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Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 61

 

Die Gründe für den LehrerInnenmangel sind vielfältig. Die Hauptursache für den LehrerInnenmangel ist sicherlich die Pensionierungswelle. Zusätzlich verlassen immer mehr LehrerInnen auf Grund der größeren Herausforderungen in Wiens Klassenzimmern, aber auch auf Grund der Zusatzbelastung durch die Pandemie den Beruf oder wechseln das Bundesland. Der bürokratische Aufwand, die Zusatzaufgaben und der Druck werden einfach zu viel. Dadurch, dass immer mehr LehrerInnen das Pflichtschulsystem verlassen, werden die Bedingungen für jene, die bleiben, noch schlechter.

 

Infolge dessen verlassen noch mehr LehrerInnen die Schulen, während kaum neue PädagogInnen an den Schulen arbeiten wollen - ein Teufelskreis, den StR Wiederkehr unbedingt durchbrechen muss.

 

Das System, welches schon am Anschlag arbeitet, wird durch das Missmanagement der Bildungsdirektion nun zusätzlich auf eine harte Probe gestellt, denn paradoxerweise liegt der LehrerInnenmangel an Wiens Pflichtschulen nicht nur am fehlenden Lehrpersonal, sondern auch an der Personalverwaltung der Bildungsdirektion. So sind am ersten Schultag zahlreiche LehrerInnen in Schulen gestanden, die arbeiten wollten, sie mussten aber wieder nach Hause geschickt werden, da ihnen seitens der Bildungsdirektion der Dienstauftrag nicht rechtzeitig erteilt wurde.

 

DirektorInnen berichteten, dass neue LehrerInnen an ihren Schulen teils erst Ende September die Zuweisung beziehungsweise den Dienstauftrag bekommen haben und deshalb erst ab diesem Zeitpunkt arbeiten durften. Diese KollegInnen wollten also einen Monat lang arbeiten, konnten aber nicht, da die Bildungsdirektion die Zuweisung nicht erteilt hat. Zudem ist es der Bildungsdirektion laut Medienberichten nicht möglich, das Ausstellen der Verträge und auch das Anweisen der Gehälter rechtzeitig zu veranlassen. Die Frustration unter den LehrerInnen ist groß und für manche, insbesondere JunglehrerInnen existenzgefährdend, da sie Schwierigkeiten haben, ihre Fixkosten zu decken und auf Grund des fehlenden Vertrages keinen Versicherungsschutz genießen. Dieses Missmanagement bei den verzögerten Anstellungsprozessen und Gehaltsauszahlungen ist dringend zu beseitigen, um nicht noch mehr Personen von diesem eigentlich schönen und verantwortungsvollen Beruf abzuschrecken.

 

Die MitarbeiterInnen in der Bildungsdirektion leisten sehr viel, es ist jedoch absolut inakzeptabel, dass sie alleine gelassen werden. Es braucht dringend eine Personalaufstockung in der Personalabteilung der Bildungsdirektion, denn reibungslose Abläufe in der Personalverwaltung der Bildungsdirektion Wien sind Voraussetzung dafür, dass die Herausforderungen in Bezug auf den LehrerInnenmangel der kommenden Jahre gestemmt werden können. Sie sind aber auch Ausdruck für einen wertschätzenden Umgang mit den eigenen MitarbeiterInnen. Diesen haben sich die LehrerInnen in diesen krisenhaften Zeiten mehr als verdient.

 

Die unterzeichnenden Landtagsabgeordneten stellen daher gemäß § 118 folgende Dringliche Anfrage:

 

1. Wie viele LehrerInnen durften am ersten Schultag, dem 5.9.2022, trotz positiver Bewerbung und Zusage der Bildungsdirektion nicht unterrichten, da sie keinen Ernennungsbescheid erhalten haben beziehungsweise keiner Schule zugewiesen waren?

 

2. An wie vielen Schulstandorten war es der Fall, dass am ersten Schultag, dem 5.9.2022, LehrerInnen trotz positiver Bewerbung und Zusage der Bildungsdirektion nicht unterrichten konnten, da sie keinen Ernennungsbescheid erhalten haben beziehungsweise keiner Schule zugewiesen waren?

 

3. Haben alle angestellten LehrerInnen für das Schuljahr 2022/23 mit heutigem Tag, 17.10.2022, einen Ernennungsbescheid beziehungsweise eine Zuweisung erhalten? Wenn nein, wann wird die Ernennung beziehungsweise Zuweisung endgültig abgeschlossen sein?

 

4. Wie läuft der Bestellungsprozess von LandeslehrerInnen in Wien konkret ab? Welche Dokumente, verwaltungsrechtliche und/oder administrative Schritte sind notwendig, damit LehrerInnen ihren Dienst antreten dürfen?

 

5. Was waren die Gründe dafür, dass LehrerInnen, die bereits eine Zusage auf ihre Bewerbung hatten, am ersten Schultag des Schuljahres 2022/23 nicht unterrichten durften? Welche Dokumente, verwaltungsrechtlichen und/oder administrativen Schritte haben konkret gefehlt?

 

6. Wann werden alle neu angestellten LehrerInnen für das Schuljahr 2022/23 einen korrekten Vertrag beziehungsweise Dienstzettel haben?

 

7. Wie viele MitarbeiterInnen, die unmittelbar mit der Erstellung der Bescheide beziehungsweise der Zuweisung befasst sind, arbeiten in der Personalabteilung der Bildungsdirektion? Bitte um Angabe, ob es sich um Landes- oder um Bundesbedienstete handelt.

 

8. Haben alle neu angestellten LehrerInnen für das Schuljahr 2022/23 mit 15.10.2022 ihr Gehalt ausbezahlt bekommen?

 

9. Haben alle LehrerInnen für das Schuljahr 2022/23 mit 15.10.2022 Mehrdienstleistungen und Zulagen, wie zum Beispiel Tätigkeit als KlassenvorständInnen oder Übernahme von Kustodiaten, ausbezahlt bekommen?

 

10. Wie viele MitarbeiterInnen der Personalabteilung der Bildungsdirektion sind unmittelbar mit der Berechnung und Auszahlung der Gehälter befasst? Handelt es sich bei diesen um Landes- oder Bundesbedienstete?

 

11. Ist angedacht, die Personalabteilung der Bildungsdirektion personell aufzustocken? Wenn ja, in welchen Ausmaß Vollzeitäquivalente?

 

12. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis neu eingestellte LehrerInnen richtig eingestuft werden und das Gehalt ausbezahlt wird?

 

13. Was sind die Gründe dafür, dass Gehälter erst verspätet ausbezahlt werden?

 

14. Die Anrechnung der Vordienstzeiten ist in vielen Fällen noch ausständig. Warum ist dies der Fall und wann werden die ausständigen Anrechnungen der Vordienstzeiten erledigt oder dem Gesetz entsprechend überarbeitet sowie die Gehälter dementsprechend angeglichen beziehungsweise nachbezahlt?

 

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