Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 92 von 93
verständlich keine Bürgschaften für den Abschluss eines Mietvertrags, offenbar muss aber das für alle geförderten Wohnbauten und insbesondere für den Smart-Wohnungsbereich bereits in der Förderzusicherung klargestellt werden.
Ich habe diesen Umstand auch umgehend an das Büro der zuständigen Vizelandeshauptfrau weitergeleitet und uns wurde versichert, dass man beabsichtigt, die Förderrichtlinien dahin gehend anzupassen. Dafür möchte ich mich auch sehr bedanken. Es sind aber die Förderrichtlinien nur insofern angepasst worden, als in Zukunft für Smart-Wohnungen keine Bürgschaften beim Mietvertragsabschluss verlangt werden dürfen. Das heißt, bei zukünftigen Förderungen wird das jetzt klargestellt. Das gilt aber nicht für alle geförderten Wohnungen, sondern nur für den Smart-Wohnungsbereich, und das ist mir sozusagen immer noch unverständlich, warum man nicht für alle geförderten Wohnungen sicherstellen kann, dass diese Bürgschaften nicht verlangt werden dürfen.
Wenn Sie den Beschlusstext meines Antrags noch einmal lesen, will der das ja für alle geförderten Wohnungen sicherstellen. Deshalb halte ich den Antrag zu diesem Thema aufrecht. Mir ist wichtig, festzuhalten, das mag bisher rechtlich zulässig gewesen sein, dass ein gemeinnütziger Wohnbauträger bei der Vergabe von solchen Wohnungen, die durch die öffentliche Hand gefördert wurden, eine Bürgschaft verlangt, trotzdem würde ich mir erwarten, dass die betroffen Wohnbaugesellschaften, in diesem Fall die Familienwohnbau, um das auch zu erwähnen, also ein eher ÖVP-naher gemeinnütziger Wohnbauträger, der gemeinhin eher der ÖVP zugeordnet wird, das in Zukunft, auch wenn sie Wohnungen erbaut haben, die nach den alten Förderrichtlinien erbaut wurden, unterlassen. Das würde ich mir jedenfalls erwarten. Ich bitte um Zustimmung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich verzichte.
Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich lasse zuerst fünf Abänderungsanträge der FPÖ abstimmen.
Wer für den ersten Abänderungsantrag der FPÖ ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Karte. - Er ist unterstützt von ÖVP und FPÖ und ist damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt.
Der zweite Abänderungsantrag, ebenfalls eingebracht von der FPÖ. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand oder mit der Karte. - Ebenfalls ÖVP, FPÖ und ist nicht ausreichend unterstützt. Damit abgelehnt.
Dritter Abänderungsantrag der FPÖ. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Karte. (Zwischenruf.) - Wie bitte? (Zwischenruf.) Es steht immer derselbe Betreff. Da müsste ich den Antragstext vorlesen. Bei der Einleitung steht immer Abänderungsantrag betreffend Erweiterung der Begriffsbestimmungen. Ja, stimmt. Entschuldigung. Der erste war Erweiterung der Begriffsbestimmungen, der zweite Beschluss der allgemeinen Richtlinie, und jetzt der dritte Antrag betrifft Erweiterung des Förderberichts. - Ist ebenfalls unterstützt von ÖVP und FPÖ und ist damit nicht ausreichend unterstützt.
Wir kommen nun zum vierten Abänderungsantrag betreffend Verhinderung der Einschränkung des Förderberichts. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Ist ebenfalls wieder ÖVP und FPÖ und nicht ausreichend unterstützt.
Und der fünfte Abänderungsantrag betrifft Verpflichtung zur Mitteilung an die Transparenzdatenbank. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Ist unterstützt von ÖVP und FPÖ und damit nicht ausreichend unterstützt und somit nicht beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig beschlossen.
Jetzt kommen wir zu zwei Beschlussanträgen, eingebracht von den GRÜNEN.
Der erste betrifft Informationsfreiheitsgesetz. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Karte. - Ist unterstützt von ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN, damit beschlossen.
Der zweite Beschlussantrag betrifft Bürgschaftsbestellung bei der Vergabe von Smart-Wohnungen, eingebracht von den GRÜNEN. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Ist nur unterstützt von den GRÜNEN und damit abgelehnt.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.
Ich bitte jetzt jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist wieder einstimmig beschlossen.
Postnummer 12 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 und das Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien geändert werden - 4. Covid-19-Abgabenänderungsgesetz. Berichterstatter hierzu ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.
Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zei
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