Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 52
dern die unterschiedliche Dokumentation. Der Rechnungshof hat zu Recht urgiert, dass die Dokumentation in unseren unterschiedlichen Sozialzentren gleich sein soll und jetzt muss man das auch richtig einordnen. 14.000 Anträge haben wir an 5 Standorten, das heißt, jede Sozialarbeiterin/jeder Sozialarbeiter hat rund 200 Anträge im Jahr. Wenn wir es durchrechnen, heißt das, jeder Sozialarbeiter hat im Schnitt am Tag ein bissel mehr als einen Antrag. Und da hat der Rechnungshof kritisiert, dass die Dokumentation dann über die Abwicklung dieser Hilfen nicht nach gleichen Standards stattfindet, hat auch Stichproben gemacht und die Rechtmäßigkeit geprüft. Das wissen Sie auch, das steht im Bericht ja drinnen. An der Rechtmäßigkeit hat es keine große Kritik gegeben, aber, wie gesagt, die Dokumentation ist zu vereinheitlichen. Das war natürlich notwendig und da hat der Rechnungshof auch zu Recht darauf gepocht. Das ist ja wohl auch selbstverständlich, dass wir diese Empfehlung des Rechnungshofes sehr ernst nehmen und umsetzen. Wir haben schon während des Prüfungszeitraumes wesentliche Verbesserungen eingeleitet. Wir haben im Juni 2020 ein neues Standortkonzept umgesetzt, wo wir stärker Zielgruppenzentren im Bereich der Magistratsabteilung 40 aufbauen, zum Beispiel ein klares Zentrum für die Themenfelder Wohnungssicherung und Energieunterstützung. Also wir bündeln die wesentlichen Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen an einem Standort. Das führt automatisch dazu, dass wir dort dann eine standardisiertere Dokumentation bekommen zwischen den Mitarbeitern an einem Standort.
Wir haben auch die Fachstelle für Wohnungssichern der Volkshilfe in eine gemeinsame Wohnungssicherungsstelle der MA 40 gezogen. Auch hier wird es also auch eine Standardisierung der Dokumentation im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofes geben. Wir haben auch ein EDV-Tool dafür eingesetzt und entwickelt und entwickeln das auch noch weiter und haben auch die Qualitätsstandards für die Hilfe in besonderen Lebenslagen weiterentwickelt. Es muss gut dokumentiert sein, darüber brauchen wir gar nicht reden. Auch wenn es nur 1 Prozent unserer Sozialhilfeleistungen ist, ist es trotzdem Geld des Steuerzahlers und da bin ich schon vollkommen einverstanden mit der Kritik des Rechnungshofes. Da brauchen wir nicht darüber diskutieren, dass die Dokumentation, auch wenn es für unsere Mitarbeiter im Alltag mühsam ist, ordentlich stattfinden muss.
Aber ich möchte auch noch einmal ein klares Bekenntnis zu dem Instrument abgeben, wenn Sie mir die Frage schon stellen: Die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine der wichtigen Qualitätsinstrumente unseres sozialen Sicherheitssystems in der Stadt. Danke.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Seidl, ich erteile ihm das Wort.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Ja, danke, Herr Landesrat, für die ebenfalls sehr ausführliche Beantwortung. Es freut mich, zu hören, wenn Empfehlungen des Rechnungshofes, egal, ob des Stadtrechnungshofes oder des Bundesrechnungshofes, in Wien umgesetzt werden. Es würde mich noch mehr freuen, wenn Bundesgesetze genauso umgesetzt würden und Sie wissen, worauf ich jetzt kommen werde. Es gibt seit 2019 ein Bundesgesetz, das eben in Wien nicht umgesetzt wird. Unter anderem gibt‘s da einen Punkt drinnen, das sogenannte Schonvermögen. Sie wissen, was das ist. Da gibt es im Bundesgesetz eine andere Regelung als im aktuellen Wiener Landesgesetz. Und deshalb meine Frage: Wann wird das derzeit schlechtere Wiener Landesgesetz in Bezug auf Schonvermögen angeglichen auf das aktuell geltende Bundesgesetz, das eigentlich seit 1.1.2020 auch in Wien umgesetzt sein müsste?
Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich muss aber ein bissel politisch darauf antworten. Ich finde es immer faszinierend, wie es die Freiheitlichen schaffen, permanent das Sozialsystem schlechtzureden und dann stellen sie sich her und verlangen noch einmal Sozialhilfe.
Aber wir werden Sie daran erinnern, weil es wird einen entsprechenden Gesetzesvorschlag geben, den wir noch im 1. Quartal einbringen werden, und dann gehe ich davon aus, dass sie mit großer Freude diesem Vorschlag zustimmen werden.
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Prack, ich erteile ihm das Wort.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Stadtrat!!
Besondere Lebenslagen, das trifft wohl selten so zu wie mitten in der Pandemie. Gibt es von Ihrer Seite Planungen, die Anspruchsvoraussetzungen für die Hilfe in besonderen Lebenslagen zumindest befristet zu verbreitern, um den verstärkten Bedarf für individuelle Unterstützungsleistungen zielgenau abdecken zu können?
Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Es gibt in dem Bereich auch einige Entwicklungen auf Bundesebene, die wir mit großer Freude zur Kenntnis nehmen, wo ja der Bund gerade zeigt, dass er Schritt für Schritt abweicht von den Grundideen des Bundessozialhilfegesetzes. Und gerade die Hilfen in besonderen Lebenslagen öffnen ja, um die strengen und starren Spielregeln des Bundesgesetzes aufzumachen. Wir werden diese Entwicklung natürlich nicht nur beobachten, sondern wir werden sie auch nachvollziehbar machen. Und gar keine Frage, die MitarbeiterInnen haben die Aufgabe gerade jetzt in der Pandemie in diesen Kernunterstützungsleistungen in der Hilfe in besonderen Lebenslagen, nämlich wenn es um die Miete geht, wenn es um den drohenden Wohnungsverlust geht, wenn es in der kalten Jahreszeit ums Abdrehen von Warmwasser und Heizung geht, besonders rasch und richtig zu reagieren, vor allem dann, wenn es Kinder gibt, und in vielen dieser Familien haben wir kleine Kinder, manchmal auch behinderte Kinder. Also hier erwarte ich mir von den Mitarbeitern ein offensives Arbeiten gegen Armut.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt vom Abg. Gorlitzer, ich erteile ihm das Wort.
Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat!
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