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Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 52

 

ist. Auch hier gibt es vielleicht Verbesserung, im letzten Absatz dieses Punktes wird festgehalten, dass es auch dazu eine Zusage gibt, dass man da eine Erleichterung bekommen kann. Wir wollen das hoffen. Das Verwaltungspersonal ist natürlich gerade auch in der Covid-Krise an seine Grenzen gestoßen, auch das kann man ablesen aus diesem Bericht. Ja, wir hoffen alle, dass uns diese Krise auch irgendwann einmal wieder verlässt.

 

Erfreulich ist, dass man bei der Raumorganisation nachlesen kann, dass die räumliche Situation jetzt ungefähr oder schön langsam dort hinkommt, wo es hinkommen soll, dass es im Berichtszeitpunkt sechs zusätzliche Verhandlungssäle gegeben hat, dass die Trennung der Büroräumlichkeiten und des öffentlichen Bereiches schön langsam Gestalt annimmt.

 

Der Herr Stadtrat sitzt mit dem Rücken zu mir, ich hoffe, das ist keine Geringschätzung des Verwaltungsgerichtes? - Er bekommt es gar nicht mit, soll so sein.

 

Eine Sache, die, glaube ich, uns als Landtag auch beschäftigen soll und die eigentlich eine ganz einfache Sache ist, ist der elektronische Rechtsverkehr, also ein Teilaspekt davon. Zumindest die Anwälte, die ja sehr oft im Rechtsmittelverfahren auch vor dem Verwaltungsgericht für die Parteien einschreiten, sind es gewohnt und machen ihren Rechtsverkehr mit den anderen Gerichten elektronisch, das sollte auch bei unserem Gericht möglich sein. Sind hier gesetzliche Maßnahmen notwendig, liegt es an uns, dass man das umsetzt. Ich glaube, das kostet die Stadt Wien wenig bis gar nichts und würde für das Verwaltungsgericht eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellen, eine solche Lösung würde auch dem Anwaltsverkehr an und für sich und selbstverständlich dem 21. Jahrhundert geschuldet sein.

 

Betreffend die Geschäftsgänge wurde ein bisschen was abgearbeitet, Gott sei Dank, wir wollen hoffen, dass sich diese Tendenz weiter fortentwickelt. Ein Wort vielleicht noch zur Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2019. Jetzt haben wir jeweils die Stellungnahmen der beiden Beteiligten, des Verwaltungsgerichts einerseits und der Wiener Landesregierung andererseits. Da richtet man sich dann über Papier diverse Sachen aus, das ist grundsätzlich in Ordnung und auch gut so. Aus meiner persönlichen Sicht - ich weiß nicht, ob es wirklich ganz so sinnvoll ist - wäre es wohl eher sinnvoll, wenn das zuständige Landesregierungsmitglied die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung vielleicht auch mündlich vorträgt und darauf repliziert werden kann, beide haben Rederecht, und zwar unbeschränktes. Ich bin also schon neugierig, was uns der Herr Berichterstatter dann dazu erzählen wird.

 

Ein Hinweis noch zum Bericht. Hier sind auch die Gesamtausgaben beziehungsweise die Personalausgaben ausgewiesen. Erfreulich ist, dass hier eine Steigerung vorgenommen wurde, eigentlich selbstverständlich. Ich darf auch ein bisschen mit Stolz festhalten, dass auf Seite 3 festgehalten wird, dass die budgetäre Gebarung nunmehr in einem eigenen Ansatz dargestellt wird, seit dem Finanzjahr 2020. Ich habe das gefühlte 100 Mal bei meinen Reden verlangt und jetzt gibt es das seit dem Jahr 2020. Es trägt tatsächlich bei zu gewisser Transparenz und zur Nachvollziehbarkeit der Mittelausstattung unseres Gerichtes.

 

Am Ende meines Beitrages darf ich noch einmal meine persönliche Wertschätzung und auch die Wertschätzung meiner Fraktion für die Arbeit des Verwaltungsgerichtes, und insbesondere für Sie, Herr Präsident, ausdrücken. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg für unseren Rechtsstaat. Ausgesprochen wichtige Arbeit. - Herzlichen Dank.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gelangt Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm.

 

11.56.27

Abg. David Ellensohn (GRÜNE)|: Herr Präsident und Herr Präsident!

 

Ich möchte den Herrn Präsidenten des Verwaltungsgerichtes begrüßen und mich bedanken für den Tätigkeitsbericht 2019, der, wie der Vorredner auch gesagt hat, Corona-bedingt etwas später eingetroffen ist. Es wäre interessant, dann auch zu erfahren - am Ende werde ich die Frage stellen -, ob Sie vielleicht - ich weiß schon, Bericht ist Bericht und nicht Gegenwart und Zukunft - darauf eingehen, wie sich denn das Ganze rund um das Verwaltungsgericht im Pandemiejahr 2020 entwickelt hat.

 

Das Erfreuliche ist, dass tatsächlich offensichtlich greift, was wir Ende 2018 hier beschlossen haben, nämlich den Ausbau an Personal. In ein paar trockenen Zahlen, die gleich eingangs aus dem Tätigkeitsbericht ersichtlich sind: 16.600 neue Fälle und zum ersten Mal, seit es das Verwaltungsgericht gibt, 17.370 erledigt. Zum ersten Mal sind es am Ende des Jahres weniger Fälle. Das war ja die Idee davon, dass alle immer rechtzeitig schnell zu ihrem Recht kommen. Das ist bei vielen Institutionen schwierig, weil das Personal fehlt, hier hat die Personalaufstockung dazu geführt, dass es Ende 2019 noch 8.613 offene Verfahren gegeben hat. Das dauert natürlich eine Weile, wenn man 800 jedes Jahr zum Abbauen schaffen würde, würde man knapp über 10 Jahre brauchen, bis wir an offenen Verfahren Nullstand haben. Ob das realistisch ist, weiß ich nicht.

 

Ich glaube, dass wir hier natürlich mit den Regeln und Gesetzen, die wir hier beschließen, auch Arbeit machen, das wäre auf Seite 19 und 25 genauer ersichtlich. Bei vielen Bereichen sind die Verwaltungsstrafverfahren jetzt weniger, bei manchen ist es mehr geworden. Beim Glücksspiel ist es im Jahr 2019 von knapp 700 auf über 800 Verfahren angewachsen. Das hat ganz offensichtlich mit dem Wettgesetz zu tun - das sieht man dann auf Seite 25: Wiener Wettgesetz macht fast die Hälfte vom gesamten Glücksspiel aus, nämlich 403 von 820 Verfahren. Da kann ich dann sagen, oh, da haben ich und andere hier noch zusätzliche Arbeit verursacht, die notwendig ist und auch gemacht werden muss.

 

Interessant zum Lesen ist auch die kleine Auseinandersetzung zwischen Landesregierung und Verwaltungsgericht, was Zurückweisungen betrifft. Manche Verfahren werden schnell eingestellt, manche werden zurückgezogen. Dann gibt es auch diese Zurückweisungen, wo offensichtlich auf der einen Seite der Eindruck gilt, das kann ja nicht viel Arbeit sein und deswegen

 

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