Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 52
den Sozialpartnern, und wie Sie wissen, ist die Arbeitgeberseite der Sozialpartnerschaft ressortmäßig klar zugeordnet. Ich gehe davon aus, dass es Gespräche gibt zwischen den Sozialpartnern, aber ich halte nichts davon, wenn wir uns dann da quer auch noch einmischen in solche Gespräche. Prämien sind sicher ein Teil, aber wir haben jetzt gerade eine grundlegende Änderung im Dienstrecht der Stadt gehabt, auch in Hinblick auf die Optierung. Ich glaube, es geht darum, da eine gescheite Balance zu finden. Aber wie gesagt, ich halte nichts davon, das hier auf diesem Podium zu machen oder in meiner Funktion zu machen, sondern da gehören die Gespräche und Verhandlungen dort hin, wo sie hingehören, auf die sozialpartnerschaftliche Ebene.
Präsident Ernst Woller: Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.
Die 3. Anfrage (FSP-89046-2021-KFP/LM) wurde von Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (In einem aktuellen Bericht übt der Stadtrechnungshof heftige Kritik an der MA 40 betreffend Auszahlungen der Hilfen in besonderen Lebenslagen. Bei einem Drittel der stichprobenartig überprüften Vergaben fehlte laut Stadtrechnungshof die sachliche Begründung in Bezug auf die Förderungswürdigkeit, somit wurde Sozialhilfe ohne ausreichende Kontrollen an Personen überwiesen. Im Bericht wurde zudem festgehalten, dass Förderungszusagen abhängig von der bearbeitenden Stelle unterschiedlich ausgestaltet waren, die Förderungsentscheidungen nicht immer begründet wurden bzw. hinsichtlich ihrer Aussagekraft zum Teil große Unterschiede aufwiesen. Welche Konsequenzen werden Sie aus dem aktuellen gegenständlichen Stadtrechnungshofbericht ziehen?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter!
Großer Themenwechsel, wir wechseln in den Sozialbereich, in den Bereich der Sozialhilfe, und Sie haben mir die Frage gestellt im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht über die MA 40 zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen. Da hat der Stadtrechnungshof den Zeitraum 17 bis 19 geprüft. Wir haben eigentlich schon ausführliche Diskussion darüber geführt, aber gerne noch einmal. Ich denke, bevor ich sozusagen in die Details hineingehe im Sinne auch Ihrer Frage, glaube ich, ist es schon noch einmal wichtig, diese Hilfen in den besonderen Lebenslagen in ihrer Bedeutung, auch in ihrer quantitativen Bedeutung richtig einzuordnen.
Wir haben bei ungefähr 650 Millionen EUR Sozialhilfeleistungen einen Betrag von 7 bis 8 Millionen, also ein bissel mehr als 1 Prozent der Sozialhilfeleistungen im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen. Die einmaligen Aushilfen betragen im Jahr 7 bis 8 Millionen EUR und haben einen ganz klaren Zweck. Sie sind nicht die Regelleistung und sind nicht die Leistung, die einem Kontinuum folgen ganz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die wir hier im Haus beschlossen haben, sondern es ist ein zusätzliches Instrument vor allem für unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Sozialzentren, sehr individuelle Notlagen und spontane Hilfen leisten zu können. Wir beseitigen im Jahr damit spontane Notlagen von ungefähr 5.500 Personen mit durchschnittlich 1.200 EUR pro Person.
Was tun wir da eigentlich? Wozu sind diese Hilfen in besonderen Lebenslagen zweckgewidmet? Sie sind zweckgewidmet zum Beispiel, und das ist das wichtigste Kapitel überhaupt, um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern. Sie wissen, dass die Zahl der Delogierungen immer etwas ist, was uns große Sorgen bereitet. Wir wissen, dass es manche Menschen gibt, die es einfach nicht schaffen, den Rhythmus des Zahlens ihrer Miete aus den unterschiedlichsten Gründen in ihren Lebensplan zu bekommen. Daher ist natürlich Wohnungsverlust ein schwieriges Thema, vor allem dann, wenn es auch noch Kinder in der Familie gibt. Wenn es nur mehr eine einzige Möglichkeit gibt, eine Delogierung zu verhindern, und das betrifft natürlich vor allem die Wohnungen im Privatwohnungsbereich, nämlich dass sofort Geld auf den Tisch gelegt werden muss, sonst findet am nächsten Tag die Delogierung statt, dann sind die Hilfen in besonderen Lebenslagen eines der Instrumente, die genau diese Möglichkeit schaffen soll und auch schaffen muss. Ich stehe auch dazu, dass es diese Möglichkeit gibt.
Das Gleiche gilt beim Thema Energiekosten, wo wir wahrscheinlich alle miteinander nicht wollen, dass in Wohnungen, wo kleine Kinder wohnen, im Winter das warme Wasser oder die Heizung abgedreht wird. Gelegentlich geht es auch um die Übernahme von Kautionen für Möbel in minimaler Grundausstattung, außerordentliche Gesundheitskosten oder Hilfsmittel und Ähnliches. Ich denke, dass gerade in der Krise, wo wir wissen, dass es ja nicht nur eine Gesundheitskrise ist, sondern eine Herausforderung für das Gesundheitssystem und auch eine soziale Krise ist, wo wir steigende Arbeitslosigkeit sehen, Kurzarbeit sehen, Stundungen zu steigenden Mietrückständen sehen, wo wir sehen, dass Kurzarbeit auch zu geringeren Einnahmen führt, die Menschen in existentielle Schwierigkeiten führen, dann, glaube ich, sollten wir schon auch stolz drauf sein, dass unser soziales System so ein Instrument überhaupt hat, wo es möglich ist, spontan schnell rasch zu helfen. Wir sehen das in der Wohnungssicherung, zum Beispiel eine Verdoppelung der Zahl von Hilfesuchenden zwischen Juli 20 und Februar 21, mehr als eine Verdoppelung der Fälle nur alleine bei der Fragestellung der Wohnungssicherung. Wir sehen eine Verdoppelung, fast eine Verdoppelung im Bereich der Energieunterstützung. Wir brauchen Unterstützungen für den Abschluss von Ratenvereinbarungen und Ähnliches.
Also, wie gesagt, die Stärke der Hilfe in besonderen Lebenslagen ist es, auf akute Notsituationen rasch und ohne Zeitverlust reagieren zu können. Das ist die Stärke. Der Rechnungshof, wie gesagt, hat sich dieses Instrument in 2017 bis 19 angesehen. Er hat entgegen Ihrer Fragestellung nicht gesagt, dass das Hauptproblem die fehlende Kontrolle ist, so wie Sie es behaupten in der Fragestellung, sondern das Hauptproblem ist die unterschiedliche Dokumentation und nicht die fehlende, son
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