Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 52
Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Bericht 2018 des Unvereinbarkeitsausschusses gemäß § 129b Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung über die Kontrolle der Bezüge von öffentlich Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtages gewählt wurden. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Dipl.-Ing. Al-Rawi, die Verhandlung einzuleiten. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Danke, Herr Präsident.
Wir haben gestern die Ausschusssitzung gehabt. Es lagen 14 Meldungen, die kontrolliert und für ordnungsgemäß befunden worden sind, vor, und es gab auch 100-prozentige Zustimmung von allen Abgeordneten.
Ich bitte das Hohe Haus, dem Bericht zuzustimmen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Bericht 2018 des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.
Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995, das Unfallfürsorgegesetz 1967, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Wiener Zuweisungsgesetz und das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. - Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich darf die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so geschehen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf um die Zustimmung jener Abgeordneten bitten, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind. - Danke, das ist einstimmig.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig so in zweiter Lesung beschlossen.
Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. - Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, die angesprochene Änderung oder der Änderungsvorschlag geht dahin, dass die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Untersuchungskommission erhöht werden soll, damit sichergestellt werden kann, dass alle im Gemeinderat vertretenen Parteien auch einer solchen angehören können. - Bitte um Zustimmung.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich schlage vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben schon gestern und heute und auch in den Sitzungen davor sehr viel über Untersuchungsausschüsse, Untersuchungskommissionen gesprochen, vor allem in Bezug auf das Krankenhaus Nord. Wir als Fraktion der NEOS freuen uns, dass die Untersuchungskommission auf 18 Mitglieder aufgestockt wird, sodass alle in diesem Haus vertretenen Klubs und Fraktionen daran teilnehmen können. Ich glaube, das ist demokratiepolitisch sinnvoll und dafür auch unser Dank an Rot-Grün, dies zu ermöglichen. Es ist systemisch kohärent, da wir ja auch die Ausschüsse für den Gemeinderat auf 18 Mitglieder vergrößert haben. Das Argument der FPÖ, es sei nicht die richtige Herangehensweise, auf 18 zu erhöhen, sondern es müsste eine Maßnahme gesetzt werden, wie zum Beispiel beim Stadtrechnungshof, kann eine Ansicht sein, aber genauso ist es legitim, zu sagen, es sind 18, damit zumindest jede in diesem Haus vertretene Fraktion auch mit am Tisch sein kann. Ich halte es im Gegenteil für demokratiepolitisch sehr bedenklich, dass Sie sich dagegen aussprechen, dass eine andere Oppositionspartei hier bei der Kontrolle mitwirken kann (Abg. Armin Blind: Lesen Sie unseren Antrag! Sie haben keine Ahnung! Bereiten Sie sich vor!), und das halte ich für problematisch. (Beifall bei den NEOS.)
Sie können es heute ja auch noch anders machen, indem Sie hier zustimmen werden und es damit ermöglichen. Wenn Sie hier nicht zustimmen, ist der klare Schluss daraus, dass Sie nicht möchten, dass NEOS mit am Tisch und bei der Kontrolle dabei ist. (Widerspruch bei der FPÖ.) Genau das Gleiche von Seiten der ÖVP. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das ist klassische Chuzpe!) Aber ich merke die Aufregung von ÖVP und FPÖ, wenn die wahre Kontrollpartei der NEOS hier auch aufklären möchte. (Beifall bei den NEOS.)
Zu Ihren Anträgen: Natürlich kenne ich diese und auch die Vorgeschichte, dass natürlich einiges von dem, was Sie als andere Form im Bereich des Untersuchungsausschusses, der Untersuchungskommission fordern, natürlich auch von uns gefordert wird und wir damit auch d‘accord gehen. Aber wir sehen, es ist besser, zumindest NEOS auch als zusätzliche Kontrollpartei in den Untersuchungsausschuss zu bringen als gar nichts. Natürlich wäre es noch besser, die ganze Untersuchungskommission zu reformieren. Dafür setzen wir uns auch ein, dass die Untersuchungskommission reformiert wird, weil es natürlich nicht ideal ist, wenn Rot-Grün Rot-Grün kontrolliert, die Fragen zum Teil ein Hohn sind, man für die Fragen zum Teil gar keine Untersu
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