Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 91 von 93
Es wird daran liegen, was und wann in die Transparenzdatenbank eingemeldet wird. Es wird daran liegen, welche Qualität die Förderberichte haben. Und es wird daran liegen, welchen Detailgrad die Förderrichtlinien haben.
Darauf werden wir als konstruktive Oppositionspartei in den nächsten Monaten und Jahren sehr, sehr genau schauen, im Sinne der Wienerinnen und Wiener und im Sinne der österreichischen Steuerzahler. Vielen Dank.
Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Novak. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Barbara Novak, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich kann mich auch relativ kurz fassen, insbesondere weil Kollegin Emmerling schon auf sehr viele inhaltliche Punkte eingegangen ist, die dieses Fördertransparenzgesetz beinhaltet. Ich möchte vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass es ein erster, ich finde, schon großer und guter Schritt in die richtige Richtung ist, um zukünftig einen guten Kompass durch die Wiener Förderlandschaft und Förderpolitik zu haben, ein Kompass, der Richtung gibt, der Transparenz gibt, der Nachvollziehbarkeit bringt und damit auch so etwas wie eine Nichtabstreitbarkeit, die gerade in diesem Bereich ganz besonders wichtig ist.
Es sind sehr viele weitere demokratische Elemente im Gesetz beinhaltet, insbesondere betreffend die Beschlussfassungsdebatte und Beschlussfassung der Förderrichtlinien, die auch damit zukünftig einem demokratischen Prozess des Zustandekommens unterliegen.
Ja, es ist richtig, es sind manche Dinge sicher noch in einem weiteren Schritt in einer Novelle dann auch anzusehen, insbesondere auch die Beschlussfassung von Förderrichtlinien des Magistrats, Handbücher über den Umgang der Erstellung und anderer Prozesse. Das werden wir uns auch noch ansehen, so wie wir uns auch im Detail noch die Frage der Bezirksimplementierung in das Fördertransparenzgesetz ansehen werden.
Wir wollten aber unbedingt jetzt schon einen Schritt setzen, auch um in den Vorbereitungen der nächsten Budgetjahre keine Zeit zu verlieren, und ich denke, dementsprechend ist das auch gut und richtig so.
Es gibt allerdings auch ein paar Punkte, die absichtlich so formuliert sind, auch wenn sie jetzt in der Debatte und auch mit Abänderungsanträgen anders vorgeschlagen werden. Wir haben zum Beispiel die Frage, ob abgelehnte Ansuchen auch in einer Form transparent dargestellt werden sollen. Vor allem aus Schutz der Einreicherinnern und Einreicher - ich denke da zum Beispiel an private Kindergärten, die um Förderungen ansuchen, die weder budgetär, wirtschaftlich noch pädagogisch ansatzweise den Richtlinien entsprechen und demnach gar nicht weiterverfolgt werden und damit auch eine Ablehnung erfahren. Diese zu veröffentlichen, glaube ich, würde niemandem Gutes tun, insbesondere nicht den Einrichtungen selber. Vielleicht auch im Bereich der Wirtschaftsförderung denke ich, dass es auch zum Schutz vieler Unternehmerinnen und Unternehmer besser ist, wenn man das nicht transparent macht.
Wichtig ist mir aber, dass überall dort, wo Fördergelder beschlossen werden, wo Förderungen gegeben werden, die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz gegeben sind, sowohl im Zustandekommen als auch dann in der Darstellung des Umfangs.
Ja, beim Informationsfreiheitsgesetz ziehen wir grundsätzlich auch an einem engen und gemeinsamen Strang, insbesondere, was den Antrag heute betrifft, dass auch die Länder und Gemeinden und die Körperschaften in die Erstellung des Gesetzes und in den Wortlaut einzubeziehen sind, denn meistens liegt ja der Hund im Detail. Und da kann man in der Frage der Ausführung und was es denn wirklich bedeutet, so ein Gesetz auch zu vollziehen, denke ich, schon einiges an Kompetenz einbringen. Ich glaube, da ist noch Luft nach oben, was die Kooperation und die Zusammenarbeit betrifft.
In Summe ist es also ein wichtiger erster Schritt. Abschließend ist es mir noch ein Anliegen, und das ist mir ein sehr persönliches Anliegen und damit repliziere ich auf die Wortmeldung von Kollegen Kowarik gestern: Ja, ich bin auch der Meinung, dass Akten ordentlich, umfassend und nachvollziehbar für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur Verfügung zu stehen haben. Es ist eine Frage des Respekts und der Wertschätzung gegenüber den Abgeordneten und Gemeinderäten, und ich denke, dass man mit dem Fördertransparenzgesetz vielleicht einen neuen Anstoß geben kann, flächendeckend auch mehr Qualität in unsere Aktenlandschaft zu bekommen. Ich unterstütze das durchaus und schaue einmal, ob uns dabei noch ein Schritt nach vorne gelingt. Herzlichen Dank, und ich bitte um Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Auf Grund der fortgeschrittenen Tageszeit auch sehr kurz, Kollege Ellensohn hat im Wesentlichen schon alles zum Thema gesagt. Ein wichtiger Punkt bei Fördertransparenz ist aus meiner Sicht aber auch, dass man Transparenz über die angewandten Förderrichtlinien herstellt. Diesbezüglich möchte ich auf ein Thema eingehen, zu dem ich dann auch noch einen Beschlussantrag einbringe.
Uns liegt ein Fall vor, wo offensichtlich einzelne gemeinnützige Wohnbauvereinigungen als Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags in einer geförderten Wohnung eine Bürgschaft über die Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen, verlangen. Konkret liegt mir ein Fall vor, in dem eine Bürgschaft sogar von potenziellen Mieterinnen einer Smart-Wohnung verlangt wurde. Das steht doch im krassen Widerspruch zur Intention des geförderten Wohnbaus, einen möglichst hürdenfreien Zugang zu leistbarem und qualitätsvollem Wohnraum in Wien für alle sicherzustellen. Es ist ein wesentlicher Aspekt von sozialem Wohnbau, dass der Zugang nicht auf Personen beschränkt sein darf, die über ein Netzwerk verfügen, das sich zum Beispiel Bürgschaften leisten kann.
Um das klarzustellen: Viele, wahrscheinlich die meisten gemeinnützigen Bauvereinigungen verlangen selbst
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