Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 62
Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender!
Ich bin jetzt ein wenig überrascht, dass mein Vorredner sich hat streichen lassen, aber es gibt ja eigentlich auch wenig Diskussionsbedarf bei einem so erfreulichen Thema.
Wir haben in der Fortschrittskoalition wieder einmal eine Möglichkeit geschaffen, Unternehmerinnen und Unternehmer, in dem Fall die GastronomInnen und die KaffeehausbetreiberInnen, in Wien massiv zu entlasten, was die Schanigärten betrifft. Wir haben eine Möglichkeit geschaffen, dass Schanigärten erneut, auch bis zum Februar 2022, massiv unterstützt werden, indem sie Erleichterungen beantragen können, und das völlig unbürokratisch. An dieser Stelle auch ein Danke an die diversen MBAs, weil auf sie natürlich viel zusätzlicher Aufwand zukommt.
Ich freue mich natürlich auch, dass wir die Möglichkeit geschaffen haben, bei einer bestehenden Vereinbarung für einen Sommerschanigarten ohne großen bürokratischen Aufwand auch die Wintergärten weiterzuführen, sodass es auch im Winter, so hoffen wir alle, möglich sein wird, die Corona-mäßig, wie soll man sagen, sicherste Möglichkeit, in der Gastronomie zu konsumieren, annehmen zu können.
Das finde ich großartig, da freue ich mich sehr darüber. Es ist ja auch in den Ausschüssen einstimmig beschlossen worden, und ich danke hier natürlich dem Herrn Finanzstadtrat. Ich freue mich sehr darüber. Ich danke auch für die gute Zusammenarbeit in diesem Fall mit der Wirtschaftskammer Wien. Wir haben da wieder ein schönes Paket zur Entlastung und Entbürokratisierung geschaffen, eine der vielen kleinen Maßnahmen, die aber in Zeiten wie diesen umso wichtiger sind, die vor allem aber auch Planungssicherheit schaffen. Vielen Dank.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack, und ich erteile ihm das Wort.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir nehmen die Novellierung des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz und das Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung sowie besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien geändert werden, und der wir zustimmen werden, zum Anlass, einen Beschlussantrag einzubringen. Es geht da um die gewerbliche Nutzung von Wohnungen für touristische Zwecke, die ich schon vorhin bei der Fragestunde angesprochen habe und die ein zunehmendes Problem für leistbaren Wohnraum in vielen Teilen der Stadt darstellt.
Es werden immer mehr Wohnungen durch Plattformen wie Airbnb, Booking.com & Co für touristische Zwecke zweckentfremdet. Das entzieht der Stadt dauerhaft leistbaren Wohnraum und zudem schafft es eine zusätzliche Konkurrenz für die Hotellerie in Wien, die auf Grund der Covid-19-Krise ohnehin schon schwer zu kämpfen hat. Deshalb müssen wir dieser Zweckentfremdung von Wohnraum entschieden entgegentreten, sehr geehrte Damen und Herren.
In Wohnzonen ist die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke seit 2018 untersagt. In vielen Fällen wird daher die Adresse zur Vermietung angebotener Wohnungen auf den Websites von AnbieterInnen nicht genau angegeben, sondern erst bei der Buchung übermittelt. Es bedarf einiger Recherche und teilweise Hinweisen von Ortskundigen und NachbarInnen, um die genaue Adresse der angebotenen Wohnungen herauszufinden.
Was hat das mit der Abgabenverwaltung zu tun, zu der ich spreche? Die Durchsetzung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Baupolizei wird durch die fehlenden Adressangaben deutlich erschwert, und wir haben bereits mehrfach gefordert, die Baubehörde in dieser Frage zu stärken. Unser Vorschlag, den wir jetzt einbringen, ist eine Gelegenheit dazu, das zu tun, sehr geehrte Damen und Herren.
Um der Baupolizei die Überprüfung der Einhaltung von Wohnzonen zu vereinfachen, benötigt die Behörde Zugriff auf die Hausadressen, die im Ortstaxenregister der MA 6 hinterlegt sind. Dieser Zugriff ist derzeit mangels Rechtsgrundlage, laut Auskunft der Baubehörde, aus Datenschutzgründen nicht möglich. Eine rechtliche Grundlage würde den gezielten Abgleich der Ortstaxenkonten und der Wohnzonen ermöglichen, deshalb bringen wir den entsprechenden Antrag ein. Wir wollen der Baupolizei mehr Mittel an die Hand geben, um gegen die rechtswidrige Zweckentfremdung von Wohnraum in Wohnzonen vorzugehen.
Noch eine kurze Anmerkung: Der Anbieter Airbnb verweigert ja dem Vernehmen nach die Herausgabe der entsprechenden Daten an die Stadt und behindert damit die Durchsetzung von Wohnzonen. Wir gehen davon aus, dass die Klage der Stadt Wien auf Herausgabe der Daten gegen Airbnb berechtigt ist und erfolgreich sein wird. Sobald auch diese Daten im Ortstaxenregister vorliegen und die Baupolizei Zugriff hat - eben dafür braucht es die rechtliche Grundlage -, kann die Zweckentfremdung von Wohnraum in Wohnzonen durch Anbieter wie Airbnb noch effizienter bekämpft werden. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zu unserem Beschlussantrag, dem vorliegenden Poststück werden wir natürlich unsere Zustimmung geben. Danke.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Grießler, und ich erteile es ihm.
Abg. Markus Grießler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Dem vorliegenden Poststück können wir natürlich auch nur mit großer Freude zustimmen. Die Gastronominnen, die Gastronomen, die Innenstadthändler, also die Landschaftsgärtner im urbanen Bereich, sind natürlich wirklich sehr, sehr positiv und erfreut, dass diese Regelung jetzt so unbürokratisch für diese Wintersaison in Angriff genommen werden kann. Im letzten Jahr hat ja der Lockdown leider sehr, sehr wenig Spielraum und keine Möglichkeit gelassen, dass die Gastronominnen und die Gastronomen zeigen konnten, wie gut diese Lösung funktioniert.
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