Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 32
Initiativen reichen von dem Antrag auf Einberufung eines Runden Tisches zum Thema der Weiterentwicklung des Petitionsrechtes in Wien bis hin zu Gesetzesänderungsanträgen. Hier erinnere ich beispielsweise an den Antrag betreffend rechtsstaatliche und faire Petitionsverfahren, wo unter anderem gefordert wurde, dass die Petitionswerber das Recht erhalten, zu den Stellungnahmen der befragten Stellen, häufig Stadträtinnen und Stadträte, zu replizieren und gleichzeitig die Verpflichtung festzulegen, dass die angefragten Stellen, in der Regel und häufig Stadträtinnen und Stadträte, auf diese Replik ihre schriftliche Stellungnahme abgeben müssen.
Weiters erinnere ich an den Antrag zur Beschleunigung der Verfahrensdauer von Petitionsverfahren, zum Beispiel durch Verkürzung der Stellungnahmefrist der befragten Stellen auf längstens einen Monat, damit die zügige Weiterbearbeitung der Petitionen gewährleistet ist. Weiters erinnere ich an den Antrag auf gesetzliche Verankerung des Rechtes der Petitionswerber in den Petitionsausschuss zur Präsentation und Begründung ihres Anliegens. Ich habe mich gefreut, zu hören, dass dieser unserer Initiative von den NEOS und auch von der ÖVP, habe ich vernommen, gefolgt wird. Weiters erinnere ich an den Antrag betreffend Aufwertung des Petitionsrechtes zum Beispiel durch die gesetzliche Normierung eines zwingenden Tagesordnungspunktes zu jeder Gemeinderatssitzung. Dieser Tagesordnungspunkt muss lauten: „Bericht der zuständigen Stadträtin oder des Stadtrates über den Stand der eingelangten und in Bearbeitung befindlichen Petitionen.“ Dies bringt mit sich einerseits wie das Stichwort „Transparenz“, dass in öffentlicher Sitzung darüber berichtet wird, und bringt mit sich, dass es die Möglichkeit einer Debatte dazu gibt. Aber alle freiheitlichen Initiativen und Gesetzesanträge haben ein gemeinsames Schicksal, nämlich dass sie von Rot und Grün hier im Landtag abgelehnt wurden. Abschließend zum gegenständlichen Geschäftsstück, zur gegenständlichen Novelle ein Zitat aus den Forderungen des freiheitlichen Antrages betreffend rechtsstaatliche und faire Petitionsverfahren. Das Zitat aus unserem Antrag lautet: „Es wird beschlossen: Die Einbringerinnen und Einbringer von Petitionen haben das Recht, an den Sitzungen des Petitionsausschusses, zu denen sie zwingend zu laden sind, gemeinsam mit nicht mehr als zwei weiteren Vertrauenspersonen teilzunehmen.“
Solcherart mit dem nun vorliegenden gemeinsamen Antrag freuen wir uns und tragen diese Novellierung mit, unterstützen diese Novellierung aber mit dem Hinweis darauf, dass es eben nur ein kleiner Schritt ist. Wir Freiheitliche werden weiter unbeugbar an dem freiheitlichen Ziel arbeiten, dass das Petitionsrecht ein wesentlicher Pfeiler der Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung wird. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Schober, bitte sehr.
Abg. Mag. Marcus Schober (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Kollege Wansch, ich bin der tiefen Überzeugung, dass unser Petitionsrecht ein Pfeiler der Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung ist. Und ich muss das auch einmal hier herinnen sagen, ich hab‘ das auch bei meiner Rede zum Bericht gesagt, dass wir stolz darauf sein können, wie wir in diesem Ausschuss miteinander umgehen und wie wir auch diesen Ausschuss gemeinsam entwickeln. Das ist auch etwas, was der Kollege Weber und die Kollegin Schwarz gesagt haben. Ja, es wird an uns liegen, wie wir gewisse Ideen umsetzen, wie wir das Ganze weiterentwickeln. Ich habe nichts dagegen, dass das jetzt einmal ein kleiner Schritt ist, weil ich glaube, in den Jahren, wo ich im Petitionsausschuss drinnensitzen darf, dass es von meiner Seite und auch von der Kollegin Kickert aus es keinen parteipolitischen Hickhack oder ähnliche Dinge gegeben hat, sondern dass wir das wirklich immer auf einer sehr sachlichen Augenhöhe machen und wir das auch weiter betreiben müssen. Ich finde diesen Ausschuss als einen der wichtigsten. Da sehe ich auch, und ganz kurz hatten wir Augenkontakt, es wäre sinnvoll, dass wir uns zusammensetzen und einmal überlegen, wie wir das Ganze weiterentwickeln, weil ich glaube, dass die Niederschwelligkeit da ist. Also die 500 Unterschriften finde ich legitim, dass man die findet. Man muss einmal darüber reden, wie man Bürger und Bürgerinnen informiert, wie sie auf Bezirksebene initiativ werden können. Das ist eine Aufklärarbeit, die wir als Petitionsausschuss haben, weil viele Anliegen müssen gar nicht zu uns dringen, sondern sind für mich reine Bezirkssache. Wenn ich mir die Fülle anschaue von der Lärmbelästigung bis zum Grätzelschauen, dann ist das ja etwas, wo wir eine Informationsoffensive machen müssen, und ich glaube, dass das eine sehr gute Zusammenarbeit ist.
Kollege Weber, Sie haben gesagt, jeder muss das Recht darauf haben, ein Anliegen einzubringen. Das ist derzeit gewährleistet, das würde ich in dem Fall klarstellen. Und wenn es um Parteipolitik geht, möchte ich daran erinnern, dass es schon Kollegen und Kolleginnen gegeben hat, die während der Sitzung nervös hinausgerannt sind und mit den Einbringerinnen und Einbringern geredet haben. Das ist genauso Parteipolitik. Also da würde ich ersuchen, dass wir wirklich unabhängig sind und dass wir da nicht Einfluss darauf nehmen, welche Petitionen da eingebracht werden. Also ich habe schon das Gefühl, dass da oft auch einmal Parteipolitik dahintergestanden ist. Ich kann es Ihnen von mir und auch von der Kollegin Kickert garantieren, dass das bei uns noch nie der Fall war und das ersuche ich auch von den restlichen Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Abg. Dr. Jennifer Kickert: Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mich zuerst einmal für die gute Gesprächsbasis im Petitionsausschuss bedanken, die auch dazu geführt hat, dass wir diese Gesetzesnovelle jetzt vorliegen haben. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der guten Gesprächsbasis wir auch weitere Schritte zur Weiterentwicklung machen werden. - Dieses Mikrofon
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