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Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 51

 

schon aufgezeigt und kritisiert haben. Vor allem beanstandet die Volksanwaltschaft die mangelnde Verbindlichkeit, die fehlende Verantwortung, der die Stadt nicht nachkommt, und zwar einerseits, was bestehende Vereinbarungen zum Schutz des Weltkulturerbes betrifft und andererseits, welche Instrumente die Stadtregierung zur Entwicklung der Stadt einsetzt. Was beide Punkte vereint, ist eine unglaubliche Beliebigkeit, die die Stadtregierung an den Tag legt. Früher noch hoch gelobt, jetzt lästig geworden, das Weltkulturerbe. Auf den Schutz historischer Bausubstanz hätten Sie Gelegenheit gehabt, stolz zu sein, und nicht auf das Verscherbeln von Grundstücken zum Billigpreis, wie wir es im Sondergemeinderat gehört haben, dass Sie darauf so stolz sind, wie es läuft! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Die Vereinbarung zwischen der UNESCO, was den Schutz der historischen Bausubstanz betrifft, haben Sie bei der Umwidmung wissentlich gebrochen und somit in Kauf genommen, dass Wien auf die Rote Liste gesetzt wird. Mittlerweile diskutiert man auch schon die Verkleinerung des Weltkulturerbes. Also man merkt, wie hier mit diesem lästig gewordenen Thema seitens der Stadtregierung umgegangen wird.

 

Aber Sie halten sich nicht nur nicht an getroffene Vereinbarungen mit anderen, sondern Sie halten nicht einmal Ihre eigenen ein. Ich spreche ganz klar die Fachkonzepte der Stadt an, im Besonderen das Hochhauskonzept, das in dem Bericht der Volksanwaltschaft auch sehr stark kritisiert wird. 2002 erstmals als Orientierung beschlossen, 2014 wieder adaptiert. Diese Abänderung war eine Aufweichung. Durch diese Abänderung wurde dann das Projekt Heumarkt möglich gemacht. Diese Vorgehensweise, sehr geehrte Damen und Herren, bietet keine Klarheit. Dieses Vorgehen bietet keine Klarheit. Aber auch das Konzept selbst bietet keine Klarheit. Wenn man es sich durchliest, dann stolpert man über sehr viele Formulierungen, wie „möglich“, „könnten“, „denkbar“. So stelle ich mir keine klare Orientierungshilfe und keine klaren Richtlinien vor. Welche Art des Weitblicks soll das sein, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wer soll sich daran orientieren können?

 

Es ist nicht das einzige Konzept, das keine Orientierung bietet. Die Vielzahl der Konzepte ist schwammig formuliert, subjektiv und sehr weit interpretierbar. Konkrete Ziel- und Maßnahmenplanung und Umsetzung fehlen. Dadurch, sehr geehrte Stadtregierung, geben Sie die Planung der Stadt aus der Hand, ich behaupte, auch mangels einer eigenen Vision, wie sich die Stadt entwickeln soll, wie Sie sie sich vorstellen, wie sie künftig aussehen soll.

 

Ich möchte diesbezüglich das Thema städtebauliche Verträge ansprechen. Denn auch hier gibt es keine klaren Regeln, keine transparenten Richtlinien, keine nachvollziehbaren Kriterien und Rahmenbedingungen. Diese Handhabung wird nicht nur von uns und von der Volksanwaltschaft, sondern auch von vielen anderen Institutionen, aber auch von Interessenvertretungen, die von dieser Vorgehensweise ganz betroffen sind, kritisiert. Wir haben auch schon viele Initiativen und Anträge diesbezüglich gesetzt, die in der Vergangenheit immer wieder abgeschmettert wurden. Was bleibt, ist Beliebigkeit, Unsicherheit und Intransparenz. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Es wäre jetzt auch die Möglichkeit da, in der Bauordnungs-Novelle, die angekündigt ist, diese Dinge mit einzubeziehen und diese Dinge auch mit zu berücksichtigen.

 

Ich danke der Volksanwaltschaft hier fürs Aufzeigen dieser Versäumnisse. Ich hoffe, dass viele Dinge auch umgesetzt werden, dass sich die Stadt an diese Empfehlungen hält, für mehr Verbindlichkeit, Transparenz und Weitblick für Wien. - Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Kickert. Bitte sehr.

 

13.08.24

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuhörerInnen und ZuseherInnen vor dem Livestream! Sehr geehrte Volksanwälte! Und last but not least, sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich schließe mich selbstverständlich dem bereits geäußerten Dank an die Volksanwälte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Ich glaube, das wird noch bei jeder Rednerin und jedem Redner vorkommen. Aber es ist tatsächlich jedes Mal ernst gemeint, vor allem deswegen, weil das Aufzeigen von Missständen nicht immer besonders angenehm ist. Es ist aber jedenfalls immer eine Anregung, sich mit möglichen Verbesserungen im Handeln und in den Abläufen der Verwaltung auseinanderzusetzen. Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, dieses Handeln von Behörden zu hinterfragen, auch wenn schon Rechtsmittel erschöpft sein sollten, ist aus meiner Sicht eine ziemlich wichtige Ergänzung zu den ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren.

 

Es hat erstaunlicherweise noch niemand angesprochen, aber zu dieser wichtigen Tätigkeit, die die Volksanwaltschaft jetzt schon 40 Jahre lang ausübt, kann man allein deswegen noch einmal zu diesen 40 Jahren und zu dieser Arbeit, die in den 40 Jahren geleistet wurde, gratulieren. Wir haben heute schon unterschiedlichste Zahlen gehört. Aber die Zusammenfassung aller Zahlen in diesen 40 Jahren sind über 500.000 Beschwerden, die Sie bearbeitet haben, rund 9.000 Sprechtage mit mehr als 71.000 Gesprächen. Ich glaube, das ist eine Leistung, auf die Sie als Volksanwaltschaft durchaus stolz sein können! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Andere VorrednerInnen haben das heute schon angesprochen, aber für mich als Grüne möchte ich ein besonderes Augenmerk auf die präventive Menschenrechtskontrolle legen, die Sie seit 2012 als Aufgabe übernommen haben. Auch diese Arbeit ist eine große Herausforderung. Mit dieser Menschenrechtskontrolle prüfen Sie 4.000 öffentliche und private Einrichtungen. Sie führen fast 500 Kontrollen pro Jahr, nehme ich einmal an, durch, von denen nur 5 Prozent angekündigt sind. Wie wichtig diese Aufgabe ist, zeigen eben die Zahlen in diesem Bericht. Bei mehr als 70 Prozent, ich glaube, 73,5 Prozent, der kontrollierten Einrichtungen, die Menschen aus welchem Grund auch immer anhalten oder begleiten, gab es Grund zu Beanstandungen. Also da sind jetzt alle Einrichtungen, die davon betroffen sind,

 

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