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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 68

 

auch in unserer Bauordnung, dass man da reagieren kann drauf.

 

Dann kommen wir zu den wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich der Einschränkung der Bauklasse I, meine Damen und Herren. Hier wurde ja schon im Vorfeld auch medial sozusagen mitgeteilt, auch von Seiten der Frau Stadträtin beziehungsweise von der Koalition, was damit geändert werden soll oder was damit bezweckt werden soll, und es ist auch im Antrag an den Ausschuss beziehungsweise an den Landtag ausgewiesen. Ich darf zitieren: „Änderung von gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Siedlungscharakters locker bebauter Gebiete mit offener oder gekuppelter Bauweise im Wohngebiet der Bauklasse I.“ Also ein bissel sperrig heißt das, wird das umschrieben. Worum geht‘s? Es sollen sogenannte Monsterbauten im Siedlungsgebiet der Bauklasse I verhindert werden. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, sage ich einmal. Wir haben tatsächlich sehr viele Bereiche, wo Anrainer es als durchaus extrem störend empfinden, dass in der unmittelbaren Nachbarschaft Bebauungsbestimmungen bis zum letzten Quadrat- oder Kubikzentimeter ausgereizt werden, und dass dann vielleicht in Siedlungsgebieten, wo das nicht hinpasst, riesengroße Bauten hingestellt werden. Das ist nachvollziehbar. Dieses Problem haben wir, das ist keine Frage. Nur, meine Damen und Herren, und da komme ich jetzt zur Kritik, zur wesentlichen Kritik: Ich glaube nicht unbedingt, dass das ein Problem der Gesetzgebung ist, meine Damen und Herren.

 

Es ist auch bis jetzt schon möglich gewesen, und zwar punktgenau für die jeweiligen Grätzl wenn man so will, entsprechend Regelungen zu treffen, die die Flächenwidmung auch einschränken. Die sogenannten Bebauungsbestimmungen geben Auskunft darüber, was man dort wirklich im konkreten Fall bebauen darf und was nicht.

 

Ich darf Ihnen ein Beispiel, ein sehr aktuelles Beispiel dazu anführen, das im 13. Bezirk ein sehr, sehr großes Thema ist, Stichwort Napoleonwald. Sie haben das sicher alle mitbekommen, dort gibt’s sehr großes Ärgernis der Anrainer hinsichtlich des Bauvorhabens, das dort eingereicht wurde. Ich glaube, das ist gerade im Verfahren, also eingereicht ist es schon geworden, und zwar nach den alten Bestimmungen natürlich, die gelten dann auch. Und was ist dort passiert, meine Damen und Herren? Darum möchte ich das noch einmal betonen, was ich vorher gesagt habe, das ist ein Problem der Exekutive und nicht in der Legislative, wenn man so will. Im Jahr 2019, 2018/2019 ist der Flächenwidmungsplan dort überarbeitet worden. Und wie es halt so ist, ist das natürlich auch im Bezirk aufgeschlagen und der Bezirk hat eine Stellungnahme abgegeben zu diesen konkreten Flächenwidmungsplänen oder zu diesen konkreten Plänen im Flächenwidmungsplan dort vor Ort beim Napoleonwald. Es war damals schon klar - ich weiß nicht, wer es weiß, dort war ein Gasthaus, das sehr beliebt war und das war grundsätzlich auch Ansinnen des Bezirkes, dass das dort erhalten werden soll und dort keine Monsterbauten hinkommen, um das mal so salopp auszudrücken. Darum hat der Bezirk einstimmig, soweit ich weiß, bitte berichtigen Sie mich, ich glaube, der Bezirk hat einstimmig in der Stellungnahme festgestellt, dass die vorgesehenen, vom Magistrat vorgesehenen Flächenwidmungsbestimmungen beziehungsweise Bebauungsbestimmungen dort so nicht umgesetzt werden sollen. Also der Bezirk hat schon gewusst, und zwar so, wie ich das vernommen habe, parteiübergreifend haben die gewusst, was sie nicht wollen.

 

Was ist geschehen, leider Gottes? Jedenfalls mit rot-grüner Mehrheit, weil das war damals noch die Regierungsmehrheit, wurde beschlossen, ich weiß nicht, wer da noch mitgestimmt hat, bei den NEOS bin ich mir nicht sicher, ich weiß, dass ÖVP und FPÖ dagegen gestimmt haben, wurde genau das gemacht, was wir heute sanieren wollen, was aber zu spät ist für den konkreten Fall. Nämlich, es wurden der Flächenwidmungsplan, die Bebauungsbestimmungen so umgesetzt, wie sie jetzt gelten. Was sie dort ermöglichen, wird als störend empfunden und ist auch nachvollziehbar. Ich weiß nicht, über 3.000 m² Nutzfläche, glaube ich, soll dort hingestellt werden, mehrere Ebenen. Also das ist dort wirklich, auch aus meiner Sicht, zu kritisieren.

 

Aber, meine Damen und Herren, da ist jetzt nicht der Gesetzgeber daran schuld, sondern der Gemeinderat. Der Gemeinderat legt fest die Flächenwidmungs- und die Bebauungsbestimmungen. Der Gemeinderat hätte es in der Hand gehabt, die Bebauungsbestimmungen so zu regeln, dass dort eben kein Monsterbau hingestellt werden kann. Hat er verabsäumt, hat er verabsäumt. Jetzt sollen wir gesetzliche Bestimmungen ändern, was eigentlich nicht einzusehen ist, weil es wäre Aufgabe, wie gesagt, des Flächenwidmungsplangebers, also des Gemeinderates - Verwaltungsorgan, wenn man so will -, die entsprechenden Regelungen rechtzeitig, und zwar grätzlspezifisch festzulegen, und am besten unter Berücksichtigung der Einwendungen des Bezirkes, und am besten auch unter Berücksichtigung des Siedlungscharakters vor Ort, und am besten unter Berücksichtigung auch soweit wie möglich der beteiligten Bürger oder der betroffenen Bürger vor Ort.

 

Das ist ja grundsätzlich vorgesehen. Nur leider, muss man feststellen, stelle ich einmal fest, hat der Gemeinderat dort genau das Falsche verordnet, genau das Falsche verordnet zumindest aus Sicht von, ich glaube, es sind hunderte Leute vor Ort, auch der FPÖ. Und ich glaube, da gibt es andere Parteien, die das auch so sehen. Das war jetzt kein Gesetzgebungsthema, sondern ein Verordnungsthema. Dieses Plandokument 8230, um welches es da geht, war vom 23.5.2019. Ja, das sind jetzt zweieinhalb Jahre her, knapp zweieinhalb Jahre her und jetzt haben wir am Tisch eine Gesetzesnovelle, wo man sagt: Na ja, die Bauklasse soll überhaupt eingeschränkt werden. Das halte ich für den falschen Zugang. Es liegt in der Verantwortung des Verordnungsgebers, des Gemeinderates, wirklich entsprechend spezifische Bebauungsbestimmungen festzulegen. Das kann der Gesetzgeber nicht. Der Gesetzgeber muss generelle Normen schaffen. Ein Flächenwidmungsplan ist grundsätzlich auch eine generelle Norm, aber trotzdem individualisiert auf das jeweilige Gebiet.

 

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