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Landtag, 19. Sitzung vom 26.01.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 39

 

ExpertInnen aus allen Bereichen, die damit befasst sind - sei es Polizei, NGO, BetroffenenvertreterInnen, die MA 62 -, da miteinzubinden und die Problemlagen zu besprechen. Denn gerade die SexarbeiterInnen sind darauf angewiesen, dass diese Problemlagen auch besprochen werden.

 

Drittens treten wir natürlich sehr, sehr vehement für eine ganz differenzierte Debatte ein - unter Trennung von Sexarbeit und der Unterscheidung zur Zwangsprostitution. Die gibt es natürlich. Das Letztere gilt es natürlich zu bekämpfen, wohingegen wir sagen wollen, dass es uns um die Bekämpfung der Strukturen und nicht um die Bekämpfung der SexarbeiterInnen geht.

 

Auf jeden Fall gibt es schon jetzt sehr, sehr viele restriktive Regelungen für SexarbeiterInnen, die immer wieder dazu führen, dass es sehr viel Repression gibt. Wir sollten doch gesetzliche Bestimmungen machen, die die Situation jedenfalls nicht weiter verschärfen, sondern sie sollten eben im Sinne der Betroffenen abgebaut werden. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Nun zum konkreten Gesetzesentwurf: Ich möchte mich auch sehr, sehr herzlich vor allen Dingen bei der Kollegin Andrea Mautz-Leopold und bei meiner Kollegin Dolores Bakos bedanken. Wir haben schon im Vorfeld unter anderem mit den MitarbeiterInnen der MA 62 Gespräche geführt, und ich möchte mich wirklich bedanken. Auch das ist wieder einmal ein Best-Practice-Beispiel dafür, wie man trotz der Unterschiede und der unterschiedlichen Perspektiven miteinander umgehen kann. Wir haben in diesem Meeting auch Fragen stellen können. LEFÖ war dabei. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass LEFÖ in diesen Gesetzesentwurf schon frühzeitig eingebunden gewesen wäre. Ich wollte mich aber wirklich noch einmal bedanken. Das zeigt einfach auch den wertschätzenden Umgang untereinander. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich möchte vielleicht noch auf drei positive Punkte bei dem Gesetz eingehen, und dann auf die kritischen Prunkte, weshalb wir auch als einzige Fraktion, glaube ich, nicht zustimmen werden.

 

Die positiven Punkte sind natürlich - Dolores hat es vorhin schon gesagt - das Verbot von Unsafe-Sex-Praktiken. Ich meine, es muss in unser aller Interesse sein, dass Unsafe-Sex-Praktiken verboten werden, zumindest die Werbung dafür. Gemeint sind vor allen Dingen Handlungen, also Geschlechtsverkehr oder ähnliche sexuelle Handlungen, ohne Kondom. Das muss für alle im Sinne der Sache sein.

 

Die Ausweitung der strafrechtlichen Bestimmungen auf bestimmte Tatbestände, die die Bewilligung für den Betrieb eines Lokals einschränken, wie zum Beispiel Menschenhandel und Vergewaltigung, ist auch eine sehr sinnvolle Maßnahme.

 

Der dritte Punkt ist auch das Wegfallen der Mindeststrafe von 350 EUR. Wie gesagt, das sind drei sehr gute Sachen, die wir auch gut finden. Wir haben aber von Anfang an gesagt, dass wir nur zustimmen, wenn es keine Verschlechterungen für die SexarbeiterInnen gibt, weil das aus unserer Sicht eben ein Schutzgesetz sein sollte.

 

Nun zu den kritischen Punkten: § 17 regelt die Strafen. Das ist wirklich ein Knackpunkt. In diesem Paragraphen werden die Strafen von 500 EUR auf 800 EUR erhöht und eine zusätzliche Strafe bei Wiederholung der Übertretung von 1.600 EUR eingeführt. Generell gewinnt man halt den Eindruck, dass der Gesetzesentwurf eher die strenge Regulierung der ProstitutionslokalbetreiberInnen im Blick hat als eben die Interessen der SexarbeiterInnen. Das sollte auch nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern eben beides zusammen gedacht werden.

 

Ich möchte hier gerne aus dem Bericht der ARGE Prostitution des Bundeskanzleramtes von 2021 zitieren, weil ich das doch recht wichtig finde. Ich würde wirklich allen raten, sich diesen Bericht eingehend anzuschauen, weil auch in Bezug auf gesetzliche Bestimmungen ganz, ganz viele Handlungsempfehlungen drinnenstehen. Natürlich ist es klar, dass im Gesetz Strafen geregelt sind, aber sie haben halt sehr, sehr konkrete Auswirkungen auf die SexarbeiterInnen. Das muss man immer mitbedenken.

 

Die ARGE Prostitution schreibt: „Verwaltungsstrafen erfolgen vor allem im Zusammenhang mit illegaler Straßenprostitution und treten dort gehäuft auf.“ Dann ein weiteres Zitat: „Generell kann festgestellt werden, dass SexdienstleisterInnen stärker von Verwaltungsstrafen betroffen sind als BordellbetreiberInnen. Können Verwaltungsstrafen nicht abbezahlt werden, drohen hohe Ersatzstrafen. Viele SexdienstleisterInnen entziehen sich diesen letztlich durch ein Weiterzeihen. Die Praxis zeigt, dass sich die Strafen für Übertretungen der Prostitutionsgesetze gerade dann wirkungslos zeigen, wenn die Betroffenen unter Druck von Zuhältern oder Menschenhändlern stehen. Dies ist vor allem bei illegaler Straßenprostitution zu beobachten. Ohne entsprechende Aussagen der Betroffenen selbst kann die Exekutive jedoch kaum unterstützend tätig werden.“

 

Das ist genau der Punkt, warum ich diese Erhöhung für problematisch finde, weil sie vermutlich wieder auf die SexarbeiterInnen abgewälzt wird. Das kann nicht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sein.

 

Darüber hinaus gibt es natürlich in dem Gesetz ... Aber wir haben uns aber schon erwartet, dass es keine Ausweitung der Erlaubniszonen geben wird. Wir treten hingegen für die Ausweitung der Erlaubniszonen im Bereich der Straßenprostitution ein.

 

Was sind diese Erlaubniszonen? Das sind Zonen, in denen SexarbeiterInnen sexuelle Dienstleistungen anbahnen dürfen und sich dadurch nicht strafbar machen. Wir bringen eben diesen Antrag zur Einsetzung einer ExpertInnengruppe zur Überprüfung der Ausweitung von Erlaubniszonen nach dem aktuellen Innsbrucker Beispiel ein. Da war es möglich, überfraktionell einen Beschluss zusammenzubringen.

 

Warum ist das für uns vor allem im Bereich der Straßenprostitution so wichtig? Wir haben es vorher in dem Bericht der ARGE Prostitution gehört: SexarbeiterInnen werden eben besonders diskriminiert, marginalisiert und kriminalisiert. Das Problem verschwindet halt einfach nicht, nur weil man es unsichtbar macht oder kriminalisiert. Das De-facto-Verbot der Sexarbeit außerhalb der

 

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