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Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 52

 

Gleichzeitig wird aber gestern und heute von Ihnen hier im Gemeinderat und im Landtag eine Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes verlangt. Das schaut sehr nach politischer Willkür aus. Das ist kein Spaß, hier geht es um die Grundrechte, auch die Grundpfeiler des Rechtsstaates. Aber, Sie haben es ja gesagt, genauso stellt sich Schwarz-Blau offensichtlich den Rechtsstaat vor. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ging Ihnen offensichtlich darum, im Parlament den Untersuchungsausschuss zu verhindern oder zu verzögern. Auch die Weigerung der Koalition, Verhandlungen über eine Nachjustierung des Verlangens zu führen, was bisher in der Vergangenheit über Anregungen auch immer möglich war, lässt tief blicken. Sie haben damit das Minderheitenrecht beschädigt und die Aufklärung gebremst. So soll offensichtlich mit Geschäftsordnungstricks verhindert werden, dass Licht in die Sache kommt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Wien hingegen ist der Untersuchungsausschuss oder die Untersuchungskommission ein Minderheitenrecht, ein wichtiges Instrument für Transparenz und Kontrolle. Hier ist entscheidend, dass alle Fraktionen im Gemeinderat und im Landtag an den Untersuchungskommissionen, Untersuchungsausschüssen teilnehmen können. Insofern sind die Kontrollrechte für die Opposition gesichert, man muss nur die Aufgaben auch wahrnehmen wollen. Sie haben die Möglichkeiten ja gehabt, hier auch zu kontrollieren, dann tun Sie es auch! Insofern ist das Darum-Herum-Gerede hier kaum noch zu ertragen beziehungsweise nachzuvollziehen.

 

In Wien werden Minderheitenrechte nicht verhindert, sie müssen wahrgenommen werden. Sie haben selbst über Monate das Einsetzen einer Untersuchungskommission verhindert. Ich gestehe zu, ÖVP und NEOS konnten es nicht, FPÖ wollte es nicht, und weil Ihnen das jetzt peinlich ist, wird hier verbal wild um sich herumgeschlagen.

 

Durch das Einbringen eines Antrages für eine Untersuchungskommission von Rot-Grün können nun die behaupteten Missstände aufgeklärt werden, und es können sich alle Parteien in dieser Untersuchungskommission letztendlich auch einbringen. Wichtig ist, dass in Wien diese Untersuchungskommissionen auch transparent sind. Sie sind medienöffentlich, jede Sitzung wird auch von Medien begleitet (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wer kann die Öffentlichkeit ausschließen, Herr Kollege? Wer kann sie ausschließen?), jede Entscheidung über Beweisanträge, über Ladungen ist öffentlich, und dadurch ist bereits die volle Transparenz gewährleistet. Das haben wir auch bei den letzten drei Untersuchungskommissionen gesehen. Auch Wortprotokolle sind im Internet jeweils nachzulesen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend nochmals festhalten, dass wir das Minderheitsrecht der Untersuchungskommission sehr ernst nehmen und die lückenlose Aufklärung behaupteter Missstände bei voller Transparenz auch verlangen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Warum machen Sie’s nicht selber?) Dafür sind die Regeln in der Wiener Stadtverfassung klar definiert. Den Vorsitz führt eine rechtskundige Person, ein Richter, ein Notar oder ein Rechtsanwalt, um in einem behördlichen Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt, wie es in der Stadtverfassung heißt, zu ermitteln und dem Gemeinderat darüber einen Bericht zu erstatten. Es kann sowohl einen Mehrheits- oder, wie wir wissen, auch einen Minderheitsbericht geben.

 

Wovor ich aber warnen möchte und was die Untersuchungskommission nicht sein kann, weil es dann nämlich ein Missbrauch dieses Instrumentariums wäre, ist, die Untersuchungskommission als Show-Bühne zu verwenden. Sie ist nicht als politisches Tribunal oder Gerichtsverhandlung zu missbrauchen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie sind wieder sehr objektiv heute, wie immer!)

 

Es gibt einen Wunsch nach einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Ich darf darauf hinweisen, dass in der Aktuellen Stunde keine Geschäftsordnungsdebatte zulässig ist.

 

Die Aktuelle Stunde ist beendet. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist falsch, Herr Präsident! Das ist ein Blödsinn!) - Das ist kein Blödsinn. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Natürlich ist das ein Blödsinn! Schauen Sie einmal nach in der Stadtverfassung! Wo steht, dass das nicht zulässig ist?) - Es ist nicht zulässig in der Aktuellen Stunde. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ!) - Es ist in der Aktuellen Stunde nicht zulässig, darum beende ich die Aktuelle Stunde.

 

Herr Klubobmann Juraczka hat jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie haben keine Ahnung!) - Weil ich nicht so weise bin wie Sie.

 

11.25.15

Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP)|: Herr Präsident! Ich möchte nur meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass es einerseits, und das akzeptiere ich natürlich voll und ganz, einen Ordnungsruf bedingt, wenn man hier im Wiener Landtag die Vorsitzführung als „hanebüchen“ bezeichnet, das ist okay, dass man aber zeitgleich, wenn man hier im Wiener Landtag die Vorsitzführung im Nationalrat als politisch willkürlich bezeichnet, keinen Ordnungsruf, stattdessen aber breiten Applaus bekommt, das halte ich für problematisch, und dagegen protestiere ich. - Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Vor Sitzungsbeginn sind von Abgeordneten des NEOS-Rathausklubs zwei Anfragen eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgte wie beantragt.

 

11.26.00Bevor wir zur Erledigung zur Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen 6, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 2 und von den NEOS 16 schriftliche Anfragen eingelangt sind.

 

Abg. Mag. Juraczka hat am 9. März 2018 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Aus

 

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