Landtag, 49. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 44
muss schauen, dass ich so eine Ersatzfläche finde und ich muss mich darum bemühen, dass ich mit den Grundeigentümern ein Übereinkommen abschließe. Das kann ein Privater sein, das kann aber auch ein Grundstück der Stadt Wien sein. Dieses Übereinkommen muss ich dann auch der Baupolizei vorlegen, um zu sagen: Ich habe hier die Ersatzfläche, hier kann ich meine Solaranlage bauen oder was auch immer, also nicht, was auch immer, ein anderes Energiesystem, Entschuldigung.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die 2. Zusatzfrage entfällt, weil Herr Mag. Kasal sich für die Dauer der Sitzung entschuldigt hat. Hiermit kommen wir gleich zur 3. Zusatzfrage, gestellt von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara.
Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Ich hätte auch noch eine Frage zum Thema: Was heißt, wirtschaftlich vertretbar oder realisierbar? Weil der § 118 sagt, bei Neu-, Zu- und Umbauten müssen hocheffiziente alternative Systeme eingesetzt werden, sofern dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Die Problematik in der Realität ist allerdings oft: Was bedeutet „wirtschaftlich vertretbar“? Weil beispielsweise, wenn ich eine Lebenszykluskostenbetrachtung mache, dann ist oft der Unterschied so minimal und oftmals sieht man das schon auch bei den entsprechenden Auslegungen, dass dann doch wieder ein Gassystem eingesetzt wird. Also dieser Punkt gehört eigentlich spezifiziert. Wie wollen Sie da sicherstellen, dass man über diese Lücke nicht doch wieder ein fossiles Energiesystem einsetzt?
Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Landesrätin, bitte.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Wir wollten mit dieser Solarverpflichtung einerseits, was Wohngebäude betrifft, einen wirklich moderaten sanften Einstieg schaffen, um natürlich auch dem Wohnbau, vor allem dem leistbaren Wohnbau, keinen unnötigen Rucksack umzuhängen. Wir wollten auch noch Möglichkeiten lassen, andere, also Flexibilität am Dach zu schaffen, um noch Dachgärten oder Dachbegrünung zu machen. Bei den Nichtwohnbauten war es uns eben wichtig, dass wir da ein bissel mehr Verpflichtung zusammenbringen, um zu sagen: Ihr müsst euch wirklich mit diesem Thema alternative Energien, weil es steht ja auch drinnen „Solar oder andere Alternativideen“, auseinandersetzen und das Thema ernst nehmen. Nur so können wir gemeinsam das Thema Klimaschutz auch im Bereich des Wohnens angehen. Das heißt, ich bin davon überzeugt, dass die Expertinnen und Experten, die das auch überprüfen werden, einen moderaten Weg finden und eine Lösung, die für alle annehmbar und gut ist, erreichen. Wenn nicht, schauen wir es uns an und machen wir es in der nächsten Bauordnungsnovelle noch einmal genauer.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Danke schön.
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Ja, ich habe die günstige Gelegenheit, Sie ausführlich zum Thema Ersatzflächen befragen zu können. Wenn jetzt so eine zivilrechtliche Vereinbarung vom Bauwerber im Bauverfahren vorgelegt wird, dann wird ja die Fläche, die er gefunden hat, mit ganz großer Wahrscheinlichkeit noch nicht die Sonderwidmung Photovoltaikanlage haben. Das heißt, ich habe jetzt einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen zwei Parteien, die sind sich einig, aber uns fehlt noch die behördliche Widmung, und die muss noch dazu aus einer anderen Geschäftsgruppe kommen als der Ihren. Das heißt, es bleibt da eine große Unsicherheit am Beginn des Bauverfahrens über die Bewilligungsfähigkeit, und ich frage Sie, was Sie unternehmen wollen, um diese Unsicherheit möglichst zu reduzieren und gering zu halten.
Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Landesrätin, bitte.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Na, da bin ich bei Ihnen, Unsicherheit darf es auf gar keinen Fall geben, weil dann haben wir alle nichts davon. Wie gesagt, es reicht eine zivilrechtliche Übereinkunft zwischen dem Grundeigentümer und dem Bauwerber, der diese Ersatzfläche braucht. Die MA 37, die Baupolizei, prüft das dann dort, ob das möglich ist. Wenn es nicht möglich ist, muss man auf die Suche nach einer anderen Ersatzfläche gehen. Schließlich muss bei der Fertigstellungsanzeige erst fix vorgelegt werden, wo diese Ersatzfläche sein wird, und ich bin mir sicher, auf dem Weg dahin wird man das gut lösen können.
Präsidentin Veronika Matiasek: So, damit kommen wir zur 4. Anfrage.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Ich hab‘ geglaubt, das bin ich auch.
Präsidentin Veronika Matiasek: Nein, Sie sind bei der 5. wieder dran.
Die 4. Anfrage (FSP-839748-2020-KFP/LM) wird von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Ein neuer Rohbericht des Rechnungshofes zur Grundversorgung von Flüchtlingen zeigt laut medialer Berichterstattung enorme Fehler im System auf. So sind Leistungen geflossen, während die Personen gar nicht in Österreich waren. So ist zu lesen, dass der Fonds Soziales Wien (FSW) 'über keinen ausreichenden Überblick über die einzelnen Personen in der Grundversorgung' verfügte und Leistungen ausbezahlt wurden, während sich diese Flüchtlinge im Ausland aufhielten. Das Innenministerium hatte den FSW im Zeitraum von 2015 bis 2019 über 722 Personen informiert, die sich im Ausland befanden. 251 Personen meldeten dem Fonds Soziales Wien nicht von sich aus ihre Auslandsaufenthalte. Wien bemerkte die Abwesenheit bei der Auszahlung der Leistungen nicht. Vom Innenministerium heißt es: 'Jede Grundversorgungsstelle ist für die betreuten Grundversorgungsbezieher selbst verantwortlich. Der Bund kann hierbei nur unterstützend tätig sein. Empfohlen werden etwa 'regelmäßige Standeskontrollen', die Datenbank ist voll funktionsfähig. Die angesprochene Kontrolle von Personen muss darüber hinaus ohnehin physisch erfolgen.' Welche Konsequenzen zieht das Land Wien aus diesem Rechnungshofrohbericht?)
Bitte, Herr Landesrat.
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