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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 68

 

Was ist noch eine Kritik von uns hinsichtlich dieser Bestimmungen? Es gibt keine Übergangsbestimmungen. Das wurde auch von mehreren Seiten kritisiert. Das heißt, wenn man so will, über Nacht gelten die Regelungen, also mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag. Ich weiß nicht, wann es kundgemacht wird, morgen wahrscheinlich, also dann übermorgen gilt es. Die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin bestätigt das. Das heißt, über Nacht sozusagen verlieren etliche Grundstücke und etliche Liegenschaften in Wien massiv an Wert, weil das muss man schon auch feststellen, das ist natürlich eine extreme Eigentumseinschränkung, ja. Ich hab‘s schon versucht, das anzuführen, da geht‘s schon um was, was ja einerseits verständlich ist aus der Intention, aber andererseits natürlich für den Betroffenen selber. Und ob das jetzt ein Privater oder Bauträger ist, das ist schon eine enorme Einschränkung seines Eigentums. Wie gesagt, Kritik war, dass das jetzt nicht von heute auf morgen - es stimmt schon, es hat eine Begutachtung gegeben, aber trotzdem ohne Übergangsbestimmungen und wird jetzt, wie gesagt, in zwei Tagen tatsächlich dann Gesetz und soll gelten.

 

Ein bisschen kurios, darf ich dazu anführen, war die Stellungnahme der MA 37, die im Antragstext auch ausgeführt wurde. Die MA 37 hat sich da dazu hinreißen lassen, also ich darf vorlesen: „Vor dem Hintergrund, dass sich diese Änderungen auf Wohngebiete der Bauklasse I beziehen, nicht so schwerwiegend sind,“ - na ja - „dass es im Regelfall zu gravierenden Einschränkungen kommt und in diesen Gebieten die Projektplanungsdauer laut Rücksprache mit der MA 37 in der Regel bei zwei Monaten liegt, bewegt sich diese Änderung innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsraumes des Gesetzgebers.“ Also das Letzte „es bewegt sich innerhalb des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers“ - nur trotzdem, ob es gescheit ist, ist die andere Frage. Ich sage, nein. Jeder, der selber gebaut hat, weiß, dass zwei Monate vollkommen lächerlich sind als Planungsphase. Also zwei Monate sind natürlich viel zu wenig, und da sage ich schon: Hier hätte der Wiener Landtag oder würde es dem Wiener Landtag gut anstehen, Übergangsregelungen zu beschließen, wo es nur fair ist, sag‘ ich einmal, allen Betroffenen auch die Möglichkeit zu geben, dementsprechend zu reagieren. Wie die MA 37 auf zwei Monate kommt, weiß ich nicht. Ich hab‘s im Ausschuss angesprochen, da konnte mir das auch nicht konkret dargelegt werden, was ich versteh‘. Interessant wird sein, meine Damen und Herren, und das ist ja absehbar und ist ja kein Geheimnis, wie viele Baueinreichungen jetzt bis übermorgen bei der MA 37 eintrudeln. Das werden nicht wenige sein, was verständlich sein wird, weil alle, die einen Plan oder ein Vorhaben haben, wollen das natürlich noch nach der alten Gesetzeslage umgesetzt haben. Also es wird spannend sein, wie viele Punkte dann oder wie viele Anträge bei der MA 37 hinsichtlich Baubewilligungen in diesen Gebieten eintrudeln werden. Wir werden das aufmerksam verfolgen. Noch einmal: Fairer wäre es gewesen, hier jedenfalls vernünftige Übergangslösungen einzuführen. Es gibt leider keine.

 

Man muss auch noch eines dazu sagen, vielleicht ein weiterer Kritikpunkt: Natürlich bedeutet die geringere Bebaubarkeit und Bebauungsmöglichkeit in diesen Geländen, in diesen Gebieten, dass das Wohnen natürlich auch tendenziell teurer wird. Das ist ganz klar, meine Damen und Herren. Also wenn man weniger Raum hat zum Bebauen, na, dann wird der Raum teurer. Das sagen nicht nur wir, das sag‘ nicht nur ich jetzt hier am Rednerpult, das ist auch in den Stellungnahmen ablesbar. Es wird sogar von der Magistratsabteilung oder von der Frau Stadträtin zugegeben oder eingestanden, dass es eben hier eine Abwägung von verschiedenen Rechtsgütern gibt und man es, salopp gesagt, nicht allen recht machen kann, mag sein. Aber an und für sich ist ja die Tendenz oder ist das Problem, mit dem wir in Wien konfrontiert sind, tatsächlich, dass das Wohnen immer teurer wird. Ich werde dazu noch ein paar Anträge im Nachhang zu den Erörterungen über die Bauordnung einbringen. Aber das ist natürlich ein negativer Effekt, den man sehen muss und feststellen muss. Ich darf dazu vielleicht auch einen zitieren, der es wirklich wissen muss, er ist in diesem Haus kein Unbekannter, Prof. Geuder, der in einer Stellungnahme in der „Wiener Zeitung“ im September dieses Jahres schon festgestellt hat, ich darf zitieren: „Es darf nämlich einerseits auch eines nicht übersehen werden: Wenn die bebaute Fläche von 470 auf 350 m² reduziert wird, verteuert das für Familien, die in eine solche Mehrfamilienvilla einziehen wollen, den notwendigen Aufwand extrem.“

 

Also kein Geheimnis, das ist halt so, das wird in Kauf genommen. Wir halten es in der Gesamtschau dieser Novelle für nicht korrekt. Es ist auch systemwidrig, diese Änderung der Bauklasse I. Und auch da darf ich wieder Prof. Geuder zitieren, der in diesem besagten Artikel auch auf die geschichtliche Entwicklung der Bauordnung eingegangen ist und wie diese Bauklasse I damals verstanden wurde vom damaligen Gesetzgeber. Er nimmt auch darauf Bezug, dass die Gartensiedlungsgebiete explizit geschaffen worden sind als Einfamilienhausbauklassen sozusagen, ja. Also wenn man das dort will, dann muss man es halt anders widmen. Das geht ja bisher auch schon, ist ja auch in Wien ein sehr, glaube ich, praktisches und gutes Instrument, diese Gartensiedlungsgebiete. Das ist ja sehr weit verbreitet und hat sich aus meiner Sicht zumindest durchaus bewährt. Er schreibt: „Es wurde damals bewusst das Gartensiedlungsgebiet geschaffen als Baulandbegriff mit Erleichterung hinsichtlich der Aufschließung, aber mit Einschränkung bei der Bebaubarkeit. Das war für Wien das neue baulich beschränkte Haus als Einfamilienhaus.“ Also die Möglichkeit gibt‘s jetzt auch schon. Und er schreibt dann weiter: „Die bestehende Regelung, die politisch bewusst vom teuren Einfamilienhausbau abging und zum Mehrfamilienhaus in der Bauklasse I ging, hat damals schon die finanzielle Situation und das Weg vom Zins und von der Zinskaserne erkannt.“ Also er sagt, das war damals ein, wenn man so will, ursozialdemokratisches Anliegen, dass man eben auch die Möglichkeit gibt, im Mehrfamilienhaus, aber nicht im Zinsbunker sozusagen eine Wohnung zu erwerben und dazu die Bauklasse I so definiert

 

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