Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 48
Abgeordneten, die nicht selber in dem Bereich unterwegs sind, überhaupt nicht.
Ich möchte mich insgesamt bei der Volksanwaltschaft, bei den drei Volksanwälten für Ihre Arbeit bedanken. In dem Jahr verantworten Sie ja noch die Hälfte, denn es ist das neue Team ja erst mit 1. Juli 2019 eingesetzt worden, mittlerweile das ganze Jahr. Zu den Punkten Krisenpflegeeltern und Fremdunterbringung in den Krisenzentren wird meine Kollegin Ursula Berner noch sprechen. Vielen Dank.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. Bitte.
Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrte Landtagspräsidenten! Sehr geehrter Herr Lieblings-Landtagspräsident! Werte Damen und Herren! Werte Volksanwälte!
Es wird Sie nicht wundern, dass wir auch von der Volkspartei mit großer Aufmerksamkeit und Hochachtung den Bericht durchgearbeitet haben. Ich möchte mich auch im Namen meiner Fraktion bei Ihnen und auch bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit bedanken. Sie sind ein wertvoller Input-Bringer, und wenn die Stadt Wien Ihre Ratschläge sozusagen ernst nimmt, dann wird die Stadt noch besser als zuvor.
Ich möchte gerne auf das Thema eingehen, über das ich immer spreche, ein sehr sensibles Thema, ein Tabuthema in unserer Gesellschaft, und deswegen ist es für mich umso wichtiger, dass wir, zumindest wenn es um den Volksanwaltschaftsbericht geht, auch immer ganz offen und ganz nüchtern darüber diskutieren, und zwar ist es das Thema Fremdunterbringung von Kindern.
Wir haben leider die Situation - Frau Emmerling hat das ja auch gesagt -, dass wir eine sehr hohe Zahl bei der Abnahme von Kindern haben. Wir haben die Situation - das ist auch das, was die Volksanwaltschaft kritisiert -, dass es, obwohl es österreichweit sinkt, in Wien immer noch sehr hoch ist. Wir haben die Situation bei den Fremdunterbringungen dadurch, dass es ein Tabuthema ist, dass nicht offen darüber gesprochen wird. Und dabei ist der Austausch mit den Betroffenen, mit den Menschen, die in diesem Metier arbeiten, ganz, ganz wichtig, denn man muss immer wieder evaluieren, man muss das Thema der Fremdunterbringung auch immer wieder weiterentwickeln. Es geht nämlich um die Menschen, denen wirklich Schlimmes widerfahren ist, die Schutz brauchen, die eine sichere Zukunft brauchen. Es geht einfach um Kinder, die unsere Hilfe und Unterstützung brauchen.
Und Hand in Hand mit der Fremdabnahme muss man natürlich auch über Elternarbeit sprechen, müssen wir auch über die Situation der Krisenpflegemütter und der Krisenpflegeeltern sprechen. Wir müssen über Familienarbeit sprechen und wir müssen auch über Pflegeeltern sprechen. Wir brauchen sozusagen einen Blick über das Gesamte, einen Blick für das Ganze, einen Blick für Qualität und auf die Qualität. Und wir brauchen auch einen geduldigen und verständnisvollen Blick und besonders einen liebevollen Blick auf die Kinder. Wir dürfen sie in dieser Situation nicht aus den Augen verlieren.
Ich habe mir das eben durchgelesen und dass die Fremdunterbringungen sehr hoch sind. Ich habe mir das auch durchgelesen, dass die Volksanwaltschaft sehr darauf pocht, dass man ambulante familienunterstützende Maßnahmen braucht, ein Mehr an ambulanten Maßnahmen braucht. Und gestern in der Fragestunde hat Herr StR Wiederkehr ein Bekenntnis zur Ursprungsfamilie gemacht und auch ein Bekenntnis zur Elternarbeit und hat sie auch immer wieder betont. Das ist sehr wichtig, denn das bringt mich zum nächsten Thema, nämlich was wir heute auch schon gehört haben, zur Personalsituation in den WGs. Denn dadurch, dass es viel zu wenig Personal gibt und die WGs zu voll sind, funktioniert eines nicht mehr, und das ist die intensive Elternarbeit. Diese Elternarbeit, dazu sind wir verpflichtet und das zeigt auch der Volksanwaltschaftsbericht ganz klar auf. Und ich möchte zitieren, es steht nämlich: „Nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gewährleistet Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht der Eltern, dass nach einer Fremdunterbringung ausreichende und geeignete Maßnahmen für eine Wiederzusammenführung der Familie ergriffen werden können. Das heißt, wir sind als Stadt dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass das passieren kann. Dafür braucht es aber auch eine gute Elternzusammenarbeit, Familienarbeit, damit wir nämlich eines nicht verlieren: Den Blick für die Sicherheit der Kinder. Ist es so, dass die Experten und die Profis der Meinung sind, dass das Kind sicher und gut wieder in die Familie eingeführt werden kann, ist es unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das behutsam passiert. Das sieht man auch und das zeigt auf, was für ein dringender Bedarf und Handlungsbedarf hier bei StR Wiederkehr liegt.
Ich habe mir auch heuer wieder den Rechenschaftsbericht der Stadt Wien durchgelesen und vielleicht kann sich der eine oder andere daran erinnern: Das letzte Jahr war es ja so, dass eigentlich der Rechenschaftsbericht eine Kopie von dem vor zwei Jahren war, also man hat einfach das Gleiche wieder geschrieben. Man hat sich auf die gleiche Art und Weise gerechtfertigt. Man hat zwei Mal hintereinander oder zwei Jahre hintereinander Sachen geschrieben wie: Ja, man muss den Blick nach Deutschland legen und man muss sich in Wirklichkeit dort umsehen, und der Bundesländervergleich, den die Volksanwaltschaft sieht, ist nicht zulässig, und so weiter. Ich hab‘ das damals schon sehr kritisiert und hab‘ gesagt: Das kann man nicht machen. Wenn man die Volksanwaltschaft ernst nimmt, wenn man die Arbeit ernst nimmt, dann muss man sich als Stadt zumindest die Arbeit machen, verschiedene Antworten zu geben und ich hab‘ das eben auch heuer gemacht. Wer jetzt errät, was im Rechenschaftsbericht das dritte Mal in Folge drinnensteht, den lade ich auf einen Kaffee ein. Es ist nämlich genau das Gleiche wieder. Es steht auf Seite 12 Folgendes zu lesen, Abs. 2: „Der Blick nach Deutschland zeigt“ - und das Gleiche wie voriges Jahr und vor zwei Jahren. Und bei Abs. 3 steht wieder: „Ein Vergleich
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