Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 62
der Beschwerde stattgegeben. Das muss man natürlich als Verwaltungsgericht einmal herbringen, dass dessen Entscheidungen derart stabil sind, dass sie am Ende nahezu zu 100 Prozent bestehen bleiben. Das ist auch kein Vorwurf an alle anderen Behörden, denn das ist sehr schwierig zu erzielen. Das ist sich allerdings da sehr gut ausgegangen und dazu kann man Ihnen und dem ganzen Stab in Ihrem Team nur gratulieren.
Die Themen, die Sie beschäftigen, sind ab Seite 22 sehr gut für alle zu lesen, wenn man nur einmal kurz ein Blick darauf werfen will: Was machen die eigentlich genau? Was für Verfahren sind das? Worum geht es? - Da geht es um Glücksspiel und Gewerberecht, um Baurecht, um Fremdenrecht. Zu nahezu jedem Gesetz, das uns hier quasi beschäftigt, gibt es Arbeit für den Präsidenten des Verwaltungsgerichts, für die Richter/Richterinnen, für die RechtspflegerInnen und für die Kanzleibediensteten vor Ort.
Ich wünsche Ihnen und uns, dass das, was jetzt alles positiv über die Jahre fortgeschrieben wurde und wo Sie sehr stark dahinter sind, auch in Zukunft so bleibt und Sie Ihre Arbeit weiterhin nicht nur zu unserer Zufriedenheit, sondern zur Zufriedenheit aller, die sich an das Verwaltungsgericht Wien wenden, erledigen können. - Vielen Dank.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Gasselich. Ich erteile es ihm.
Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichts!
Zu Beginn möchte ich als Verfassungssprecher der ÖVP-Wien selber und für meine ganze Fraktion Danke für Ihre Arbeit sagen - das Vorjahr war natürlich ein sehr herausforderndes Jahr, weil es das Corona-Jahr war - und mich gleichzeitig auch für den Bericht bedanken, weil dieser, wie auch schon vorhin gesagt wurde, immer ein sehr gutes Feedback darstellt.
Die Rechtsprechung ist natürlich eine sehr wichtige Säule in einem Rechtsstaat und dass diese auch weiterhin reibungslos funktioniert, trotz einer solchen Krise, ist alles andere als selbstverständlich. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem der Rechtsprechung mit all den Themen und Anpassungen, die es da gegeben hat, stelle ich mir das wirklich nicht leicht vor. Ich habe im Bericht gelesen, dass über 1.000 Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden mussten, trotzdem über 16.000 abgeschlossen wurden, es natürlich auch einen Rückstau durch den 1. Lockdown gab, et cetera, et cetera.
Die Neubelastung - das fand ich auch sehr spannend im Vergleich mit dem Jahr 2019 - stieg für die Richter, und die durchgeführten Verhandlungen gingen zwar leicht zurück, waren aber immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Natürlich, wie auch schon erwähnt, sind es große inhaltliche Herausforderungen, wenn man ein solches Jahrhundertereignis wie eine Pandemie hat. Da muss man natürlich als Gesetzgeber flexibel reagieren, aber dann natürlich auch dementsprechend als Judikative darauf reagieren.
Der Bericht zeigt natürlich auch einige vorherrschende Missstände auf. Sie sagen, dass diese auch schon vor der Pandemie bestanden haben, dass das Gericht an den Grenzen der Kapazität war. Es ist die Rede von mangelhaften räumlichen und personellen Ressourcen zum Beispiel, ein Fünftel der Richterschaft hat schon das 60. Lebensjahr vollendet, die Anzahl der Kanzleibediensteten muss um 15 Personen erhöht werden.
Ich finde es auch immer sehr spannend, über den Zustand einer Behörde, darüber, wie es drinnen ausschaut, zu erfahren. Da gab es eine interne Umfrage: 80 Prozent sagen, dass es eine hohe Arbeitsbelastung gibt, und 60 Prozent sagen, dass es ein subjektives Gefühl der Überlastung gibt. Sie schreiben auch in den Bericht, dass diese Ressourcenknappheit natürlich negative Auswirkungen auf die Arbeit haben kann, dass es zur Verlängerung von Verfahren kommen kann, dass es im Endeffekt natürlich auch Nachteile für den Wirtschaftsstandort Wien geben kann.
Schlussfolgerungen stehen auch drinnen, wie die rasche Nachbesetzung zusätzlicher Planstellen oder auch Planstellen im Überhang, die als normale Planstellen geführt werden müssen. Weiters finde ich es auch sehr spannend, dass diesbezüglich auch beim Bundesverwaltungsgericht ein Verfahren anhängig ist. Sie sprechen aber auch andere Bereiche an, wie - was mir zum Beispiel aufgefallen ist - das Thema Sicherheit, die budgetäre Bedeckung. Der Fall in Dornbirn ist ja doch immer noch im Gedächtnis. Ich glaube, auch hier sollte man darauf reagieren, auf jeden Fall.
Es gibt auch ein Gutachten über die Rechtsstellung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts - das fand ich auch sehr spannend -, in dem festgehalten wird, dass durch die ausufernden Kompetenzen und Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Gerichtsorganisation die Möglichkeit einer Gefährdung der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichts besteht. Natürlich muss man auch das hier im Auge behalten.
2020 war nicht nur Corona-Jahr, der Herr Kollege von der FPÖ hat es angesprochen, es gab auch die Wien-Wahl, und auch das muss natürlich juristisch begleitet werden. Sehr erfreulich ist, dass alle Beschwerdeverfahren auch innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt werden konnten. Das heißt, abschließend kann man zusammenfassend fragen: Wo besteht Reformbedarf? - Das sind die Aufstockung der personellen Ressourcen, eine verstärkte Digitalisierung wird angesprochen, aber auch zum Beispiel die Aufstockung der räumlichen Strukturen.
Abschließend und vielleicht noch kurz vor unserer Diskussion zur Untersuchungskommission: Eine unserer wichtigsten Forderungen war, dass das Landesverwaltungsgericht Wien als Schiedsinstanz im Zuge der Wiener Untersuchungskommission eingerichtet wird. Das ist leider nicht der Fall. Wir hätten das natürlich mit einer höheren Ressourcenbedeckung junktimiert. Leider ist das nicht vorgesehen. Das tut uns sehr leid.
Von uns gibt es natürlich das Versprechen, dass wir uns auch weiterhin für eine entsprechende Ressourcenausstattung beim Verwaltungsgericht Wien einsetzen werden, und ich möchte mich abschließend noch einmal für Ihre Arbeit bedanken.
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