Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 98
sen, dass das eine sensationelle Arbeit ist, die sie leisten. Jeder, der zu Hause einmal einen Kindergartengeburtstag ausrichtet, und das machen ja hoffentlich doch alle, weiß, wie viel Arbeit das ist, wenn man 10 oder 15 Kinder zu Besuch hat. Was das bedeutet, jeden Tag mit 20, 25 Kindern zu arbeiten, jahraus, jahrein, kann man sich vorstellen. Entsprechend wertgeschätzt sind sie in der gesamten österreichischen Bevölkerung zu einem guten Teil nicht. Es ist an manchen Orten besser, an manchen Orten tatsächlich eher schlechter. Man muss die Kinder irgendwohin bringen, weil man ja selber hackeln muss, und das ist nicht das Aller-, Allerwichtigste, was dort alles passiert. Das ist schade, weil der spätere Erfolg natürlich - die Bausteine werden so früh gelegt wie überhaupt.
Natürlich ist die erste Bildungseinrichtung, in die ein Kind kommt, die wichtigste für alles, was nachher kommt. Es kommt aber auch bei jeder Studie heraus: Welche haben es am leichtesten? Na, die schon, die länger im Kindergarten sind. Es ist besser, ein verpflichtendes Kindergartenjahr zu haben, es wäre besser, ein zweites zu haben, aber am meisten nutzt immer noch die Kombination. Man hilft hier zu Hause auch noch viel. Genau deswegen ist die große Aufgabe, die Qualität im Kindergarten so zu steigern, dass es nicht zu einem guten Teil, wie bei der Schule auch, davon abhängt, was deine Eltern auch noch beisteuern können, sondern wir als Gesellschaft für alle, nicht nur für die Kinder von uns. Da können wahrscheinlich die meisten zu Hause einmal nachhelfen. Sondern dass wir Rahmenbedingungen schaffen, dass es für jedes Kind, das in einen Kindergarten kommt und später in die Schule, tatsächlich die besten Bedingungen gibt. Diese Vereinbarung ist - wie hat der Stadtrat einleitend gesagt? Er ist froh, dass es jetzt so eine Vereinbarung gibt und am Ende eh noch Gespräche stattgefunden haben. Na sicher würde die anders ausschauen, wenn sie die SPÖ alleine machen würde, die GRÜNEN alleine oder wir zu zweit das machen dürfen. Wir haben jetzt diese Vereinbarung und werden mit ihr versuchen, so gut wie möglich für alle Kinder, die in Wien leben - 19.000 kommen jedes Jahr dazu, eine erfreuliche Zahl, immer noch wachsend. Irgendwann werden es 20.000 neue Wienerinnen und Wiener sein, die in dieser Stadt geboren werden. Wir versuchen, für jedes Kind die besten Rahmenbedingungen zu schaffen und versuchen das auch mit dieser 15a-Vereinbarung. Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Aigner. Ich erteile es ihm.
Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren!
Ja, wir stimmen natürlich dieser 15a-Vereinbarung auch mit großer Freude zu. Vielleicht ganz allgemein muss man natürlich schon eines auch festhalten: Wenn man sich zum Föderalismus bekennt, ja, dann liegt es oft in der Natur der Sache, dass es eben bei neun Bundesländern auch neun unterschiedliche Regelungen und Zuständigkeiten gibt. Wir als Landtag, wir sollten ja eigentlich der Hort des Föderalismus aus Wiener Sicht sein. Daher, wer immer nur bundesweit einheitliche Regelungen möchte, der müsste dann konsequent sein und sagen, es gibt halt dann nur noch ein Parlament, den Nationalrat, wo die Länder halt relativ schwach über den Bundesrat vertreten sind. Aber dann schaffen wir uns hier als gesetzgebende Landeskörperschaft im Endeffekt ab, und ich glaube nicht, dass das in unserem Sinn sein kann, das zu tun. Also wenn man Föderalismus will, dann muss man auch dazu stehen, dass hier eben die Bundesländer teilweise auch unterschiedliche Sichtweisen haben.
Das Ganze gilt natürlich dann auch im Hinblick auf die Finanzierung. Die Finanzierung, wir haben einen Finanzausgleich, wir haben eine Finanzverfassung, die eigentlich festlegt, wie hier die Gebietskörperschaften einerseits an den Einnahmen beteiligt werden und andererseits dann auch von der Ausgabenseite her. Und wenn es gebietskörperschaftübergreifend Hilfestellungen jetzt in diesem Fall seitens des Bundes gibt, dann ist eben das Modell die 15a-Vereinbarung. Wenn man das geschichtlich jetzt so zurückbetrachtet, dann war das eben so, dass, glaube ich, die erstmaligen Zuschüsse, die der Bund für die Kindergärten, die in Landes- und Gemeindekompetenz fallen, gegeben hat, das war seinerzeit, wie man das verpflichtende Kindergartenjahr eingeführt hat, weil man dann gesagt hat, wenn man eine Verpflichtung festlegt, dann gibt es auch eine entsprechende Beteiligung des Bundes an einer Sache, die eigentlich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Jetzt muss uns aber klar sein, dass solche Zweckzuschüsse, die noch dazu beispielsweise für einen punktuellen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen gedacht sind, dass, wenn dieser Ausbau durchgeführt worden ist, dieser Anschub finanziert wurde, dann natürlich auch irgendwann diese Vereinbarung ausläuft. Und dann muss man sich eben überlegen und zusammensetzen: Soll noch weiter Geld fließen? Unter welchem Titel? Zu welchem Zweck? Daher, glaube ich, muss einem klar sein, dass, wenn wir die Kompetenzverteilung nicht ändern, und ich glaube auch, dass es gut ist, dass das Landessache ist, dass wir dann eben mit dem Bund alle paar Jahre eben eine entsprechende Vereinbarung aushandeln müssen, weil sonst könnten wir ja gleich das ganze Kompetenzsystem ändern. Insofern ist es, glaube ich, etwas, was man nicht kritisieren soll, sondern das liegt einfach in der Natur auch letztendlich unserer finanziellen und sonstigen Aufteilungen.
Was bei dieser 15a-Vereinbarung, glaube ich, auch wichtig ist, ist, dass man hier auch klare Ziele definiert, und dass man hier auch seitens des Bundes nachprüfen kann: Werden die Ziele erreicht? Dass das also nicht nur so eine Quersubventionierung von einer Gebietskörperschaft zur anderen ist, sondern dass hier halt auch entsprechende Parameter festgelegt worden sind.
Ein ganz wichtiger Punkt, die Frau Kollegin Schwarz hat das auch schon angesprochen, war jetzt seitens des Bundes und auch der Parteien, die hier im Wiener Gemeinderat sitzen, die sozusagen auch in der Bundesregierung zusammenarbeiten, also ÖVP und FPÖ, dass wir natürlich jetzt aus aktuellem Anlass und weil es wirklich Hilferufe von den Bildungseinrichtungen gibt, das Kopftuchverbot in die 15a-Vereinbarung hineingenom
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