Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 62
Grund der großen Bedeutung noch einmal, wie bereits in meiner Rede zum letzten Tätigkeitsbericht, auf ein im Berichtsjahr ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. November 2020, hinweisen. Dort hat der Gerichtshof festgehalten, dass bei den Landesverwaltungsgerichten dem Landesgesetzgeber eine gesteigerte Verantwortung bei der Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen zukommt, weil im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit kein überregionaler Ressourcenausgleich, wie das etwa im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien möglich ist, zwischen den einzelnen Gerichten, sondern nur die dem Verwaltungsgericht Wien selbst zur Verfügung gestellten vorhandenen Ressourcen verteilt werden können und kein Ausgleich geschaffen werden kann. Ich habe das bei meiner letzten Rede an einem Beispiel festgemacht. Wenn Richterinnen und Richter zu Recht in Elternkarenz gehen, dann können wir diese Positionen nicht nachbesetzen. Das heißt, es ist eine ganz andere Situation als in der Verwaltung, wo man mit Karenzstellen ausgleichen kann. Diese Stellen können nicht ausgeglichen werden, während in der ordentlichen Gerichtsbarkeit all diese Karenzstellen im Rahmen des Oberlandesgerichtssprengels in einen Pool fallen und dann auch ausgeglichen werden können, weil es eine gewisse Regelmäßigkeit gibt. Wir können diese Stellen während der Karenzierung nicht nachbesetzen, und deshalb ist dann im Tätigkeitsbericht immer die Rede von den Dienstposten, die zur Verfügung stehen, und abweichend davon zirka zehn Posten an Vollzeitäquivalenten, die weniger sind, also statt 93 dann 83, das ergibt sich aus solchen Zusammenhängen. Das heißt, diese Posten können die gesamte Zeit nicht nachbesetzt werden. Eine Lösung wäre eben ein flexibler Überstand, wo man dann sagt, man darf in der Zeit trotzdem nachbesetzen und reguliert es dann über die vielen Richterinnen und Richter - es sind zirka 18 -, die in den nächsten Jahren in Pension gehen werden. Also da kann man dann jederzeit, wenn tatsächlich die Fälle zurückgehen, Dienstposten nicht nachbesetzen.
Der Dienststellenausschuss des Verwaltungsgerichts Wien hat in seinem Schreiben im August dieses Jahres die besonders schwierige Situation, die sich einerseits aus diesem dargelegten Personalbedarf und andererseits aus den extrem hohen Einlaufzahlen ergibt, sehr sachlich und umfassend an die Entscheidungsträger kommuniziert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr zuversichtlich, dass Sie mit verantwortungsvollem Weitblick, wie Sie das bisher dankenswerterweise auch immer gemacht haben, die Anliegen des Verwaltungsgerichts Wien behandeln, damit ein effizienter und auch ein qualitätsvoller Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien für die Wiener Bevölkerung weiterhin gewährleistet ist. Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen angelangt und möchte Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit sehr herzlich danken. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Werter Herr Präsident! Ich danke für Ihre Ausführungen. Ich denke, ich rede im Namen aller Abgeordneten, wenn ich Sie ersuche, Ihrem Haus den besten Dank für Ihre wichtige Tätigkeit zu überbringen und verbleibe mit dem Dank des ganzen Hauses. (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Präsident Juraczka! Sehr geehrter Präsident des Verwaltungsgerichts Dr. Kolonovits! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte zu allererst noch einmal für die engagierte Debatte Danke sagen. Es ist ein Zeichen dafür, wie intensiv die Abgeordneten in der Materie sind. Ich möchte das vielleicht gleich zum Anlass nehmen, um auch explizit Danke für die laufende Begleitung zu sagen, wenn es auch darum geht, dass es legistische Änderungen braucht. Herr Dr. Kolonovits hat es ja erwähnt, wir haben da im letzten Jahr einiges auch auf rechtlicher Ebene an Rahmenbedingungen durch das Haus gebracht - in dem konkreten Fall, um das dislozierte Arbeiten zu ermöglichen.
Es gibt aber auch andere Themen, denen wir uns im letzten Jahr gewidmet haben, und ich möchte daher in diesem Zusammenhang auch explizit - Abg. Kowarik hat das am Anfang als Problem dargestellt - hervorheben, dass es aus meiner Sicht genau das Gegenteil ist. Es ist ein Zeichen dafür, dass man sehr schnell hier im Haus auch bereit ist, auf Anliegen beziehungsweise auf Anregungen des Verwaltungsgerichts zu reagieren. Da möchte ich explizit auch allen Abgeordneten in allen Parteien, weil es da eine sehr, sehr gute eingespielte Arbeitsbeziehung gibt, Danke sagen. Danke natürlich auch an die MDR, die das begleitet, aber noch mehr Danke an das Verwaltungsgericht für die Anregungen, die es da immer gibt. Ich habe das in der Vergangenheit immer als Unterstützung Ihrer Arbeit, Ihrer großartigen Arbeit verstanden und dort, wo ich es ermöglichen und unterstützen konnte, habe ich das selbstverständlich getan.
Womit ich bei der großartigen Arbeit bin: Selbstverständlich möchte ich auch von dieser Stelle einen Dank an Sie richten, Herr Präsident, auch ein großes Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Richterinnen und Richter, die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Laienrichterinnen und Laienrichter, Verwaltungspersonal, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich möchte auch Danke sagen - das ist heute noch nicht explizit gemacht worden - an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Magistratsdirektion. Wie man ja auch aus dem Prinzip von Rede und Gegenrede und beiden Berichten sehen kann, gibt es da eine sehr, sehr enge Beziehung und auch ein sehr intensives Verhältnis, das grundsätzlich davon getragen ist, miteinander zu arbeiten. Ich möchte auch explizit Danke sagen. Es sind einfach unterschiedliche Interessen manchmal auch in der Natur der Sache, beim Thema Ressourcen ist das ganz offenkundig, wenn man beide Berichte liest. Ich möchte da aber schon das Bemühen auf beiden Seiten hervorheben und dafür auch meinen Dank sagen.
Selbstverständlich ist es so, und das ist auch von allen Rednerinnen und Rednern hervorgestrichen worden, dass das Verwaltungsgericht eine zentrale Einrichtung
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