Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 51
wirklich herausgefordert, sich diese Handlungen anzusehen.
Auf der anderen Seite zeigt der Bericht aber auch, dass bei allen Fehlern, die passieren können, offensichtlich auch gute Arbeit geleistet wird. Da möchte ich auf den Herrn Wiederkehr und vor allem auf den Herrn Fürnkranz replizieren, die beide darauf hingewiesen haben, dass sich die Zahl der Beschwerden in den letzten zehn Jahren verdoppelt hätte. Dem kann man nichts entgegnen, das ist so, aber ich würde dem trotzdem zumindest eine Zahl entgegenstellen, nämlich, dass bei den letztes Jahr, im Jahr 2017, abgeschlossenen Prüfverfahren nur in 18 Prozent der Fälle ein Missstand der Verwaltung festgestellt worden ist. Also von den 1.337 Fällen im Jahr 2017 waren es 242 Fälle, die zu einer Beanstandung oder einer Kritik geführt haben. Jeder Fall ist einer zu viel, oder aus jedem Fall sollte die Verwaltung lernen. Aber ich möchte sozusagen die Betonung, die vor allem der Herr Fürnkranz in seinem Redebeitrag gemeldet hat, nämlich, dass die Verwaltung schlecht arbeitet, zumindest relativieren und auf diese 18 Prozent verweisen.
Interessant fände ich es aber auch, und vielleicht könnten Sie dann darauf eingehen, Sie weisen darauf hin, dass Sie bei etwas mehr als 500 Fällen nicht zuständig waren. Da wäre es vielleicht interessant, herauszufinden, was mit ihnen passiert oder wo in diesen Beschwerdefällen eine Möglichkeit zur Unterstützung gegeben sein könnte und welche Form von Hilfestellung es geben könnte.
Auch ich möchte, wie meine VorrednerInnen, auf einige Fälle eingehen und dann abschließend natürlich auch auf den Heumarkt. Aber davor, weil der Kollege Wölbitsch in der Aktuellen Stunde Partizipation und Demokratie hervorgehoben hat, ein Fall zur Teilnahme an einer Befragung im 19. Bezirk, in dem eine Person die Teilnahme erwünscht hat und ihr ohne Begründung die Möglichkeit zur Teilnahme an dieser Befragung zur Parkraumbewirtschaftung genommen wurde. Das wird in diesem Fall als deutliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes hervorgehoben. Ich hoffe, dass diese Anmerkung für alle zukünftigen Befragungen, zu welchen Themen auch immer, dann dazu führt, dass möglichst genau darauf geachtet wird, welche Personen teilnehmen dürfen, und wenn sich Personen sozusagen auch noch aktiv mit ihrem Wunsch, daran teilzunehmen, melden, dass diesem Wunsch nachgekommen wird.
Ein zweiter Fall, den ich auch hervorheben möchte, um die Folgen der Arbeit der Volksanwaltschaft aufzuzeigen, ist der Radweg Getreidemarkt, wo ich darauf hinweisen möchte, dass sozusagen aus einer Empfehlung der Volksanwaltschaft - ich glaube, aus dem Jahr 2014 - die Baustellenkoordination eingerichtet worden ist, die in diesem Fall, der jetzt in diesem Bericht vorliegt, bei der Baustellenorganisation am Getreidemarkt auch aktiv eingegriffen hat, nicht nur direkt am selben Tag reagiert hat, sondern auch daraus für das weitere Bearbeiten der Baustellenkoordination Rückschlüsse zieht. Das sollte es sein, dass man sozusagen aus Feedback und Kritik Rückschlüsse zieht, um sich in seinem Handeln oder im Handeln der Verwaltung zu verbessern.
Nun zu dem seit mindestens 2014 so hochemotional diskutierten Thema Heumarkt und Weltkulturerbe. Da nehmen wir natürlich die vier angesprochenen Kritikpunkte oder Ansatzpunkte ernst. Ich möchte nur sozusagen Stellungnahme dazu abgeben. Bei der Frage des - wie soll ich sagen - nicht ausreichend nachgebrachten Mehrwertes, wollte ich darauf hinweisen, dass es sich beim Mehrwert nicht nur um einen Turnsaal handelt, der zusätzlich errichtet wird, sondern dass die gesamte Neugestaltung des Eislaufareals natürlich einen Wert an sich darstellt, eine ganzjährig betriebene Eishalle auch in Rechnung zu ziehen ist. Also da kann man schon zumindest einen Teil mit einbeziehen. Aber das haben wir in vielen anderen Diskussionen auch besprochen.
Frau Olischar hat gemeint, dass es um den Schutz der historischen Bausubstanz beim Weltkulturerbe ginge. Dazu möchte ich sagen, nicht nur, weil gerade in diesem Fall ist keine historische Bausubstanz gefährdet. Die letzte Maßnahme oder das letzte Instrument zur Verbesserung der historischen Bausubstanz ist im Juni dieses Jahres getroffen worden, als wir mit einem Vorziehen eines Teils der Bauordnung die Abrissmöglichkeiten von Gründerzeithäusern total verschärft haben. Also diese sogenannte technische Abbruchreife und die wirtschaftliche Abbruchreife sind damit nicht mehr die wesentlichen Hebel, um sozusagen eine Bewilligung zum Abriss der Gebäude zu erhalten.
Auch beim Verscherbeln von Grund und Boden, sehr geehrte Frau Olischar, noch einmal der Hinweis darauf, dass nicht die Stadt Wien dieses Gelände verkauft hat.
Aber bleiben wir bei den anderen Punkten, die durchaus ernst zu nehmen sind, nämlich den weiteren Verpflichtungen aus der Welterbe-Kommission. Da gibt es neben den schon erwähnten Verschärfungen der Abbruchmöglichkeiten natürlich weitere Instrumente, auf die wir in sämtlichen Diskussionen hingewiesen haben. Diese können jetzt von Ihnen als ausreichend oder zu wenig ausreichend bewertet werden. Sachdienliche Vorschläge zur Verbesserung werden immer gerne entgegengenommen.
Auf einen wesentlichen Punkt möchte ich schon eingehen, nämlich auf die Kritikpunkte der Determinierung der sogenannten Vertragsraumordnung. Da würde ich schon darauf hinweisen, dass es im Ablauf der Festsetzung der Planziele und der benötigten Infrastruktur wesentliche Schritte gibt, die zum Beispiel einem Architekturwettbewerb vorangehen.
Es gibt eine Grundlagenerhebung, die deutlich zeigt, welche Defizite an Infrastruktur möglicherweise da sind. Es gibt, wie zum Beispiel auch im Heumarkt-Fall, ExpertInnenverfahren, die zu der Grundlage von Architekturwettbewerben führen, meistens ein Leitbild, in dem die notwendigen Planziele festgehalten werden. Im Fall des Heumarkts und in anderen Fällen können sogar aus Beteiligungsprozessen zusätzliche Aspekte, die von den AnrainerInnen gewünscht werden, auch noch Grundlagen dieses Leitbildes sein, das dann für einen Wettbewerb zu dienen hat.
Zu der Frage des Prozesses, also der Koppelung beziehungsweise der nicht erlaubten Koppelung zwischen,
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