Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 61
ausschließlich österreichische Staatsbürger für den Wiener Energiebonus anspruchsberechtigt sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Bitte.
Berichterstatter Abg. Kurt Wagner: Geschätzte Damen und Herren!
Wie Sie an der heutigen Diskussion zu diesem Poststück sehen, ist es halt schwierig, dass man hier generell eine Einstimmigkeit erreicht. Den einen tut man zu viel, manchen anderen tut man zu wenig. Trotzdem können wir, glaube ich, alle gemeinsam stolz darauf sein, dass es uns gelungen ist, gemeinsam - und ich schließe da jetzt niemanden aus - zu versuchen, in dieser schwierigen Zeit jenen Menschen zu helfen, die diese Hilfe benötigen und brauchen.
Ich darf Sie auch beruhigen, mit dem heutigen Beschluss wird das nicht das Ende der Fahnenstange sein, denn ich bin nicht überzeugt und leider nicht so positiv gestimmt, dass ich denke, dass diese Situation im Energiebereich und in der Preisentwicklung mit dem heutigen Tag erledigt ist und wir damit diese Problematik nicht mehr haben. Wir werden sie weiterhin haben, wir werden sie in den nächsten Wochen und Monaten haben und wahrscheinlich auch im nächsten Jahr. Ich bin der Meinung, man kann sich immer zusammensetzen, um Dinge besser zu gestalten und Dinge vielleicht auch richtiger zu gestalten, wie das von mancher Seite jetzt auch in der Diskussion vorgebracht wurde, nur, ein Grundsatz, nach dem wir hier vorgegangen sind, lautet: Wer schnell hilft, hilft doppelt. - Verbesserungen sind immer möglich, und ich sage, man kann mit jedem Tag ein bisschen besser werden, nur glaube ich, dass die Zahlen für sich sprechen.
Sie finden im vorliegenden Gesetzesantrag, welche Personengruppe da umfasst ist, nämlich volljährige Personen, die gemäß § 14 WSHG in Häusern für Obdachlose wohnen, volljährige Personen, die in Einrichtungen der Grundversorgung wohnen, volljährige Personen für Menschen mit Behinderung, volljährige Personen für Menschen in betreuten Wohngemeinschaften, volljährige Personen, die nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz in Wohnheimen, Pflegeheimen und Pflegestationen dauerhaft oder auf bestimmte Zeit aufgenommen, betreut und bei Bedarf gepflegt und auch fallweise ärztlich betreut werden, sowie volljährige Personen, die nach § 1 Abs. 3 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 untergebracht sind, und, was auch wichtig ist, volljährige Frauen, die in einer geschützten Unterkunft für Frauen, nämlich in unseren Frauenhäusern, wohnen. Ich glaube, es ist ein wichtiger Bereich, den wir hier beschließen. Es freut mich, dass es hier die meisten Fraktionen dieses Hauses tun werden und ich darf Ihnen versprechen, dass wir natürlich weiterhin im Gespräch bleiben und alles dazu beitragen werden, den Wienerinnen und Wienern und jenen, die es brauchen, auch in diesen schwierigen Zeiten weiterhin zu helfen und sie zu unterstützen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte natürlich um Zustimmung zu vorliegender Gesetzesinitiative. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Ich bedanke mich auch für das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, SPÖ, NEOS, GRÜNEN gegen Freiheitliche und Abg. Kieslich somit in erster Lesung beschlossen.
Wir haben Anträge vorliegen, eingebracht von den GRÜNEN, zur sofortigen Abstimmung, mit dem Titel „Beim Wien Energiebonus nicht auf Kinder vergessen“. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind GRÜNE, FPÖ, Abg. Kieslich und ÖVP. Das ist nicht die ausreichende Mehrheit, dieser Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen zu einem weiteren Antrag, eingebracht von der FPÖ, sofortige Abstimmung wurde beantragt, mit dem Titel „Energieunterstützungsgesetz für Staatsbürger“. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind nur FPÖ und Abg. Kieslich, der Rest stimmt dem nicht zu. Damit findet dieser Antrag nicht die notwendige Mehrheit und ist ebenfalls abgelehnt.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und den GRÜNEN somit beschlossen. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung so beschlossen.
Wir kommen nun zum Verlangen, dass die von den Abgeordneten Stadler, Malle, Berner, Prack, Öztas und Ellensohn eingebrachte und an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtete Dringliche Anfrage betreffend „Chaos in der Bildungsdirektion und LehrerInnenmangel“ vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde. Ich bitte um die Verlesung.
Schriftführerin Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA: „Die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Felix Stadler, Mag. Julia Malle, Mag. Ursula Berner, Georg Prack, Ömer Öztas, David Ellensohn an Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr für den Landtag am 19.10.2022, Chaos in der Bildungsdirektion und LehrerInnenmangel:
Die Personalnot an den Wiener Pflichtschulen nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zu Schulbeginn konnten nicht alle offenen Stellen besetzt werden und auch fünf Wochen danach haben noch immer nicht alle Volksschulklassen KlassenlehrerInnen. Schulen mussten wochenlang Notfallstundenpläne schreiben, damit überhaupt jede Klasse eine Lehrerin oder einen Lehrer hat. Überstunden werden als systemerhaltende Maßnahmen eingesetzt.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular