Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 52
chen, die großartige Arbeit in unserer Stadt machen. Diese machen sie nicht deshalb großartig, weil sie so leicht ist, sondern weil sie ganz oft sehr wohl auch nach dieser Unterstützung suchen und sich gegenseitig unterstützen. Das ist wichtig und soll auch weiter ausgebaut werden.
Da ist also ein genaues Hinschauen im konkreten Fall sicher sinnvoll, so wie überall sonst auch in den hunderten Fällen, die jeden Tag im Stadtschulrat, bei der Schulaufsicht, und so weiter genannt werden, wo gesagt wird, schau einmal, da brauchen wir Hilfe, wie machen wir das.
Aber es geht ja eigentlich nicht um einen Einzelfall, das war ja auch der Hintergrund Ihrer Frage, sondern darum, was es an zusätzlichen Strategien zu den vielen gibt, die es bereits gibt, und da freut es mich zu hören, dass auch der Stadtschulratspräsident ja schon angekündigt hat, er möchte intensive Gespräche mit Stakeholdern, mit Expertinnen und Experten, auch mit der Polizei führen, sich mit diesen an einen Tisch setzen und besprechen, was haben wir jetzt, was können wir mehr machen, wie kann auch die Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen und Schulleitern vor Ort noch besser gestaltet werden.
Das ist jetzt sozusagen meine nachträgliche Zuweisungsankündigung des Antrags, der da gestern diskutiert wurde, selbstverständlich geht es in diese Richtung weiter. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat.
Die 5. Anfrage wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung - Entschuldigen (zur bereits vor dem Rednerpult stehenden Amtsf. StRin Sandra Frauenberger) Sie, Frau Stadträtin, ich habe überblättert.
Die 4. Anfrage (FSP-241511-2018-KFP/LM) wurde von Frau Abg. Frühmesser gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet. (Hatte Wien im Jahr 2011 rund 129 000 Bezieher von Mindestsicherung, so waren es mit 31. Dezember 2016 bereits über 191 100. In Ihrer Anfragebeantwortung vom 3. März 2017 haben Sie uns für 2016 die Zahlen wie folgt aufgeschlüsselt: 'Basierend auf den vorläufigen Jahreszahlen aus dem Jahr 2016, die endgültigen Zahlen werden ja erst ab April 2017 zur Verfügung stehen, haben im Jahr 2016 insgesamt 191 141 Personen Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung bezogen. Die Aufteilung oder die Verteilung dieser Personen auf Untergruppen gestaltet sich wie folgt: 101 449 Personen sind österreichische StaatsbürgerInnen, 17 730 davon sind EU-BürgerInnen, 42 733 sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, 29 197 Personen sind Drittstaatsangehörige und 32 sind Staatenlose. Wie haben sich diese Zahlen im Jahr 2017 nach bisherigem Stand verändert?)
Entschuldigung, Frau Stadträtin, bitte um Ihre Beantwortung.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Abg. Frühmesser, einen schönen guten Morgen von meiner Seite!
Basierend auf den vorläufigen Jahreszahlen, die endgültigen Zahlen für 2017 werden ja erst frühestens im April 2018 zur Verfügung stehen, haben im Vorjahr insgesamt 193.591 Personen Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung bezogen. Und die Aufteilung beziehungsweise Verteilung auf Untergruppen gestaltet sich wie folgt: 95.846 österreichische StaatsbürgerInnen, 16.696 andere EU-StaatsbürgerInnen, 53.628 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, 27.361 Drittstaatsangehörige sowie 60 Staatenlose.
Die Anzahl der BezieherInnen ist im Jahresvergleich relativ gleich hoch geblieben, aber in den letzten drei Monaten ist der Rückgang der Wiener MindestsicherungsbezieherInnen sehr deutlich ausgefallen. Die Zahlen der Wiener MindestsicherungsbezieherInnen verglichen mit dem jeweiligen Vorjahresmonat schauen so aus, dass im Dezember 2017 die Anzahl der Personen um 4.103 oder 3,6 Prozent gesunken ist, im Jänner 2018 um 6.203 Personen, also 4,9 Prozent, und im Februar 2018 um 10.117 Personen, also um 7,9 Prozent gesunken ist. Da sieht man den Rückgang der Bezieherinnen und Bezieher.
Da es ja immer wieder mit Ihrer Fraktion eine Debatte zur Begrifflichkeit der Staatenlosen gibt, möchte ich das vielleicht auch gleich in die Beantwortung mit hineinverpacken: Gemäß § 5 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, gleichgestellte Fremde mit regelmäßigem Aufenthalt in Österreich, wenn die Einreise nicht zum Zwecke des Sozialhilfebezugs erfolgt ist, einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung und erhalten diesen bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eben zugesichert. Staatenlose Personen müssen demnach über eine entsprechende Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung verfügen, um gemäß § 5 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes überhaupt zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen zu können. Bei der Antragstellung haben diese Personen selbstverständlich wie alle anderen AntragstellerInnen sämtliche Formalitäten zu erledigen, ihre Identität durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen, und darüber hinaus ist eine entsprechende Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigung vorzulegen.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. - Bitte.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Danke für die genauen Zahlen und Ausführungen, die wir da jetzt bekommen haben. Meine Frage geht jetzt in Richtung der 18- bis 25-jährigen Jugendlichen. Da sieht das neue Mindestsicherungsgesetz ja vor, dass hier gekürzt wird beziehungsweise nur 50 Prozent ausbezahlt werden, wenn diese entweder nicht in eine Ausbildung kommen, eine Beschäftigung annehmen oder in einer Schulung sind. Gibt es da bereits erste Erfahrungen oder können Sie darüber berichten, ob diese Änderungen im Mindestsicherungsgesetz dazu geführt haben, dass es zu einem Anstieg bei Schulungen oder Ausbildungen gekommen ist?
Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin.
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