Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 48
mit zufriedenstellenderen Berichten. Die Berichte kriegen Sie natürlich, aber vielleicht wieder etwas weniger Beschwerden. Vielen Dank.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Volksanwälte!
Die zwei vorliegenden Berichte - es ist ja ein zweigeteilter Bericht - sind wie immer sehr informativ. Ich möchte mich zuerst für etwas Aktuelles bedanken. Die Berichte beziehen sich auf das Jahr 2019, das ist schon eine Weile her, aber heuer hat sich die Volksanwaltschaft auch im Jänner wieder mit der EU-Grundrechteagentur zusammengesetzt, um über Menschenrechtsschutz in Österreich während Corona zu diskutieren und aufzupassen, weil ja die Bewahrung der Menschenrechte, die Überprüfung der Einhaltung des Menschenrechtsschutzes auch eine Aufgabe der Volksanwaltschaft ist.
Zum Bericht selber: Er teilt sich in den Bericht an den Wiener Landtag und einen zweiten, ohne den es nicht vollständig wäre: präventive Menschenrechtskontrolle. Das geht natürlich weit über Wien hinaus, aber da kommt Wien eben auch öfter vor.
Bei den Berichten finden sich manche Beschwerden ein erstes Mal, die dann schnell ausgeräumt werden, und manche leider immer wieder. Das haben auch meine zwei VorrednerInnen angesprochen. Manchmal oder leider sehr oft ist es einfach Personalmangel, Mangel an Ressourcen. Das fällt dann den Leuten, die dort arbeiten, natürlich aufs Dach. Auch wenn wer immer fleißig arbeitet: Wenn ich doppelt so viel Arbeit zugeteilt bekomme, werde ich halt die Arbeit nicht so gut leisten können.
Es ist vom Abg. Kowarik ein Beispiel für die sehr, sehr lange Verhandlungsdauer genannt worden. Dauer ist ja schon fast übertrieben, weil gar keine Verhandlung stattgefunden hat. Wenn du aber eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht wegen einem Dienstrechtsverfahren einbringst, und das Gesetz schreibt vor, dass du innerhalb von sechs Monaten eine Antwort bekommst. Das steht im Gesetz, das ist nicht vielleicht ein Rahmen. Du bringst das 2016 ein, dann dauert das und dauert, und da gibt es alle möglichen Begründungen, warum und wieso. Und zweieinhalb Jahre später ist einfach gar nichts passiert, nicht einmal eine Einvernahme oder irgendetwas, sondern wie wenn man es wirklich ins Sackerl geworfen und vor die Tür gestellt hätte. Einfach umsonst. Das ist ein Beispiel, das angeführt wurde.
Auf zwei weitere lange Verfahrensdauern ist der Kollege nicht eingegangen, auf Seite 52, wer es genau anschauen will. Eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen, ich meine, da geht es ja für Menschen wirklich um die Existenz. Ich bringe das 2018 ein und ich warte und warte. Und wieder sagt das Gesetz, ich habe einen Anspruch darauf, dass ich innerhalb von 6 Monaten eine Antwort bekomme. Und 18 Monate danach ist wieder gar nichts geschehen. Es zieht sich einfach dahin, 18 Monate nichts, und nach 2 Jahren wird das entschieden. Darf ich hier bleiben? Darf ich nicht? Darf ich hier arbeiten? Habe ich eine Bewilligung? - Das beeinflusst das Leben dieser Person und der gesamten Familie natürlich maßgeblich
Gleich darunter ist noch ein Beispiel, Rot-Weiß-Rot-Karte, genau das Gleiche noch einmal. Wieder das Verwaltungsgericht, zu lange Verfahren, wieder zwei Jahre, wieder der Rechtsanspruch. Da fragst du dich: Was mache ich mit dem Rechtsanspruch? Ich habe einen Anspruch auf sechs Monate, dann wird es erledigt, und dann wird es nicht gemacht. Und das wird eben nicht deswegen nicht gemacht, weil die alle keinen Bock haben, das zu tun, sondern, und das ist richtig, weil die mit dem Personal, das sie haben, nicht noch mehr arbeiten können.
Das ist ganz einfach: Wenn man einem Schreiner sagt, mach fünf Tische, und es gehen sich genau die fünf in der Woche aus, dann wird er kaum zehn zusammenbringen. Das gilt natürlich auch für Verwaltungsakte, für Gerichtsverfahren und eben für die geschilderten Beispiele.
Eine Verfahrensdauer wird da nicht ein bisschen überschritten, sondern wir reden da von drei, vier, fünf Mal so langen Verfahrensdauern. Es ist dringend notwendig - das kann ich nur unterstützen -, dass hier das Personal ausgebaut wird und in die Lage versetzt wird, die Arbeit auch zu leisten.
Der zweite Bericht über die präventive Menschenrechtskontrolle hat alles drin, was Polizeistationen, Gefängnisse, psychiatrische Einrichtungen, Altenpflegeheime, Kinder- und Jugendhilfe betrifft. Bei allem, wo ein Freiheitsentzug stattfindet, ist es besonders wichtig, auf die Menschenrechte zu achten, weil sich die Leute eben nicht mehr frei bewegen können. In dem Berichtsjahr wurden bei den Kontrollen quer durch Österreich - Wien kommt öfter vor - sehr oft Zustände, Gefährdungen, Missstände wahrgenommen. Sehr oft heißt in dem Fall, bei drei von vier Kontrollen. Drei Viertel der Kontrollen sagen, das läuft hier nicht so, wie es sein sollte. Wir reden jetzt von Orten, wo du eben nicht mehr bestimmst, was du den ganzen Tag tust, wo andere über dich bestimmen. Drei Viertel der Kontrollen sagen: zu wenig Personal, fehlende Barrierefreiheit, überbelegte Justizanstalten, unverhältnismäßig freiheitsbeschränkende Maßnahmen, Unterbringung von psychisch kranken Kindern in der Erwachsenenpsychiatrie. Das ist ein eigener längerer Text.
Und auch da gibt es jedes Mal wieder, wie auch zum Beispiel beim Hernalser Gürtel, bei der Roßauer Lände, bei den Anhaltezentren, Personalmangel, der dazu führt, dass Menschenrechte nicht so geachtet werden, wie wir es alle gerne hätten. Auch dort überall braucht es wieder mehr Personal, da braucht es geschultes Personal. Ich glaube, meistens liegt es nicht an den Personen, die dort arbeiten, sondern sie haben einfach zu viel zu tun und schaffen es dann nicht.
Ich würde allen gerne beide Berichte ans Herz legen, aber den Bericht präventive Menschenrechtskontrolle, der tatsächlich sehr, sehr viel hochinteressante Punkte beinhaltet, einmal durchzuschauen, schadet auch den
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