Landtag, 19. Sitzung vom 26.01.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 39
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Unser Ziel und das Ziel der Behörde ist, dass von den Kindern mit der Ursprungsfamilie Kontakt gehalten werden kann, wenn nicht Aspekte des Kinderschutzes dagegensprechen. Bei den Beispielen, auf die Sie sich beziehen, gehe ich davon aus, dass das diejenigen waren, die wegen der Pandemie ausgefallen sind. Es gab da tatsächlich Probleme in der Kommunikation mit den Behörden in Niederösterreich, denn wir sind abhängig davon: Wenn Krisenkinder oder Pflegekinder in Niederösterreich sind, ist Niederösterreich de facto mitzuständig, und wir sind abhängig von den Behördenwegen dort. Da gab es leider mehrfach während der Pandemie - weil diese Personen, habe ich gehört, auch für das Contact Tracing in Niederösterreich eingesetzt worden sind - keine Rückmeldungen auf unsere Anfragen, wir haben ja häufig urgiert. Wir sind aber zuversichtlich, dass jetzt auch diese Kommunikation mit den Behörden in Niederösterreich wieder besser wird, natürlich mit dem Ziel, dass hier so schnell wie möglich und so unkompliziert wie möglich Kontakt stattfinden kann, wenn keine rechtlichen oder das Kindeswohl gefährdenden Gründe dagegensprechen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 5. Anfrage (FSP-95740-2023-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Anderle gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität gerichtet. (Sie haben gemeinsam mit dem Bezirk im Herbst 2022 die Machbarkeitsstudie zur verkehrsberuhigten Inneren Stadt vorgestellt. Die Realisierung dieses Leuchtturmprojektes hängt von einer Änderung der StVO, einer Gesetzesbestimmung auf Bundesebene, ab. Könnten Sie sich alternativ zur Novelle der StVO die Ausarbeitung einer Regierungsvorlage auf Wiener Ebene bzw. eine Vollziehung auf Landesebene vorstellen?)
Ich bitte um Beantwortung der Frage.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen weiteren schönen guten Morgen von meiner Seite! Diesmal zu einem Thema, zu dem ich hoffentlich ein bisschen mehr sagen kann: Es geht um die verkehrsberuhigte Innere Stadt. Die Frage war, ob wir in diesem Bereich irgendetwas auf Landesebene gesetzlich machen können, um eine Umsetzung zu ermöglichen.
Wie Sie wissen, warten wir ja seit mittlerweile 690 Tagen auf eine entsprechende Bestimmung in der Straßenverkehrsordnung, damit wir die verkehrsberuhigte Innere Stadt umsetzen können. Leider ist es so, dass wir auf Landesebene dazu keine gesetzliche Regelung treffen können. Aus verkehrsrechtlicher Sicht handelt es sich dabei ja um ein Fahrverbot mit Ausnahmen - eben für Anrainer und für andere, die dann berechtigt sind. Für die Kontrolle von Fahrverboten ist die Polizei zuständig, und die braucht als Grundlage eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung. Da können wir leider landesgesetzlich nichts machen, was mich selbst auch betrübt, denn sonst könnten wir da einfach selber ein Landesgesetz beschließen und wären dann wesentlich schneller in der Umsetzung. Aber, wie gesagt, das ist rechtlich leider nicht möglich. Die Straßenverkehrsordnung und eine darin vorzunehmende Änderung sind als Grundlage für die verkehrsberuhigte Innere Stadt unumgänglich.
Ich war an sich sehr froh, dass es uns gelungen ist, nach doch mehr als eineinhalb Jahren Beratung zu diesem Thema eine Vierparteieneinigung zustande zu bringen. Ich glaube, es gibt in der Stadt wenige Themen, wo das möglich ist, und da gab es wirklich eine sehr konstruktive Zusammenarbeit mit den Fraktionen im Bezirk, mit dem zuständigen Bezirksvorsteher, und ich glaube, wir haben jetzt auch eine gute Lösung gefunden, die einerseits dazu führt, dass es hier wirklich zu einer großen Verkehrsberuhigung kommt - ich würde sagen, es ist eigentlich das größte Verkehrsberuhigungsprojekt, das wir in dieser Stadt je gehabt haben -, und auf der anderen Seite haben wir trotzdem breite Zustimmung über alle Fraktionen.
Was mich jetzt natürlich betrübt, ist, dass wir seit, wie gesagt, 690 Tagen auf eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung in diesem Bereich warten. Es gibt mittlerweile zwei Novellen, jetzt gibt es die zweite Novelle zur Straßenverkehrsordnung, und es ist wieder nicht drinnen. Ehrlich gesagt, jetzt fehlt mir schon langsam das Verständnis, denn so schwierig ist es nicht. Wir haben auch gemeinsam mit dem Bund eine Studie in Auftrag gegeben, in der wir die datenschutzrechtlichen Komponenten noch einmal genauer betrachtet haben. Das war eine gemeinsame Studie von Klimaministerium, Stadt Wien und Städtebund. Es gibt sogar schon Formulierungsvorschläge für das, was man in die StVO hineinschreiben könnte. Es ist also alles vorbereitet, und ich kann nicht verstehen, warum gerade eine grüne Ministerin, der Verkehrsberuhigung ja ein zentrales Anliegen ist - und es hat ja auch die Grüne Fraktion im Bezirk dem zugestimmt -, da nicht in die Gänge kommt und nicht endlich diese Novelle auf den Weg schickt.
Sie wissen, die Geschichte von dem ganzen Projekt ist eine relativ lange. Meine Vorgängerin hat ja damals schon etwas präsentiert, das ließ sich dann nicht umsetzen, weil sich, und ich glaube, das wird jeder verstehen - (in Richtung Amtsf StR Peter Hacker) Peter, mein Lieber, ich hoffe, ich habe dich heute würdig vertreten -, nur durch Verkehrstafeln alleine niemand davon abhalten lassen wird, in die Stadt hineinzufahren, und weil natürlich auch die Kontrolle und der Vollzug, und das hat uns auch die Polizei gesagt, sehr schwer möglich sind. Da muss man ein Gedankenleser sein, denn wenn einem dann jeder sagt, ich bin Anrainer oder ich fahre in eine Garage oder ich liefere irgendetwas zu, so kann man das als Polizei glauben oder auch nicht. Es ist auf jeden Fall, wenn man wirklich eine Verkehrsberuhigung will, das Aufstellen von Tafeln alleine nicht genug.
Wenn man sich jetzt in Europa umschaut, wie andere Städte das machen, dann sieht man ja auch, dass das kamerabasierte System - sei es jetzt in London für die Congestion Charge, in Valencia, in Turin, in Bologna, in Dubrovnik, in vielen, vielen Städten - schon tagtäglich eingesetzt wird. Und dort gilt auch die Datenschutz-Grundverordnung, die gleiche wie in Österreich. Das heißt, das kann nicht so schwierig sein.
In dem Datenschutz- und Rechtsgutachten, das wir da eben gemeinsam mit dem Klimaministerium und auch gemeinsam mit dem Städtebund ausarbeiten haben lassen,
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