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Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 62

 

sehr nobel ausgedrückt. Das stützt sich nicht auf eine entsprechende Vorgabe der Bundesverfassung, also es ist nicht im Konzept der Bundesverfassung, dass Kompetenzen der Gerichtsorganisation an richterliche Gremien in dieser Art abgegeben werden. Das ist unsere Bundesverfassung, das steht auch nicht im Widerspruch zu irgendwelchen europäischen zwingenden Vorgaben, und deshalb meine ich, dass sich der Dialog zwischen den beiden Berichten gut ausgezahlt hat.

 

Ich glaube, wir werden weiterhin diesen Dialog führen, den wir auch in den letzten Jahren sehr positiv geführt haben. Immer wenn Neuerungen notwendig sind, haben wir diese relativ rasch und meistens einstimmig wieder beschlossen und durchgeführt. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass auch die subjektive Zufriedenheit der Richterinnen und Richter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben ist. Diese muss natürlich immer auch - das sagt die Magistratsdirektion wieder richtig - am Aktenanfall gemessen werden, aber trotzdem ist das Subjektive auch wichtig und wir werden auf alles in der geeigneten Form Rücksicht nehmen. Ich meine, der Zugang zum Recht ist für die Bürgerinnen und Bürger unseres Gemeinwesens ein ganz hohes Gut, und ich danke noch einmal herzlich dem Landesverwaltungsgericht und allen dort Tätigen und dem Präsidenten, dass das so positiv bewältigt wird. - Danke schön.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als nunmehr letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt liegt mir die Wortmeldung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien Dr. Kolonovits vor. Ich erteile es ihm.

 

12.22.33

Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Sie via Livestream dabei sein können!

 

Zuerst zur Corona-Pandemie: Die Corona-Krise hat natürlich auch auf das Verwaltungsgericht Wien massive Auswirkungen gehabt. Wir haben das gleich am Anfang des heute zu diskutierenden Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2020 - das ist jetzt schon mehrfach gesagt worden - auf den Seiten 2 bis 3 zusammengefasst. Ich betone das deshalb, weil ich heuer schon einmal hier im Landtag war und zum Jahr 2019 reden durfte, weil es eben zu einer Verschiebung gekommen ist.

 

Der Gerichtsbetrieb wurde vom Bundesverfassungsgesetzgeber Mitte März 2020 in einen siebenwöchigen Lockdown geschickt. Auch das ist gesagt worden, aber ich möchte es wiederholen, weil es wirklich eine sehr hohe Anzahl ist: Wir mussten über 1.100 bereits ausgeschriebene Verhandlungen kurzfristig absagen und verlegen und damit ein Vielfaches an Personen informieren. Wenn man bedenkt, dass bei jeder Verhandlung im Schnitt fünf bis zehn Personen kommen, kann man sich vorstellen, dass das wirklich tausende geladene Personen waren, die darüber informiert werden mussten, was natürlich enorme organisatorische Herausforderungen mit sich gebracht hat.

 

Anfang April 2020 wurden sehr rasch die technischen Voraussetzungen für das dislozierte Arbeiten geschaffen. Bei uns am Gericht gab es ja vorher keinen Fernzugriff auf unser Aktenverwaltungsprogramm von zu Hause aus, es ist aber dann dankenswerterweise sehr rasch gegangen - ich habe das ja beim letzten Tätigkeitsbericht als Vorgriff schon betont -, und diese Voraussetzungen sind geschaffen worden. Es ist zu einem Digitalisierungsschub gekommen und daraufhin konnten wir das dislozierte Arbeiten in Anspruch nehmen, und soweit als möglich haben wir das auch gemacht.

 

Aber selbst mit der Wiederaufnahme des Gerichtsbetriebes Anfang Mai 2020, also nach Ende des Lockdowns, konnte von Normalität keine Rede sein. Es musste nicht nur der Rückstau der abgesagten, der vertagten Verhandlungen aufgearbeitet werden, sondern auch die neu eintreffenden Verfahren mussten in Bearbeitung genommen werden. Einerseits konnten wir die mündlichen Verhandlungen nicht ohne Weiteres entfallen lassen, diese bilden nach der höchstgerichtlichen Judikatur ja geradezu das Kernstück des verwaltungsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens und sind auf Grund menschenrechtlicher Standards, also vor allem auf Grund des Rechts auf ein faires Verfahren, nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention geboten.

 

Da dem Verwaltungsgericht Wien die Ausstattung für einen großflächigen Einsatz von Videokonferenzen zur Durchführung von mündlichen Verhandlungen fehlt, mussten die meisten dieser Verhandlungen dann als Präsenzverhandlungen bei Einhaltung aller Corona-Schutzmaßnahmen unter erschwerten Bedingungen abgehalten werden. So sind während der Verhandlungen durchgehend Gesichtsmasken zu tragen, was zu Ermüdungszuständen führt, ungünstige Verhandlungsbedingungen hinter spiegelnden Plexiglasscheiben sowie die auf Grund der Gesichtsmasken schwer erkennbare Mimik etwa der Zeugen, erfordern eine erhöhte Konzentration und erschweren den Arbeitsalltag ungemein.

 

Andererseits standen die ab Herbst 2020 den Alltag prägenden Quarantänemaßnahmen einer zügigen Verfahrensbeendigung entgegen. Dabei mussten Verhandlungen wiederum teilweise vertagt werden, weil Verhandlungsleiter oder Verhandlungsleiterinnen an Corona erkrankt waren und sich in Quarantäne befunden haben oder Schreibkräfte, die nicht zur Schriftführung zur Verfügung gestanden sind, oder auch Verfahrensbeteiligte, Beschwerdeführer, Beschwerdeführerinnen oder Zeugen, bestellte Sachverständige oder Dolmetscher in Quarantäne gehen mussten. Die Vertagungen führten nicht nur zu einer Verfahrensverlängerung, sondern bedeuten für unser Kanzleipersonal auch einen beträchtlichen Zusatzaufwand bei der Organisation eines freien Verhandlungssaales, Koordinierung eines Verhandlungstermins zwischen allen Beteiligten und dem Abfertigen der Ladungen für diese vertagten Verhandlungen - also ein Vielfaches an Zusatzarbeit, die ansonsten nicht angefallen wäre.

 

Dazu kommt, dass wegen der Corona-Schutzmaßnahmen und mittlerweile auch - und das ist ja auch sehr positiv - des verstärkten Sicherheitskonzeptes die sogenannten „Zimmerverhandlungen“ in den Dienstzimmern der Richterinnen und Richter nicht mehr möglich sind. Das erlaubt ein kurzfristiges Ausweichen auf

 

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