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Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 61

 

zusammenfinden, wo wir Bürgerinitiativen einladen, welche Vorstellungen die haben, wie wir das Petitionsrecht bestmöglich weiterentwickeln, wo wir ehemalige Petitionswerber zu uns einladen, um sie um ihre Expertise ersuchen, was sich bewährt hat, was bürokratisch überbordend ist, wo man das Petitionsrecht in Wien verbessern kann.

 

Wir hätten aber natürlich auch sehr gerne Verwaltungspersonal, politisches Personal aus deutschsprachigen Städten gesehen, die über ihre Erfahrungen, über ihr eigenes Petitionsrecht berichten beziehungsweise uns sozusagen Input geben und wir hier bestmöglich weiterentwickeln können. Stattdessen sehen wir, es wird hier von den Regierungsfraktionen ein Vorschlag auf den Tisch geknallt. Man hat hier offensichtlich Angst vor Bürgerinitiativen oder ehemaligen Petitionswerbern. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht der freiheitliche Zugang. Unser Anspruch ist derjenige, das beste Petitionsrecht für Wien im gesamten deutschsprachigen Raum zu haben, und das ist mit diesem Vorschlag leider nicht vollendet, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich. - Abg. Thomas Weber: Das ist passiert!)

 

Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen beziehungsweise natürlich auch eigene Anträge einbringen. Es ist so, dass es in den Erläuterungen natürlich Hinweise gibt, wieso und weshalb welcher Paragraph, welche Passage novelliert werden soll. Sehr oft finden wir darin den Wortlaut „entsprechend der geübten Praxis“. Leider Gottes vermissen wir viele Umstände, die eine zukünftige geübte Praxis da vorsehen soll. Es ist zum Beispiel durchaus auch in Pressekonferenzen, in Aussendungen versprochen worden, es soll monatliche Sitzungen des Petitionsausschusses geben. Es steht nur drinnen, es soll regelmäßig Sitzungen geben beziehungsweise mit Unterbrechung in der sitzungsfreien Zeit. Das wäre etwas, das man durchaus in das Petitionsrecht hineinnehmen könnte, damit es hier Verbindlichkeit schafft. (Abg. Thomas Weber: Die gibt es ja eh! Gibt es!)

 

Beim Livestream, bei der Live-Übertragung aus dem Ausschuss, wenn da entsprechend Petitionswerber auftreten, ist die Formulierung auch so schwammig, dass wir nicht das umgesetzt sehen, was ursprünglich versprochen wurde. Bei den Stellungnahmen aus der Bezirksvertretung gibt es auch noch Interpretationsbedarf, würde ich einmal formulieren.

 

Es ist ja aktuell so, dass grundsätzlich mit Mehrheitsbeschluss im Ausschuss nur Bezirksvorsteher aufgerufen werden, wenn eine Petition einen bestimmten Bezirk betrifft, eine Stellungnahme abzugeben. Das hat zur Folge, dass wir beispielsweise in der letzten Periode einen Bezirksvorsteher im 1. Bezirk hatten, der vom Wahlergebnis, glaube ich, mit rund 25 Prozent eine relative Mehrheit hatte, mit diesen 25 Prozent den 1. Platz eingenommen hat und der sozusagen jetzt für seine 25 Prozent Wähler, die sich für ihn entschieden haben, spricht. Das ist für uns nicht repräsentativ. Der Schritt, der drinnensteht, ist ein erster in die richtige Richtung. Vielleicht können Sie es dann noch erläutern, wie der gesamte Prozess dann tatsächlich ausschaut, wo dann die Fraktionen in der Bezirksvertretung aufgerufen werden sollen, eine Stellungnahme abzugeben, aber das ist auch sehr schade, dass sich das nicht verbindlich im neuen Petitionsrecht findet. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)

 

Was wir auch Jahr für Jahr kritisieren, ist einfach, dass wir nur ein Mal im Jahr hier in diesem Gremium, sei es dann im Gemeinderat oder im Landtag, über Petitionen, über diesen Petitionsbericht des vergangenen Kalenderjahres sprechen. Leider Gottes sehen wir in § 5 Abs. 2 auch diesmal wieder nur die Formulierung, dass der amtsführende Stadtrat ein Mal jährlich über die Behandlung der abgeschlossenen Petitionen im Gemeinderat zu berichten hat. Es gäbe durchaus die Möglichkeit, wie ich vernommen habe, das auch im Landtag zu machen, durchaus öfters im Jahr. Im Gesetz aber steht es leider nur so drinnen, dass es ein Mal gemacht werden soll. Auch da bin ich der Meinung, dass man da entsprechend viel mehr verbessern hätte können beziehungsweise dieser Entwurf, der vorliegt, viele Lücken aufweist, meine Damen und Herren.

 

Ich habe es erwähnt. Wir hätten wirklich sehr gerne das beste Petitionsrecht im gesamten deutschsprachigen Raum. Es gibt viele Gebietskörperschaften, die mittlerweile über ein Petitionsrecht verfügen, viele, wenn nicht alle österreichischen Bundesländer, von Vorarlberg bis Tirol, Oberösterreich, Steiermark, über die Grenzen hinaus nach Bayern, viele deutschsprachige Großstädte. Wir hätten uns wirklich gerne die besten Vorschläge zusammengesammelt, haben das auch durchaus in Eigenregie gemacht, haben sozusagen auch über den Wiener und den österreichischen Tellerrand hinausgeblickt, und das hat im Wesentlichen in drei Anträgen von uns gemündet. Wir hätten auch noch mehr stellen können. (Heiterkeit bei Abg. Thomas Weber.)

 

Vielleicht aber ist die aktuelle Novelle des Petitionsrechts ja auch nur ein erster Schritt. Ich bin da ja durchaus zuversichtlich. Zum einen hätten wir gerne, dass wir, auch wenn ich die umsichtige Vorsitzführung, die gelebt wird, durchaus anerkenne, dass es sehr wohl die Möglichkeit gäbe, analog zum Stadtrechnungshofausschuss die Oppositionsparteien rotierend den Vorsitz führen zu lassen. Auch da gibt es bereits entsprechende Bestimmungen, die man nur analog ummünzen müsste, weil ich doch der Meinung bin oder weil wir insbesondere auch auf Grund der Stellungnahmen der zuständigen Stadträte immer wieder erfahren, dass sich halt Regierungsfraktionen mit dem einen oder anderen Bürgeranliegen etwas schwer tun, vielleicht Oppositionsparteien oder ein oppositioneller Vorsitz da etwas objektiver wären, vor allem auch im Sinne der Petitionswerber. Deshalb werden wir einen entsprechenden Beschlussantrag hierzu einbringen.

 

Als Zweites: Es gibt viele Bundesländer, die mittlerweile auch ein Petitionsrecht haben. In Wien ist es so, dass man sich nur mit einer Petition hinsichtlich der Stadtverwaltung an die Stadt wenden kann. (Abg. Thomas Weber: Das ist falsch!) Das wollen wir auch verbessert haben, nämlich, dass es auch Anliegen bezüglich der Landesgesetzgebung betreffen kann. Das

 

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