Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 52
der Bundeshauptstadt Wien vier, des Grünen Klubs im Rathaus zwei Anfragen, des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine schriftliche Anfrage eingelangt sind.
Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus ein und des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisungen erfolgten wie beantragt.
Die Abgeordneten Stürzenbecher, Kaske, Weninger, Reindl und Ornig haben am 29. Jänner 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 sowie des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien im Zusammenhang mit der Covid-19-Ausnahmesituation - 3. Covid-19-Abgabenänderungsgesetz - eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen.
Die Abgeordneten Abrahamczik, Holzmann, Pipal-Leixner, Ornig, Kickert, Arsenovic, Matiasek, Guggenbichler, Olischar und Mantl haben am 29. Jänner 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes, LGBl. für Wien 4/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. 42/2020 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen.
Die Abgeordneten Deutsch, Aichinger, Florianschütz, Mörk, Ngosso, Gara haben am 19. Februar 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987, Wiener KAG, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen.
Die Abgeordneten Stürzenbecher, Kaske, Weninger, Reindl und Ornig haben am 25. Februar 2021 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Abänderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 durch die Verlängerung des Auslaufens der Dauerschanigärten um ein Jahr eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen.
Postnummer 8 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2019.
Ich darf noch einmal in unserer Mitte recht herzlich den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits begrüßen. - Herzlich willkommen im Wiener Landtag. (Allgemeiner Beifall.)
Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits! Ich bitte um Behandlung, Diskussion und Zustimmung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet, ich erteile es ihm.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Wiener Verwaltungsgerichtes Dr. Kolonovits! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!
Wir verhandeln wieder einmal den Tätigkeitsbericht unseres Verwaltungsgerichtes und einleitend ist es, glaube ich, wieder wichtig, auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit und in dem rechtsstaatlichen Gefüge einmalige Stellung unseres Gerichtes hinzuweisen. Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich wieder einmal festhalte, dass unsere gesamte Verwaltung, die von der Stadtregierung beziehungsweise vom Bürgermeister verantwortet wird, im Anlassfall vom Verwaltungsgericht überprüft wird. Wir wissen auch, dass der Start dieses Verwaltungsgerichtes keine einfacher war, zumindest bei uns in Wien nicht. Dieses Gericht wurde legistisch und auch materiell im Stich gelassen. Es ist dann in weiterer Folge durchaus gelungen - das ist anzuerkennen -, in Wirklichkeit mit Unterstützung aller Fraktionen hier legistisch entgegenzukommen, und schön langsam, schön langsam ist auch die materielle Ausstattung verbessert worden. Allein bei der Wichtigkeit dieses Themas überrascht einen dann doch, dass eine Fraktion, zumindestens nach meiner Information, es nicht der Rede wert findet, hier dazu zu reden - das lässt auch tief blicken und da kann man sich dann auch seinen eigenen Teil dazu denken.
Soll so sein, gehen wir zum wichtigen, nämlich zum eigentlichen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019. Tatsache ist, dass diese Corona-Krise auch uns bei der Behandlung dieses Tätigkeitsberichtes betrifft, der erst etwas verspätet behandelt werden kann, weil diese Corona-Krise auch das Verwaltungsgericht getroffen hat und nicht spurlos daran vorbeigegangen ist. Wir können es auch nachlesen, in der sonstigen Arbeit ist das natürlich auch für ein Gericht eine große Herausforderung.
Erfreulich ist im Bericht, dass eine leichte Tendenz nach oben erkennbar ist, was die Mittelausstattung betrifft. Es wird gleich im Vorwort auf das Personalpaket des Herrn Landeshauptmanns hingewiesen, das seine ersten positiven Auswirkungen zeigt, und auch die legistische Möglichkeit, dass dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes nun die Ausschreibungen für die Nachbesetzung der offenen Richterdienstposten möglich sind, ist, glaube ich, auch eine gute Entwicklung unserer legistischen Vorgaben.
Man kann aber wohl auch erkennen, dass es gerade im Personalstand noch große Probleme gibt, dass wir hier noch nicht dort sind, wo wir eigentlich hin sollen. Das Problem, so wie ich es verstanden habe, bei den neu geschaffenen Richterposten ist auch, dass diese Dienstposten im Überstand geführt werden und nicht tatsächliche fixe Dienstplanposten sind, und dass das halt immer eine Gefahr ist, ob das dann nachbesetzt werden kann, wenn dieser Überstand wegfällt. Also auch hier ist die Verwaltung beziehungsweise die Stadt Wien dazu aufgerufen, dem Verwaltungsgericht die entsprechenden fixen Dienstplanposten zuzugestehen. Man kann dem Bericht auch entnehmen, dass sich die Zahl der Rechtspfleger zur Arbeitsleistung in Wirklichkeit verringert hat und dass immer noch eine sehr hohe Arbeitsbelastung zugegen
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