähnt wurde.
Das ist ein Thema, das uns jetzt schon länger begleitet, und es gibt da leider eine unheilige Dreieinigkeit zwischen SPÖ, Wiener Linien und den GRÜNEN. Ich habe einmal vor ein paar Monaten mit dem Herrn Volksanwalt am Rande eines Kongresses der Behindertenorganisation Bizeps kurz gesprochen, er war damals sehr optimistisch auch im Hinblick auf eine anstehende Regierungsumbildung in Wien, leider habe ich mit meiner Skepsis damals recht behalten, und das ist wirklich sehr bedauerlich.
Die SPÖ hat nämlich an sich gut begonnen. Das war im Wahlkampf 2015, das ist auch schriftlich belegt, da hat die SPÖ ganz klar festgelegt: Am Stephansplatz ist es eine Notwendigkeit, einen zweiten Aufzug zu errichten, und wenn man die SPÖ wählt und sie die Stadtregierung weiter führt, dann ist das eine Garantie, dass dieser zweite Aufzug gleich kommt.
Ja, es ist ein bisschen anders gelaufen. Die StRin Sima hat das dann eigentlich mehr oder weniger den Wiener Linien zugeschoben. Die haben den Ball dann wieder zurückgespielt, und letztendlich hat dann die StRin Sima eine schriftliche Anfrage dahin gehend beantwortet: Ja, man hat einen Standort am Stephansplatz für so einen zweiten Aufzug gesucht, da gab es sieben oder acht Varianten, die man durchprobiert hat, aber leider, bis auf eine hätten alle das UNESCO-Weltkulturerbe gefährdet. Was natürlich ein Witz ist, man baut da Bauklötze in Turmhöhe, die das Stadtbild verschandeln, aber der kleine Aufzugsschacht am Ste
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