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Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 62

 

das eigene Dienstzimmer als Option nicht mehr und erfordert natürlich viel Flexibilität zum Auftreiben eines freien Verhandlungssaales, wie das früher beim Ausweichen ins Dienstzimmer nicht erforderlich war.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts der skizzierten schwierigen Arbeitsbedingungen ist es als eine großartige Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Wien zu sehen, dass im Jahr 2020 fast genauso viele Akten erledigt werden konnten - es waren rund 16.400 - wie in den Jahren zuvor. Dies ist einzig und allein auf den unermüdlichen Einsatz aller Bediensteten des Verwaltungsgerichts Wien zurückzuführen. Gestatten Sie mir daher bitte, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts Wien für ihren tagtäglichen Einsatz in diesem anstrengenden und außergewöhnlichen Berichtsjahr 2020 meinen herzlichen Dank auszusprechen.

 

Auf Grund des herausragenden Engagements und der großen Flexibilität der Bediensteten ist es uns gelungen, den Dienstbetrieb während der Gesundheitskrise nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern sogar an die Erledigungszahlen der letzten Jahre anzuschließen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Ihnen, meine geschätzten Damen und Herren Abgeordnete, ausdrücklich für die rasche Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Ermöglichung des Homeoffice, sowohl beim richterlichen als auch beim nichtrichterlichen Personal, bedanken, was ebenso bei uns am Gericht neue, gut angenommene flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht und damit nennenswert zu unserem hohen Output bei den Leistungszahlen beiträgt. Wie gesagt hat die Ermöglichung des Homeoffice auch einen Digitalisierungsschub möglich gemacht, den Fernzugriff auf unser Aktenverwaltungsprogramm.

 

Zur Frage von Herrn Abg. Kowarik: Wir haben die technischen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs geprüft. Wir könnten das umsetzen, wir befinden uns in sehr guten Gesprächen, aber für die endgültige Umsetzung bedarf es einer kleinen Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes, das die Besonderheiten dieses elektronischen Rechtsverkehrs regelt. Ich habe das in meiner Rede zum letzten Tätigkeitsbericht angesprochen, es wäre quasi eine Bestimmung, wie sie sich bisher schon im Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht findet, weil der Zeitpunkt der Zustellung eigens geregelt werden muss. Insofern hoffe ich, dass diese guten Gespräche auch bald zu einer Umsetzung führen werden.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir, an dieser Stelle den im Bericht angesprochenen Personalbedarf hervorzuheben. Wenn auch unsere Bediensteten hochqualifiziert und, wie Sie gesehen haben, sehr motiviert sind, lässt sich eine übermäßige Anspannung, wie ich sie jetzt für das Jahr 2020 beschrieben habe, nicht auf Dauer durchhalten. Dies kann letztlich zur Folge haben, dass Verhandlungen nicht im rechtlich gebotenen Ausmaß durchgeführt werden können und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerlich ausbrennen. Bezogen auf die ordentlichen Gerichte hat ein ehemaliger Justizminister gar vom stillen Tod der Justiz gesprochen. Um solche Zustände jedenfalls zu vermeiden, habe ich im November 2020 gemeinsam mit der Personalvertretung, also mit dem Dienststellenausschuss und auch der Hauptgruppe I, an das Amt der Landesregierung ein mit sehr vielen Unterlagen belegtes Ansuchen auf Erhöhung des Dienstpostenplans um 15 Kanzleibedienstete und die dementsprechende budgetäre Sicherung herangetragen. Die Gespräche dazu sind nun fast ein Jahr später leider noch nicht abgeschlossen, aber es gibt doch Signale, dass man diesbezüglich zu einer guten Lösung finden möchte. Nähere Ausführungen dazu finden Sie auf Seite 20 des Berichtes.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil mir die Gesundheit unserer Bediensteten sehr am Herzen liegt, möchte ich eindringlich an Sie appellieren, das Budget, wenngleich in Ihrer Funktion als Abgeordnete des Gemeinderates, jedenfalls für die beantragten zusätzlichen Kanzleiposten und für das von Herrn Landeshauptmann im Herbst 2018 geschnürte Personalpaket im Umfang von zwölf Personen, davon sechs Richterinnen und Richter, zwei rechtskundige Bedienstete und vier Kanzleibedienstete, sicherzustellen. Die zuletzt genannten Dienstposten wurden stellenplantechnisch nur im Überstand gewährt und würden, wenn es keine budgetäre Bedeckung gibt, wieder eingespart werden. Eine nahtlose Nachbesetzung der in den kommenden Jahren in beachtlicher Zahl in den Ruhestand tretenden Richterinnen und Richter ist aber unbedingt notwendig, damit sich die Arbeitsbelastung der aktiven Richterinnen und Richter nicht völlig unverhältnismäßig erhöht und damit auch keine vermeidbaren Rückstände durch verspätete Nachbesetzungen aufgebaut werden, die dann wieder große Probleme schaffen.

 

Dazu kommt, dass im Kalenderjahr 2021, also im heurigen Jahr, der Akteneinlauf an unserem Gericht bisher sehr hoch ist. Während in den vergangenen Jahren pro Jahr rund 17.000 neue Akten zu bearbeiten waren, lassen die Prognosen für das heurige Jahr einen Jahreseinlauf von rund 20.000 neuen Akten erwarten. Ursache sind zahlreiche Rechtsstreitigkeiten als Folge der Corona-Pandemie. Es geht dabei einerseits um zahlreiche Beschwerden gegen Corona-Strafen und andererseits um über 700 Entschädigungsverfahren nach dem Epidemiegesetz, bei denen Unternehmen mit Sitz in Wien - betroffen sind einerseits große Schienenverkehrsunternehmen, Zustelldienstleister und Lebensmittelketten, andererseits aber auch viele Klein- und Mittelbetriebe - Entschädigungen vom Bund fordern. Es handelt sich um von den Unternehmen bereits geleistete Entgeltfortzahlungen, die sie während der Absonderung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese bereits damals auszuzahlen hatten. In diesen Verfahren geht es in Summe um sehr hohe Beträge, bei denen über die Frage der Berechtigung rasch entschieden werden sollte, um gravierende negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort zu vermeiden, da diese Unternehmen mit der Zahlung bereits vor Monaten in Vorleistung gehen mussten.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie abschließend, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auf

 

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