Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 62
günstig, zu wissen, aber dafür sind Sie ja nicht zuständig: Würde die Sozialdemokratie denn dort dafür sorgen, dass man den Art. 52 Bundesverfassung ändern kann mit einer Zweidrittelmehrheit, weil mein Eindruck ist, wenn man dort hinmarschiert, kommt man dort auch nicht weiter. Das ist wie mit der Abschaffung von vielen anderen Funktionen. Das ist allerdings nicht Ihre Aufgabe. Was man aber machen kann, wenn man nicht der Bundesverfassung widersprechen möchte, ist nach meiner Meinung: Sie können vertragliche Vereinbarungen mit Fördernehmern machen und in Gesellschaftsverträge eingreifen, wo jemand freiwillig sagt: Ich tue mit. So, jetzt sind die Wiener Linien nicht ein fremder Betrieb, der sich dann übernommen fühlt. Man ändert dort den Gesellschaftervertrag, keine Bundesverfassung, und die sagen: Ja, ihr dürft uns gerne fragen. Mir kommt vor, diese juristischen Wege werden nicht einmal besprochen oder sonst was, sondern die Aufgabe war: Stellt mir zusammen, was ich sage, warum es nicht geht, statt umgekehrt.
Gibt es eine Möglichkeit, dem Wunsch unter anderem von Michael Häupl nachzukommen und diesen systemischen Webfehler zu beseitigen, damit man da Fragen stellen kann? Es versteht kein Mensch da draußen, warum ich hier keine Frage stellen soll zu den Wiener Linien. Warum das nicht gehen soll, das versteht genau niemand. Und wenn ich die Antwort von Ihnen verlese, braucht jemand sowieso vorher ein juristisches Studium zum Verstehen. Die Idee muss ja sein, dass draußen die Leute wissen, was wir hier tun. So, ich würde hier gerne Fragen stellen zu den Wiener Linien. Das kann ich nicht, sagt der Bürgermeister. Gibt es eine Lösung? - Sagen Sie: Nein. Sind wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden, um diesen systemischen Webfehler zu beseitigen?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Also ich wollte eigentlich dem Anspruch vom Herrn Landtagspräsidenten Woller folgen und nichts zum aktuellen Anlass sagen. Ich will vielleicht nur einen Satz noch, weil du das jetzt angesprochen hast, erwähnen: Wir alle im Saal wissen, dass die GRÜNEN große Sympathien für Greenpeace haben. Ich bin nur neugierig, was die GRÜNEN sagen würden, wenn andere politische Parteien das Rathaus besetzen und Transparente aufhängen, die vielleicht nicht mit den Interessen der GRÜNEN in Verbindung stehen, weil Greenpeace hat ja kein Monopol auf Aktionismus. Es kann ja sein, dass dann in Folge weitere politische Gruppierungen dasselbe Recht für sich in Anspruch nehmen, und das habe ich einleitend zur heutigen Sitzung als nicht sinnvoll erachtet.
Zur konkreten Frage: Meiner Einschätzung nach sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, auf Basis der bundesrechtlichen Bestimmungen das Interpellationsrecht auszuweiten. Aber ich möchte an der Stelle vielleicht auch noch besonders darauf hinweisen, dass es zusätzlich zum Interpellationsrecht ja auch das Recht auf Kontrolle gibt. So haben ja 33 Mitglieder des Gemeinderates beispielsweise das Recht, einen Akt der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof des Bundes zu verlangen. Weiters haben 13 Mitglieder des Gemeinderates das Recht, eine Prüfung durch den Stadtrechnungshof zu verlangen. Das sind auch ausgegliederte Rechtsträger, die damit umfasst sind.
Warum das bei manchen Betrieben auf Grund des Interpellationsrechtes nicht möglich ist, hängt natürlich auch mit der Marktsituation zusammen, dass sich manche dieser Unternehmungen ja auch im direkten Konkurrenzbereich des freien Marktes bewegen und man sich sehr genau überlegen muss, ob man jetzt die Situation von Unternehmungen, an denen die Stadt Wien unmittelbar beteiligt ist, schwächen will in einer Konkurrenzsituation mit anderen Betrieben. Das umfasst natürlich insbesondere alle jene Unternehmungen, die beispielsweise im Bereich des Verkehrswesens oder des Energiewesens tätig sind. Das ist der Hintergrund.
Aber wie gesagt, wenn es auf Bundesebene hier Änderungen gibt, dann werden wir gern bereit sein, auch darüber zu diskutieren, ob wir das auf Landesebene nachvollziehen. Aber hier habe ich keine Möglichkeit, im Rahmen des Bundesgesetzgebers zu wirken als Landeshauptmann, und wir werden mit großem Interesse die Diskussionen auf Bundesebene verfolgen.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung.
Die 6. Anfrage (FSP-745348-2021-KFP/LM) von Herrn Abg. Seidl an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport wurde zurückgezogen.
Wir kommen daher zur 7. Anfrage (FSP-1122663-2021-KGR/LM), und sie wurde von Herrn Abg. Ellensohn gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Der in der heutigen Landtagssitzung vorliegende Initiativantrag zur Reform von Untersuchungsausschüssen und -kommissionen zeigt einen Weg, wie Zulassungsentscheidungen für einen Einsetzungsantrag transparent und nachvollziehbar gestaltet werden können. Planen Sie, Herr Transparenzstadtrat, auch im Bereich der Landesverwaltung ein Mehr an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bezüglich behördlich eingeholter Gutachten als Grundlage von Entscheidungen?)
Ich erteile ihm das Wort.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter!
Ich freue mich, dass untypischerweise die 7. Frage heute noch zum Zug kommt. Ich weiß nicht, ob wir das schon einmal hatten. Seitdem ich im Gemeinderat bin und im Landtag zumindest nicht. Aber es ist immer wieder schön, über Transparenz auch reden zu können und auch die Anfrage davor ging ja in eine ähnliche Richtung. Es ist gut, wenn wir in dieser Stadt hier, in diesem Landtag auch über Transparenzinitiativen reden, die wir voranbringen und wo ich sehr, sehr stolz darauf bin, was auch in den ersten zehn Monaten schon vorangekommen ist. Da vor allem heute ein herzlicher Dank allen Klubs für die intensive Verhandlung und Diskussion auch zur Untersuchungskommissionsreform. Ich finde es gut, dass das fraktionsübergreifend auch besprochen und beraten wurde und drei konstruktive Kräfte, SPÖ, NEOS
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